Der schlaue Fragen Thread

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    • ardet4 schrieb:

      Rechtsfrage:

      Ich habe offensichtlichen Schadensanspruch an eine Person, die dafür auch verurteilt worden ist. Nun habe ich von der Staatsanwaltschaft nur diese Information und das Aktenzeichen bekommen und müsste nun einen Anwalt einschalten, der sich weitere Informationen holt. Kann ich das auch privat? Die Summe rechtfertigt es nicht einen Anwalt zu bezahlen, ich würde aber gerne damit (und den somit steigenden Kosten für den Verlierer, offensichtlich ihn) drohen. Geht das ohne Anwalt? Ich habe keine weiteren Informationen wie Namen oder Adresse und der Typ sitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit im Knast.
      ich frag mal nen Bekannten wie das läuft und ob das machbar ist und stelle dir dann ggfs. den Kontakt her.
      Byron - Attributmagier
      Der Korpothread

      Oster schrieb:

      Wenigstens shrodo denkt mit.





      "some games just feel so unthrowable until you suddenly lost"
    • ecosia musste ich jetzt glatt erst mal googlen



      eventually there comes a point where it's like the true test for your team - will he cast a spell or will he not
      - Artour Babaev

      Und wenn beide dann nicht mehr stacken und der einer 6k Boi, der vorher 4k war, mit einem anderen 4k Boi spielt, dann ist er nicht mehr 6k, weil er reverse trägert, oder?
      - User des Monats
    • eine frage an die jura boys @Hi2u @kazuiiii hier bzw. jeden der sich mit mietrecht auskennt

      der bruder meiner freundin wohnt in ner sehr komischen wg, hab sowas noch nie gesehen
      ist so businessmäßig aufgezogen, jeder schliesst sein zimmer ab wenn er weggeht etc.
      soweit so gut, jetzt der punkt wo ich ne frage habe:

      meine freundin und ich haben da letztens übernachtet weil wir aus frankfurt geflogen sind, kurz danach kam diese mail bei ihm an:


      hier die hausordnung:




      ist das legal? kommt mir alles sehr seltsam vor. insbesondere die willkürlichen 25 euro
      ausserdem noch ein tip wie er am besten auf die mail reagieren soll wäre nicey

      danke hivemind

      edit:

      Und noch etwas: das mit den Röhren vom Abwasser in der Küche, die zu waren...
      Das würde vom Handwerker repariert und ihm wurde schwarz bezahlt.
      Jeder musste 20€ zahlen, und ich hab es nicht bezahlt. Kannst du mal deine Freunde bitte auch fragen? ob die Vermieterin recht hat, das Geld zu verlangen, obwohl es vor allem schwarz bezahlt ist und mir weder eine Rechnung gezeigt noch nachgewiesen wurde, wie hoch die kosten waren.
    • Bis zu 6 Wochen darf normalerweise bei dir jemand übernachten. Erst danach würde es der Erlaubnis des Vermieters benötigen (und mit einigen Ausnahmen nichtmal das). Wenn das jetzt explizit drinnen steht, dass das verboten ist könnte das an dem Sachverhalt etwas ändern, ich denke aber nicht, da es sich hier um einen starken Eingriff ins Privatleben handelt und das über die Hausordnung nur selten eingeschränkt werden darf. Hab jetzt auch bisher noch nie gehört, dass sowas geht. Aber hab jetzt auf ner kurzen Suche auch kein Negativbeispiel gefunden, wo dieses Verhalten vom Vermieter Recht bekommen hat. Du darfst auf jeden Fall unter diesen 6 Wochen Besuch empfangen wie du möchtest. Diese 6 Wochen beziehen sich auch auf die Person die zu Besuch ist. Wenn das wechselt, kann das also beliebig oft sein. Hab leider keinen Paragraphen gefunden, der das explizit erlaubt, aber steht z.B. auf Seiten des Mieterbundes, dass das über dein Hausrecht geht und daher dir nicht verboten werden kann.

