devilchen schrieb:
ausserdem: so nen wisch füllt doch eigtl jeder arzt aus.
devilchen schrieb:
heult mal nich rum. ich musste in der schweiz 20chf prüfungsgebühren pro prüfung zahlen um mich anmelden zu können. wiederholen durfte man eine nichtbestandene prüfung einmal. alle prüfungen wurden ebenfalls innerhalb von 2 wochen geschrieben. nachschreiben konnte man nur ende der semesterferien nach dem sommersemester oder ein jahr später.
Nachschreibetermine, najo, ist halt schon ein Vorteil, wenn man am Ende der Semesterferien vollkommen stressfrei nochmal ran kann, als wenn man das im nächsten Semester mit dem ganzen aktuellen Klausuren zusammen schreibt. Stört mich eigentlich nicht sonderlich, ist mir heute aber mal wieder sauer aufgestoßen, weil ich den scheiß jetzt erst wieder in einem halben Jahr ablegen kann.
Der eigentliche Punkt, den ich machen wollte: Es kann nicht sein, dass ein Prüfungsrücktritt wegen Krankheit nicht ohne Weiteres akzeptiert wird, sondern dass sich Leute komplett ohne medizinische Kenntnisse anmaßen, beurteilen zu können, ob dies oder jenes Krankheitsymptom jemanden prüfungsunfähig macht oder nicht.
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