Der schlaue Fragen Thread

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    • Ich habe vor eine gewisse Summe per befristetem Darlehen in die Baugenossenschaft meiner Eltern zu investieren. Im Vertrag ist folgende Klausel enthalten:

      7. Hinweis zur Nachrangigkeit
      Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass dieses Darlehen ein qualifiziert nachrangiges ist.
      Diese Nachrangklausel bewirkt, dass das Darlehen im Falle einer Insolvenz nur dann und
      nur insoweit zurückgezahlt und bedient wird, wie das Vermögen ausreicht, alle Gläubiger mit
      höherem Rang vollständig zu befriedigen. Die Vertragsparteien vereinbaren darüber hinaus,
      dass die Forderungen des/der Darlehensgebers/in auch dann nicht bedient/zurück gezahlt
      werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.
      Qualifizierte Nachrangdarlehen zählen zum haftenden Kapital und werden im Falle der Insolvenz
      des Darlehensnehmers erst nach Befriedigung von höherrangigen Darlehen, z.B.
      Bankdarlehen, bedient. Diese Rangordnung wird für den Fall festgelegt, dass die Vermögenswerte
      des Darlehensnehmers nicht ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen.
      Prinzipiell mache ich mir da wenig Sorgen, habe beim Drüberlesen grade aber doch gestutzt. Nun meine Frage: Ist so eine Klausel gang und gäbe oder eher unüblich? Wie würdet ihr damit umgehen?
    • Ich würde das so kalkulieren.
      Unterschreib das Dingen.
      Es sind deine Eltern.

      Wenn du dein Geld nie wieder siehst, dann weil deine Eltern Insolvent sind.
      Dann hast du aber ganz ganz andere Sorgen als diese paar Groschen die du da verballert hast.
      Kannste mir glauben.

      Wenn es gut geht, du dein Geld verzinst wiederbekommst - brauchst du dir um diese Klausel wiederum keine sorgen zu machen.

      Diese Klausel hat auch "was positives".
      Denk da mal an Prokon. Da ist ein "solides" UNternehmen von jetzt auf gleich Insolvent gegangen weil Gläubiger jederzeit Ihre Investierten Gelder zurückfordern konnten.
      Da reicht schon ein Gerücht, dass ein Investor sein Geld zurück haben will und alle ziehen nach.
      Massenpanik.
      Ein Unternehmen, das zahlungsfähig war wird zahlungsunfähig.

      Das kann, wenn jeder Investor dieses Unternehmens solch eine Klausel im Vertrag hat - dir den Arsch retten.
      Wenn ich es recht verstanden hab:
      Würde deine Forderung zur Insolvenz des Unternehmens führen - heißt das nicht dass du deshalb auf deine Forderung verzichtest.
      Sie wird lediglich verschoben?
      MFG
      Deutliche Signaturabtrennung

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      Ich ! bin der große Verräter - Es darf keinen größeren geben. Wer auch nur wagt an das Davonlaufen zu denken, wird in hundertachtundneunzig Teile zerstückelt. Und auf ihm wird dann so lange herum getrampelt bis man die Wände mit ihm streichen kann.
      Wer auch nur ein Korn Mais zu viel isst und einen Tropfen Wasser zu viel trinkt, der wird dafür eingesperrt für hundert und fünfundfünzig Jahre !
      Wenn ich Aguirre will, dass die Vögel tot von den Bäumen fallen - dann fallen die Vögel tot von den Bäumen herunter.
      Ich bin der Zorn Gottes. Die Erde über die ich gehe sieht mich und bebt.
    • Diese Rangordnung wird für den Fall festgelegt, dass die Vermögenswerte des Darlehensnehmers nicht ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen.
      D.h. kommt nur zum Tragen, wenn der Kuchen nicht groß genug für alle ist. Klingt unterm Strich schon nach einem "Verzicht", falls der Fall eintritt nicht alle bedienen zu können.

      Wenn aber noch mehr Leute diese Klausel drinnen haben, dann ist die Priorität unter diesen ja auch noch nicht geklärt.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Es sind unter anderen meine Eltern, da ist aber noch nen Haufen anderer Leute dabei. Das ganze ist schon ziemlich groß aufgezogen. Insolvenz des Projekts heißt nicht gleich Insolvenz meiner Eltern, die können selber entscheiden wie viel Geld sie nachschießen.

      Geht um einen recht großen Teil meiner Ersparnisse (und auch dem was meine Eltern für mich angelegt haben) und damit um - für mein Alter - ziemlich viel Geld.

      Positives sehe ich an der Klausel nicht. Es geht ja nicht darum, ob ich den Vertrag frühzeitig beenden kann, wenn das Unternehmen dadurch pleite gehen würde. Der Vertrag läuft auf 5 Jahre und kann nicht beendet werden. Die Klausel behandelt lediglich, was passiert wenn das Bauvorhaben pleite gehen solte. Und dann komm ich durch die Klausel schlechter weg als ohne die Klausel, weil die Banken bei der Rückzahlung priorisiert werden.

      Naja, im Endeffekt werd ichs wahrscheinlich trotzdem machen, zum einen, weil es eben meine Eltern sind, zum anderen weil die Zinsen recht gut sind.
    • Grimmi schrieb:

      Kennt sich jemand mit dem Nintendo New 3ds aus und könnte mir beantworten warum mein Akku nicht voll wird?
      Was meinst du mit nicht voll, redest du von der digitalen Anzeige in der rechten oberen Ecke im Startmenü? Mit der hatte ich nie Probleme. Sobald die voll ist, sieht man keine Balken mehr und die Battery füllt sich hellblau.

      Ansonsten teste mal, wie lange der hält, vielleicht ist es ja wirklich nur ein Anzeigefehler

      Ich hab selber mal den absoluten Stress-Test gemacht: mit vollem 3D, voller Lautstärke, voller Helligkeit und mit aktiviertem W-Lan für Streetpass/Spotpass und habe ein NEW 3DS exklusives Spiel (Xenoblade Chronicles) durchgehend gespielt und er hielt ziemlich genau vier Stunden. Mit geringeren Settings habe ich es zwar nicht explizit getestet, aber ich habe damit schonmal über 6 Stunden Zugfahrt überbrückt und danach war das Lämpchen rot (mit einem Spiel für den "alten" 3DS - ggf kann man mit spielen für den klassischen DS sogar noch mehr sparen).

      Teste doch einfach mal, ob du auch an diese Zeiten drankommst.

      Das gilt alles nur für das "nicht-XXL"-Modell", ich selber habe keinen New 3DS XXL.
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