Unnützes Wissen

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      Beitrag von südländer ()

      Dieser Beitrag wurde von ramius gelöscht ().
    • Einfach die Leber weglassen, dann geht das schon klar.
      1blaze

      Zagdil schrieb:

      Wer hätte gedacht was aus dem "Ich heiße Buktus, komme aus Oldenburg und schlage gerne Frauen"-User in den nächsten Jahren wird?
    • Im Bürgerlichen Gesetzbuch befindet sich folgender grammatischer Fehler:

      § 919 Grenzabmarkung schrieb:

      (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
      Korrekt wäre "[...] wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich WORDEN ist [...]" - es wurde also fälschlicherweise ein Partizip zweiter Art verwendet anstelle einer 3. Person Perfekt Passiv. So wie es im BGB steht, wird impliziert, dass ein Grenzzeichen nicht ganz klar bei Sinnen ist.

      Quelle
      T
      R
      I
      G
      G
      E
      R
      E
      D
    • Ist doch korrekt so?

      Sonst hieße es doch "wenn es unkenntlich worden ist"? Da braucht man das Partizip wieder, denn das Schild ist verrückt oder "unkenntlich GEworden"

      Statt verrückt sollte man natürlich dann lieber "verstellt" oder so schreiben
    • ist dann trotzdem nicht korrekt. Verrückt geworden heißt etwas anderes. Man braucht entweder worden vorm "oder" oder ein "gemacht" nach dem unkenntlich. Geworden oder worden alleine können sich beide nicht gleichzeitig auf die zwei Satzteile beziehen
      The verdict is not the end
      It is only the beginning
      Strong will shall keep spreading
    • Zagdil schrieb:

      an braucht entweder worden vorm "oder" oder ein "gemacht" nach dem unkenntlich. Geworden oder worden alleine können sich beide nicht gleichzeitig auf die zwei Satzteile beziehen
      Das stimmt, bezogen auf das "unkenntlich" braucht man das allerdings Partizip weiterhin.

      Das hat man nicht "gemacht" schreibt hatte evtl. juristische Gründe, kann ja unkenntlich geworden sein, ohne dass es jemand gemacht hat.

      Ansonsten geb ich dir recht, denke aber auch das es sinngemäß in jedem Fall verständlich ist/war.
    • Da stehen doch zwei getrennte Dinge so:

      Wenn ein Grenzzeichen verrückt ist (also nicht mehr da steht wo es soll)
      oder
      Wenn ein Grenzzeichen unkenntlich geworden ist (man es also nicht mehr als solches erkennt)

      Das geworden bezieht sich nie auf verrückt. Das Zeichen muss nicht verrückt worden sein, sondern kann auch einfach verrückt sein
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