Steamaccount unrechtmäßg gesperrt [SteamSupport, WTF?]

    • "Valve räumt Ihnen hiermit ein beschränktes, kündbares, nicht exklusives Nutzungsrecht in Bezug auf die Software zu Ihrer persönlichen Nutzung gemäß diesem Nutzungsvertrag und etwaigen Abonnementbedingungen ein. Sie akzeptieren das Nutzungsrecht in diesem Umfang. Hinsichtlich der Software wird Ihnen ein Nutzungsrecht eingeräumt, sie wird Ihnen nicht verkauft. Ihr Nutzungsrecht umfasst keine weitergehenden Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an der Software."

      z.B. war jetzt zu faul den ganzen Nutzungs-Vertrag zu lesen.
      Der Account gehört NICHT dir.
      Du hast lediglich die Rechte ihn zu nutzen und sie können ihn dir sperren wie sie wollen...
      Also würden rechtliche Schritte genau 0 bringen :P
      .
    • Interessanter Fall eigentlich.
      Ich glaube rein rechtlich gesehen, ist das, was VALVE macht, nicht in Ordnung, selbst wenn er das Spiel gestohlen hat. Sie können ihm ja kaum die Software, die er rechtmäßig erworben hat "klauen", um ihn dazu zu zwingen, dass er das Spiel, welches er wiederum gestohlen hat, zu bezahlen.

      Als Beispiel:
      Wenn ich mir bei WMF eine komplette Küchenaustattung kaufen und mir dann noch einen Topf mitgehen lasse, kommt WMF ja auch nicht und klaut mir wieder alles, um mich zum Zahlen zu zwingen. Da müssen vom Anbieter sofort rechtliche Schritte eingeleitet werden.

      In dieser Hinsicht ist Steam ein echtes Drecksprogramm.
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    • SeeTheSmile schrieb:

      Interessanter Fall eigentlich.
      Ich glaube rein rechtlich gesehen, ist das, was VALVE macht, nicht in Ordnung, selbst wenn er das Spiel gestohlen hat. Sie können ihm ja kaum die Software, die er rechtmäßig erworben hat "klauen", um ihn dazu zu zwingen, dass er das Spiel, welches er wiederum gestohlen hat, zu bezahlen.

      Als Beispiel:
      Wenn ich mir bei WMF eine komplette Küchenaustattung kaufen und mir dann noch einen Topf mitgehen lasse, kommt WMF ja auch nicht und klaut mir wieder alles, um mich zum Zahlen zu zwingen. Da müssen vom Anbieter sofort rechtliche Schritte eingeleitet werden.

      In dieser Hinsicht ist Steam ein echtes Drecksprogramm.


      Das Beispiel ist hinfällig, da du beim Kauf deiner WMF-Austattung keinen Nutzungsbedingungen zustimmst, in denen erklärt wird, dass du nur ein Nutzungsrecht und kein Eigentumsrecht besitzt.

      Hauptsache mal irgendetwas als Drecksprogramm bezeichnen.
    • Bitte hört mit dem Pseudo Jura gespamme auf, entweder ihr sucht 'ne Anspruchsgrundlage oder lasst es ~~


      Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
    • Also, wenn ich an eine Plattform gekettet bin, die mir den Zugang zu meinem Eigentum verwehren kann, dann ist das scheiße bzw ein Drecksprogramm (Steam hat allerdings auch jede Menge Vorteile, deswegen sagte ich in dieser Hinsicht).

      Der Nutzungsvertrag bezieht sich auf Steam, nicht auf die darüber VERKAUFTE Software. Da liegt mein Ansatz.

      @Hat0rs: Warum lest ihr den Thread überhaupt? Ich hab Spass daran ein wenig pseudojuristisch rumzudiskutieren. Alle die dafür zu cool sind, könnnen ja die kewlen Threads lesen
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    • SeeTheSmile schrieb:

      Also, wenn ich an eine Plattform gekettet bin, die mir den Zugang zu meinem Eigentum verwehren kann, dann ist das scheiße bzw ein Drecksprogramm (Steam hat allerdings auch jede Menge Vorteile, deswegen sagte ich in dieser Hinsicht).

      Der Nutzungsvertrag bezieht sich auf Steam, nicht auf die darüber VERKAUFTE Software. Da liegt mein Ansatz.

      @Hat0rs: Warum lest ihr den Thread überhaupt? Ich hab Spass daran ein wenig pseudojuristisch rumzudiskutieren. Alle die dafür zu cool sind, könnnen ja die kewlen Threads lesen



      du bist scheinbar ein idiot.

      DIE SOFTWARE IST NICHT DEIN EIGENTUM. HAST DU MAL DIE LETZTEN BEITRÄGE GELESEN?
    • Das Thema an sich sollte geklärt sein. Ich lasse hier nur noch offen, damit cookieeeeee uns mitteilen kann, wie er weiter vorgegangen ist (bspw. die offene Rechnung bezahlen) und ob sein Account dann wieder freigeschaltet wurde.