Ich habe vor eine gewisse Summe per befristetem Darlehen in die Baugenossenschaft meiner Eltern zu investieren. Im Vertrag ist folgende Klausel enthalten:
Prinzipiell mache ich mir da wenig Sorgen, habe beim Drüberlesen grade aber doch gestutzt. Nun meine Frage: Ist so eine Klausel gang und gäbe oder eher unüblich? Wie würdet ihr damit umgehen?7. Hinweis zur Nachrangigkeit
Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass dieses Darlehen ein qualifiziert nachrangiges ist.
Diese Nachrangklausel bewirkt, dass das Darlehen im Falle einer Insolvenz nur dann und
nur insoweit zurückgezahlt und bedient wird, wie das Vermögen ausreicht, alle Gläubiger mit
höherem Rang vollständig zu befriedigen. Die Vertragsparteien vereinbaren darüber hinaus,
dass die Forderungen des/der Darlehensgebers/in auch dann nicht bedient/zurück gezahlt
werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.
Qualifizierte Nachrangdarlehen zählen zum haftenden Kapital und werden im Falle der Insolvenz
des Darlehensnehmers erst nach Befriedigung von höherrangigen Darlehen, z.B.
Bankdarlehen, bedient. Diese Rangordnung wird für den Fall festgelegt, dass die Vermögenswerte
des Darlehensnehmers nicht ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen.