Der schlaue Fragen Thread

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      Beitrag von ctrl ()

      Dieser Beitrag wurde von Zagdil aus folgendem Grund gelöscht: explizit ausgeschlossene Lösung in 1 1-Zeiler präsentieren = 1 Spam ().
    • Hat jemand Erfahrung, wie man den kompletten Bildschirm an einen anderen PC streamt (in guter Quali)? Also quasi das, was diverse Streamingseiten anbieten, nur halt lokal im eigenen Netzwerk? Dieses räudige Silverlight von SkyGO ist nämlich zu bad für meinen PC und kann nicht abgespielt werden (habe schon alle probiert, von wegen Grakatreiber neu, Betatreiber, ältere Silverlight versionen andere Browser - er sagt immer nur es ist ein Fehler aufgetreten ohne Hintergrundinfo). Daher die Überlegung ob ich einen anderen PC im Haus quasi als Server benutze und mir das ganze rüber streame; entweder auf meinen PC oder am besten direkt auf Kodi/XBMC. Habe das eben auf die Schnelle (ca. 2 Stunden) vor dem Fußballspiel nicht hingekriegt und dachte ich frage mal ob hier jemand Erfahrung damit hat.

    • offene Küchenzeile heißt "offen" zum Wohnraum hin, bedeutend dass wohn- und/oder Essbereich nicht durch 1 Tür oder sonstige geschlossene Barrieren von der Küche getrennt sind.
      Bei einer geschlossenen Küche ist diese einfach 1 separater Raum. Hoffe ich konnte helfen.
    • Vorhin 'nen Unfall gehabt. Gehe über die Straße (grüne Ampel), Pizzalieferant hat's eilig und vergisst den Schulterblick (oder überhaupt einen) und fährt mich an. War noch langsam und hat mich nur gestriffen. Mir ist nichts passiert (Schürfwunden und leichte Gehirnerschütterung). Aber mein (frisch repariertes) Handy ist kaputt und meine Uhr verkratzt(er), erheblich. Ich will den Typen (oder die kleine Pizzabude) eigentlich nicht ausnehmen, weil er sich sofort entschuldigt hat und das glaubwürdig. Jetzt die Frage an unsere Juraprofis: Wie bekomme ich (am einfachsten) Geld für Handy, Uhr (und am liebsten die beschädigten Klamotten)? Muss ich mir dafür 'nen Anwalt nehmen? Muss ich den Kerl wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen? Chille jetzt erstmal im KH und hab' 'nen Tag Ruhe^^
    • Wenn ihr euch einig werdet und die dir Geld geben oder deren Versicherung und du mit der Summe einverstanden bist, dann brauchst du keine dritte Person. Die wollen dann wahrscheinlich von dir im Gegenzug ne Unterschrift, dass du keine weiteren Forderungen mehr stellst, auch falls dir später noch irgend n Schaden einfällt.

      Falls sie nicht kooperieren müsste alles über §823 BGB Schadenserstatzpflicht geregelt werden können. Da reicht auch erstmal nur n eigenhändiges Schreiben an sie, bei der du deinen Schaden auflistest. Natürlich mit Verhandlungsmasse versehen.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Wenn du Geld für Schaden den er dir angerichtet hat haben willst, musst/kannst du dich privat mit ihm einigen, denn das ist Privatrechtssache (er ist dir was schuldig, weil er dir schaden zugefügt hat). Das kannst du persönlich mit ihm klären und ihm erklären was du willst, und wenn er sich weigert nur noch über juristische Wege (Anwalt und Anklage) durchführen. Du klagst dann auf Schadenersatz, fahrlässige Körperverletzung o.ä. spielt dabei keine Rolle. Für körperlicehn Schaden kriegst du obviously auch $$$ (Schmerzensgeld zum Beispiel). Realistischerweise wird das wohl irgendwie über die Versicherung laufen. Am besten mit ihm mal darüber reden.

      Was du meinst (fahrlässige Körperverletzung) hat eigentlich nichts mit dir zu tun. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Staat (er hat gegen geltendes Recht verstoßen weil er sich fahrlässig verhalten hat und wird dafür bestraft, z.b Geldstrafen an den Staat oder Freiheitsstrafe). Um also an das zu kommen was du willst musst du ihn nicht anzeigen. Die Frage ist lediglich ob nicht Beamte (Polizei die vielleicht da war zum Beispiel) übernehmen.


