I-phone verpackung für 301 € !!!

    • Wie die ganzen Leute hier den Typen für die"tolle Idee" loben und sagen dass es keine Abzocke ist. Natürlich ist das Abzocke und Leute die dafür bieten sind strohdoof aber trotzdem ist es Abzocke,alleine wie in roter Schrift Megafett die iphone Daten da stehen das suggeriert doch ganz klar ein bestimmtes Produkt und der Lieferumfang daneben das hat gar kein Verhältnis. Das ist wie ein Auto zu verkaufen das nicht fährt auch wenns irgendwo im Kleinstgedruckten steht,man muss da einfach vom gesunden Menschenverstand ausgehen dass natürlich niemand 300 Euro für Verpackungsmaterial ausgibt. Solche Fälle gab es meine ich auch schon öfter und da gibt es bestimmt auch längst rechtliche Sicherheiten zu,solche Tricks gibts doch seit es ebay/Internet gibt.Also der Typ kommt bestimmt nicht damit durch(wobei der Kunde der das kauft vllt. schon einer ist der generell nicht so klarkommt..und sich dann auch damit abfindet dass er verarscht wird weil er nicht weiß was er tun soll..) Aber das hier betrügerische Absicht besteht ist ganz klar ,und Kriminalität hat mit gutem Geschäftssinn nix zu tun, aber solche Fälle gibts bestimmt da eh wie Sand am Meer,wundert mich nur dass viele hier nicht wissen dass sie in einem Rechtsstaat leben und den Typ fürn schlauen Händler oder so was halten und nicht für den Abtocker der er ist ,deshalb fühlte ich mich kurz zum Moralpost verpflichtet.
    • Kolibri schrieb:

      Wie die ganzen Leute hier den Typen für die"tolle Idee" loben und sagen dass es keine Abzocke ist. Natürlich ist das Abzocke und Leute die dafür bieten sind strohdoof aber trotzdem ist es Abzocke,alleine wie in roter Schrift Megafett die iphone Daten da stehen das suggeriert doch ganz klar ein bestimmtes Produkt und der Lieferumfang daneben das hat gar kein Verhältnis. Das ist wie ein Auto zu verkaufen das nicht fährt auch wenns irgendwo im Kleinstgedruckten steht,man muss da einfach vom gesunden Menschenverstand ausgehen dass natürlich niemand 300 Euro für Verpackungsmaterial ausgibt. Solche Fälle gab es meine ich auch schon öfter und da gibt es bestimmt auch längst rechtliche Sicherheiten zu,solche Tricks gibts doch seit es ebay/Internet gibt.Also der Typ kommt bestimmt nicht damit durch(wobei der Kunde der das kauft vllt. schon einer ist der generell nicht so klarkommt..und sich dann auch damit abfindet dass er verarscht wird weil er nicht weiß was er tun soll..) Aber das hier betrügerische Absicht besteht ist ganz klar ,und Kriminalität hat mit gutem Geschäftssinn nix zu tun, aber solche Fälle gibts bestimmt da eh wie Sand am Meer,wundert mich nur dass viele hier nicht wissen dass sie in einem Rechtsstaat leben und den Typ fürn schlauen Händler oder so was halten und nicht für den Abtocker der er ist ,deshalb fühlte ich mich kurz zum Moralpost verpflichtet.

      Nur steht das da nicht kleingedruckt, sondern genau vo den Daten deutlich drüber, dass es sich nich um das Gerät handelt. Wer sich von sowas verarschen lässt kann einfach nicht lesen, das hat mit kleingedruckt gar nichts zu tun...


      e: andererseits is das ganze in "handys und smartphones ohne handyvertrag gelistet".. das legt zumindest betrugsabsicht schon näher. gut vielleicht hast du doch recht kolibri:)
      ...und außerdem bist du ein Lauchkopf!

      Last name "ever", first name "greatest"

    • Lieferumfang

      -nur die iPhone 3 GS Verpackung
      Steht unten bei den Daten, zugegeben ein wenig kleiner gedruckt. Desweiteren gibt er nirgendwo an, dass etwas anderes als die Verpackung angeboten wird. Klar grenzt das an Betrug, jedoch denke ich, dass er juristisch nicht belangt werden kann, schließlich gibt er keine falschen Daten an und verbirgt nichts durch exorbitant kleine Schrift/Farbe etc.