      Zum Handwerker: Ohne Vorzeigen einer Rechnung muss kein Mieter etwas zahlen. Wenn keinem Mieter die Schuld an der Verstopfung nachgewiesen werden konnte, müssen die auch keine Handwerker bezahlen, wenn das nicht explizit im Vertrag steht, dass man für Kleinbeträge als Mieter aufkommen muss. Auch ist die Summe aufs Jahr von so Kleinbeträgen gedeckelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walnuss (die Echte) ()

      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • ich weiß nicht was ich befremdlicher finden soll, dass in dem fall couchsurfen strikt (und vertraglich ?!) verboten ist oder dass jemand söhnig genug war wegen euch beiden zum vermieter zu rennen und zu petzen, damit der bruder deiner moss auch gefälligst stress bekommt
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    • so hab ich mir das auch schon gedacht, ist mit dem übernachten gemeint dass 6 wochen am stück (also 42 tage) wirklich jemand bei mir pennen könnte? fänd ich schon krass

      irgendeine idee wie er das am besten angehen könnte? ist erst seit 2 jahren in deutschland, spricht zwar ziemlich gut aber hat halt von gesetzen etc keinen plan.
    • dankpotato schrieb:

      so hab ich mir das auch schon gedacht, ist mit dem übernachten gemeint dass 6 wochen am stück (also 42 tage) wirklich jemand bei mir pennen könnte? fänd ich schon krass

      irgendeine idee wie er das am besten angehen könnte? ist erst seit 2 jahren in deutschland, spricht zwar ziemlich gut aber hat halt von gesetzen etc keinen plan.
      Ja. Da es dazu auch genug Rechtssprechung gibt, sollte da auch relativ gute Rechtssicherheit diesbezüglich geben. In den Fällen war da aber soweit ich weiß kein explizites Verbot über die Hausordnung dabei, weswegen der Fall hier für mich als Laien erstmal anders ausschaut. Aber so wie ich das einschätze, ist diese starke Einschränkung ein Witz und würde als erstes von nem Gericht eingesackt werden. Aber da ich da keinen richtigen Paragraphen zu gefunden habe, bleibt im Moment nur die Aussage vom Mieterbund.

      Aber in nem normalen Fall, wo das nicht explizit anders im Mietvertrag steht: 6 Wochen.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Also laut hier:

      mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm

      ist ein Dauerbesuch bis 3 Monate absdolut legitim. Also fick die Hausordnung. Kannst ihm also diesen Link zum Gerichtsurteil senden wenn er weiter nerven sollte:

      kostenlose-urteile.de/AG-Frank…unzulaessig.news15275.htm


      Prinzipiell würde ich euch bei Wgs empfehlen wenn ihr längeren Besuch bekommt, dass ihr das in der Wg kommuniziert. Kann mir gut vorstellen das dort jemand sich übergangen gefühlt hat und deswegen "gepetzt" hat.

      @Reparatur: Habe ich das richtig verstanden, der Vermieter hat etwas schwarz reparieren lassen? Wenn ihr nicht nachweißlich das verschuldet habt, zahlt das der Vermieter. (Ansonsten halt ihr oder eure Haftpflicht)
      BGB §538

      mfg
      coruscant
      Kommentar zur Krise xyz:
      Ich hatte mich schon gefragt welche nächste Sau durch's Dorf getrieben
      wird. Was wohl als nächstes kommt. Klimawandel oder vielleicht doch
      wieder Terrorismus ...

      Das der Mond auf die Erde stützt, DASS wäre mal was wirlich neues und
      sicher auch extrem verheerend. Alternativ tut es auch ein großer
      Meteorit.

      Ich kann es mir in Gedanken schon vorstellen. An Schweinegrippe
      erkrankt und vom Meteoriten erschlagen als der Kofferbomber gerade
      einen Block entfernt war ...

      Ja, das sind wahrhaft düstere Zeiten. Ich mach erst mal ein Bier auf ... Das ewige Leben wird sowieso keiner haben.

      Hier gehts lang zu Rätseln der gehobenen Schwierigkeitsklasse!
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