      Hoffe du erholst dich schnell Brudi
    • Nehme ich bei Handy und Uhr den aktuellen Wert (also gebraucht und alt) oder den damaligen (also als ich's gekauft hab')? Uhr + Handy frisch wären circa 900 und gebraucht eher so ~200€ für's Handy und Uhr würd' ich nicht loswerden

      Beitrag von südländer ()

      Dieser Beitrag wurde von ramius gelöscht ().
    • Du bekommst leider in solchen Fällen niemals den Neupreis. Du hast die Gegenstände ja auch genutzt, bis sie kaputt gingen. (Ähnlich wie bei nem nichtverschludeten Unfall mit nem letztes-mal-TÜV-bekommen Auto. Da hilft dir die Versicherungssumme gar nichts. Bei nem Neuwagen der frisch aus dem Werk kommt bekommste aber wahrscheinlich 90% des Kaufpreises). Bei einer teuren Uhr, die eher als Schmuck angesehen werden kann wird der Prozentsatz aber wesentlich höher sein als bei nem Smartphone das selten älter als 2 Jahre wird. Maximum ist normalerweise, was du zahlen müsstest um das Gerät gebraucht kaufen zu können. Man kann aber auch (mir nicht genauer bekannte) Abschreibungsrechnungen auf den Neupreis machen. Da kommste aber afaik schlechter mit weg. Wenn die Reparatur wirklich erst eine Woche her ist, kannst du das aber schon als Argument bringen, wieso das Handy einen höheren Marktwert haben müsste bzw. wieso dein Schaden dadurch höher ist.

      Was du aber zusätzlich dazurechnen kannst sind z.B. Ausfallskosten für die Zeit in der du das Handy/Uhr nicht nutzen kannst (ist schwer hier nen Schaden zu argumentieren aber bei nem Auto/Computer wäre das einfacher. Wenn das Handy das Geschäftshandy ist könnte evtl. auch mehr gehen, weiß nicht. Man kanns immerhin probieren).

      Wenn du dich aber außergerichtlich einigen willst, solltest du eine Summe ansetzten, die der Gegenüber auch zahlen wird und angemessen ist. Was das aber geanu ist, kann ich dir leider nicht helfen, weil ich da keine praktischen Erfahrungen mit habe.

      Wenn du dich außergerichtlich einigen willst, kannste ja anmerken, dass du den ganzen Tag im KH warst und auch Schmerzen hattest. Sollte den niedrigen Gebrauchtwert vom Handy etwas abpuffern. Du kannst auch noch mehr als die Ausfallzeiten mit einbringen. Du kannst da alles nehmen, wodurch dir durch die Handlung des Kouriers ein Schaden entstanden ist. Wenn du jetzt Mullbinden kaufen musst um eine Wunde abzudecken würden deren Kosten z.B. zu 100% verlangt werden können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walnuss (die Echte) ()

      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Polizei wurde von Randoms gerufen, die meine Aussagen decken und ich bin in der Geschichte zu 100% unschuldig und im Recht. Deshalb werde ich mir nehmen, was mir zusteht (bzw. was ich denke, dass mir zusteht) und dafür notfalls vor's Gericht ziehen. Darauf hab' ich primär keine Lust, weil's Zeitverschwendung ist. Ich will kein Schmerzensgeld oder sowas, sondern lediglich soviel Kohle, dass ich Handy, Uhr und Klamotten ersetzen kann. Ich werd' jetzt noch 'n bisschen googlen (um meine Summe erklären zu können), 'ne Nacht drüber schlafen und dann erzählen wie's lief.
      Eher mehr verlangen um auf die gewünschte Summe runtergehen zu können oder eine genaue Zahl nennen und dabei bleiben?
    • Erstmal gute Besserung und auf jedenfall gut höher gehen. Wenn du das ganze vor Gericht bringen würdest kämen da wohl einige Euronen an Schmerzensgeld obendrauf, weswegen die sich da sehr kulant zeigen dürften, das es wohl eh über ihre Versicherung läuft. Recherchier einfach den Zeitwert von Uhr+Handy sowie den ungefähren Preis von deinen Klamotten. Pack die Krankenhauskosten und 100-200€ Obendrauf, erklär denen wieso du das fair findest und du solltest gucci bei rauskommen.

      Ist ja sowieso schon ein entgegenkommen deinerseits, dass du das ganze aussergerichtlich klären willst.
      Hier sollte irgendwas mit Bierpong stehen :grinking:
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