      @ Hi2u dann erzähl mal.
    • ich mein:
      1. wer zu blöd ist, bei jedem noch so seriös wirkendem angebot, GENAUSTENS zu lesen was er sich da im internet bestellt, ist selbst schuld/hats verdient.
      2. der trick ist so alt wie ebay selbst, spätestens seit dem "wireless lankabel" sollte jeder auf diese art von betrug aufmerksam geworden sein.
      3. wer seine kinder, die zu naiv oder zu blöd sind, auf ebay unter seinem namen bestellen lässt, ist auch selbst schuld.
      daher nichts verwerfliches.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kloakenfisch ()

    • Ist doch seit Juni kein Problem mehr......

      Am 11. Juni 2010 tritt ein geändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes unterliegen gewerbliche Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops.

      Verkäufer sollten ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung unbedingt anpassen, da einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig sind.


      Die Änderungen im Überblick

      Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:

      * Verkäufer sollten ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung anpassen, da einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig sind. Nutzen Sie als Vorlage unsere abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal
      * Auch auf dem eBay-Marktplatz können Verkäufer ab dem 11. Juni 2010 ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dafür muss dem Käufer die Widerrufsbelehrung allerdings unverzüglich nach dem Kauf bzw. Vertragsschluss in Textform (per E-Mail) mitgeteilt werden. (auch wenn direkt da steht, geht es mMn länger)
      * Statt dem Widerrufsrecht kann nun auch rechtssicher ein Rückgaberecht angeboten werden.
      * Der Verkäufer kann vom Käufer auch dann u.U. Wertersatz verlangen, wenn der Artikel durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme beschädigt wurde.
      * Der Gesetzgeber stellt erstmals abmahnsichere Musterbelehrungen zur Verfügung. Abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal aufrufen

      Rücknahmebedingungen ab Juli 2010 in E-Mail zum Angebotsende

      eBay unterstützt seine gewerblichen Verkäufer bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage. Ab voraussichtlich Juli 2010 wird die in Mein eBay hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld "Rücknahmebedingungen" angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt.

      Nutzen Sie externe Tools, um Ihre Rücknahmebedingungen zu versenden?

      Wenn Sie ein externes Tool nutzen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer zu senden, können Sie selbstverständlich schon ab dem 11.06.2010 von der günstigeren Rechtslage profitieren.
    • Das wurde ja in dem sinne nur für gewerbliche Verkäufer eingeführt... hat NIX mit privaten auktionen zu tun..

      Ich kaufe immer noch alle sachen ohne widerruf...
      wenn man genau aufpasst geht auch alles klar..

      ebenso siehts mitm verkaufen aus.. als verkäufer geht bei mir alles ohne widerruf/garantie raus.. da ich die meisten sachen halt einfach loswerden will ( legaler kram - kein betrug )
    • Kirdissir schrieb:

      Ist doch seit Juni kein Problem mehr......

      Am 11. Juni 2010 tritt ein geändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes unterliegen gewerbliche Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops.

      Verkäufer sollten ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung unbedingt anpassen, da einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig sind.


      Die Änderungen im Überblick

      Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:

      * Verkäufer sollten ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung anpassen, da einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig sind. Nutzen Sie als Vorlage unsere abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal
      * Auch auf dem eBay-Marktplatz können Verkäufer ab dem 11. Juni 2010 ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dafür muss dem Käufer die Widerrufsbelehrung allerdings unverzüglich nach dem Kauf bzw. Vertragsschluss in Textform (per E-Mail) mitgeteilt werden. (auch wenn direkt da steht, geht es mMn länger)
      * Statt dem Widerrufsrecht kann nun auch rechtssicher ein Rückgaberecht angeboten werden.
      * Der Verkäufer kann vom Käufer auch dann u.U. Wertersatz verlangen, wenn der Artikel durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme beschädigt wurde.
      * Der Gesetzgeber stellt erstmals abmahnsichere Musterbelehrungen zur Verfügung. Abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal aufrufen

      Rücknahmebedingungen ab Juli 2010 in E-Mail zum Angebotsende

      eBay unterstützt seine gewerblichen Verkäufer bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage. Ab voraussichtlich Juli 2010 wird die in Mein eBay hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld "Rücknahmebedingungen" angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt.

      Nutzen Sie externe Tools, um Ihre Rücknahmebedingungen zu versenden?

      Wenn Sie ein externes Tool nutzen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer zu senden, können Sie selbstverständlich schon ab dem 11.06.2010 von der günstigeren Rechtslage profitieren.

      Die Verkäufer können es einräumen, wenn jemand solch eine Auktion macht räumt er es sicher nicht ein,
      [18:19] <basher-> inferno- hat immer recht