@Zagdil spielt zwar in DE rechtlich keine Rolle, aber im Islam wäre eben jenes verboten. Das gehört in die Kategorie "Kul-Hakı" (Das Recht eines Dieners). Heißt, sobald die jenige Person etwas dagegen haben könnte, darfst du dies ohne Erlaubnis nicht tun, da du sonst in sein Recht hinein geräts. Das Verhalten der Frau wiederum ist Kul Hakı gegen Hans. Wenn Hans aber der Frau vergibt, verschwindet das Ausgleichs-Recht im Jenseits (Abgesehen von dem Anteil den Allah hat, für diesen muss die Frau selber um Vergebung bitten).
Würde es btw. auch unangenehm finden, wenn mich einfach jemand Filmt (ohne das ich vorher Bescheid kriege). Wäre aber nicht so mad wie die Frau, sondern eher interessiert was genau mit dem Material passiert.
Würde es btw. auch unangenehm finden, wenn mich einfach jemand Filmt (ohne das ich vorher Bescheid kriege). Wäre aber nicht so mad wie die Frau, sondern eher interessiert was genau mit dem Material passiert.