Korok gönnt sich 1 Anklage

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      Beitrag von Floyd ()

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    • Crytash schrieb:

      Ihr seid doch diejenigen, die laut schreiben würden wie sehr die Medien verfälscht werden. Hier berichtet eine Fachseite über ein prominentes Mitglied einer Mannschaft die bei der TI Quali dabei ist ... und du willst sie zensieren!

      Der Bericht hat aber nur sehr sehr sehr sehr sehr wenig mit seiner "öffentlichen Person" zu tun (da seine Dota-Karriere davon unberührt ist und er auch noch nicht verurteilt ist.) und fällt damit mMn ziemlich eindeutig unter die Verletzung der Privatssphäre. Interessiert heutzutage natürlich niemanden mehr, macht es trotzdem nicht besser.

      Bin aber kein Jurist, also korrigiert mich ruhig.
    • Also zumindest ist es in Deutschland so, dass wenn du berühmt genug bist immer von einem öffentlichem Interesse ausgegangen werden kann. Hängt dann natürlich davon ab, in welchem Umfeld solche Infos erhoben werden. Deswegen darf natürlich trotzdem keiner in deinen Vorgarten Hüpfen und Fotos machen. Sowas wie ne Anklage wäre aber da in der Regel, bei ausreichender Bekanntheit, von öffentlichem Interesse. Aber ich denk mal in den USA mit den öffentlichen Prangern von !mutmaslichen! Tätern wird das eh erheblich anders ablaufen.

      Hab da übrigens keine Gesetzesnormen zu, aber ist das was ich so bisher passiv zu der Thematik aufgeschnappt habe.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • geht doch nicht darum ob es rechtens ist darüber zu berichten. natürlich ist es das - die informationen sind frei zugänglich, selbstverständlich darf darüber berichtet werden.
      unabhängig davon ist es einfach hässlich und ekelhaft, wenn medien so private sachen ausschlachten und in die öffentlichkeit zerren. deshalb kommen dann reaktionen wie die von ppd

      WE GON TAKE OVER THE WORLD
      WHILE THESE HATERS GETTIN MAD
    • Von mir als Privatperson dürfte trotzdem nichts namentlich über eine Anklage geschrieben werden. Das müsste so geschrieben sein, dass keine Rückschlüsse auf meine Person möglich wären. Das ist in Amiland aber auch anders afaik. Die dürfen da direkt Namen von total Unbekannten nennen.
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    • watnuss schrieb:

      Also zumindest ist es in Deutschland so, dass wenn du berühmt genug bist immer von einem öffentlichem Interesse ausgegangen werden kann.


      Das ist definitiv falsch.

      Es wird immer abgewogen zwischen dem öffentlichen Interesse und den Rechten der Personen. Dabei gibt es drei "Sphären", die öffentliche Sphäre, die Privatsphäre und die Intimsphäre.

      Krankenakten von Angela Merkel dürften z.B. nicht veröffentlicht werden, weil Sie in die Intimsphäre fallen und selbst bei großem öffentlichen Interesse nicht veröffentlicht werden dürfen.

      Urlaubsfotos von Angela Merkel würden z.B. in die Privatsphäre fallen und dürften aufgrund des sehr großen öffentlichen Interesses vermutlich noch veröffentlicht werden. Bei B- oder C- Promis wird es da schon wieder enger (Corinna Schuhmacher hat z.B. Recht bekommen, dass Fotos von Ihr auf dem Weg ins Krankenhaus von Michael Schuhmacher ihre Privatsphäre verletzen und nicht veröffentlicht werden dürfen).

      Sachen aus der Öffentliche Sphäre (Bei Merkel z.B. alles was mit ihrer politischen Arbeit zu tun hat) dürfen immer veröffentlicht werden.
    • Ich mein ich hatt es jetzt nicht so exat parat wie du und bin auch dankbar für die genaue Einteilung der 'Sphären'. Aber nur den ersten Satz zitieren und dann sagen es wäre falsch ist schon weng madig, wenn ich im genau nächsten Satz relativiere und sage, dass es Ausnahmen/Grenzen gibt.
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