Mal vorab, das ganze gilt für Österreich, wie das ganze in Deutschland aussieht weiß ich nicht.
de.wikipedia.org/wiki/Vorratsd…eicherung#.C3.96sterreich
Zitat:
Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber in Zukunft, Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern und auf gerichtliche Anordnung bei Verdacht einer schweren Straftat den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Die sogenannten Stammdaten können auch von der Staatsanwaltschaft angefordert werden (unter Geltung des Vier-Augen-Prinzips). Die Datenabfragen sollen lückenlos protokolliert werden, die Justizministerin muss dem Nationalrat außerdem regelmäßig über Datenabfragen berichten und bei unzulässiger Veröffentlichung von gespeicherten Daten droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Grüß dich Übwerwachungsstaat!
de.wikipedia.org/wiki/Vorratsd…eicherung#.C3.96sterreich
Zitat:
Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber in Zukunft, Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern und auf gerichtliche Anordnung bei Verdacht einer schweren Straftat den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Die sogenannten Stammdaten können auch von der Staatsanwaltschaft angefordert werden (unter Geltung des Vier-Augen-Prinzips). Die Datenabfragen sollen lückenlos protokolliert werden, die Justizministerin muss dem Nationalrat außerdem regelmäßig über Datenabfragen berichten und bei unzulässiger Veröffentlichung von gespeicherten Daten droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Grüß dich Übwerwachungsstaat!