Outrages Weltgeschehen-Thread

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    • Der_Busfahrer. schrieb:

      Letzten Sonntag gabs nicht nur Kameras im Block, die Polizei hat auch noch separat Fotos geschossen und Videos gemacht.
      Das hat zwar nix an meinem Verhalten geändert, aber ich finde das mega unangenehm und frech.
      Jede Demo immer, ist halt in 99% Rechtsbeugung oder illegal.

      Walnuss (die Echte) schrieb:

      Ein großes Problem mit Kameras habe ich aber, wenn, wie im Moment in Berlin erprobt, die Bilder automatisiert ausgewertet werden. Der Verlust an Freiheit, wenn die Daten tatsächlich präventiv, jederzeit, überall, immer ausgewertet werden, ist meiner Ansicht nach immens. Zumal es eindeutig zeigt, was wir in den Augen des Staates sind: Jeder ist ein potentieller Straftäter.
      Gerade im Kontext Gefährder-/PAG ist das so krass.
      we do not sow
    • wolliver twist schrieb:

      Jede Demo immer, ist halt in 99% Rechtsbeugung oder illegal.
      Ganz so einfach ist das nicht. Bei Demos und im Stadion dürfen natürlich auch Fotos geschossen werden. Die Presse macht ja nix anderes und es verletzt laut Gesetz nicht deine Persönlichkeitsrechte. Man kann es aber natürlich trotzdem doof finden. Sehe aber nicht die Rechtsbeugung oder Illegalität, die du ansprichst.
    • Es gibt halt eindeutige Gesetze, wann die Polizei die Kamera bei so öffentlichen Veranstaltungen anmachen darf. Und die Regeln dafür sind zum Glück enger gefasst als das was die Presse darf.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Natürlich erkenne ich den Unterschied, und ich fühle mich weniger eingeschränkt, wenn einer von der Presse fotografiert. Aber mir war nicht bewusst, dass die Polizei weniger darf.
      Wo ist das denn rechtlich festgelegt? Kenne nur das Gesetz für Privatpersonen/Presse (Kunsturhebergesetz)
    • Es gibt da ein ganzen Packen Urteile zu der Thematik. Das war einfach nur der erste Treffer bei Google. Gibt da ja natürlich jedesmal Klagen, wenn auf großen Demos die Polizei was rechtswidriges tut. Außerdem sind die Polizeigesetze Ländersache. (Hallo Bayern) Muss man sich also immer den konkreten Fall anschauen was da jetzt erlaubt ist und was nicht. Aber wie schon gesagt sind da generell schon höhere Hürden für die Polizei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walnuss (die Echte) ()

      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Walnuss (die Echte) schrieb:

      Es gibt halt eindeutige Gesetze, wann die Polizei die Kamera bei so öffentlichen Veranstaltungen anmachen darf. Und die Regeln dafür sind zum Glück enger gefasst als das was die Presse darf.
      -> Die Polizei darf nur dann Bild- und Tonaufnahmen von Demonstrationen anfertigen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass von Teilnehmern der Demonstration eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

      Die Praxis ist aber, dass einfach wahllos alles abgefilmt wird. Das relevante Zitat dazu:

      Auch werden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Versammlungen einstweilen modifizierend eingeschränkt. So sind insbesondere Übersichtsaufzeichnungen, bei denen eine Speicherung des Versammlungsgeschehens erfolgt, nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Eine Auswertung der Übersichtsaufzeichnungen ist nur unverzüglich nach Beendigung der Versammlung zulässig. Soweit danach die Daten nicht in Bezug auf einzelne Personen zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der aufgezeichneten Versammlung oder zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer Gefahren benötigt werden, müssen sie innerhalb von zwei Monaten gelöscht oder irreversibel anonymisiert werden. Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes, bei denen die Bilder von dem Versammlungsgeschehen ohne Speicherung in eine Einsatzzentrale in Echtzeit übertragen werden, sind dagegen nur zulässig, wenn sie wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind. Im Übrigen lehnte der Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
      (Hervorhebung durch mich)
      we do not sow
    • Verstehe das Problem nicht. Wer auf ne Demo geht, muss damit rechnen, dass er da gefilmt wird.

      Finde viel eher den umgekehrten Fall völlig Paradox: Irgendwer hat randaliert, 5000 Polizisten (und viele Kameras) waren da, und aufgrund irgendwelcher "Persönlichkeitsrechte/Verfahrensfehler" können dann Straftaten nicht verfolgt werden oder werden nur marginal bestraft.

      Versammlungen und Demos sind natürlich wichtig, aber dass die Polizei die oben angeführte äußerst "schwammige" Definition stark zu ihren Gunsten auslegt, kann man denen doch wirklich nicht verübeln.
    • Kolibri schrieb:

      Finde viel eher den umgekehrten Fall völlig Paradox: Irgendwer hat randaliert, 5000 Polizisten (und viele Kameras) waren da, und aufgrund irgendwelcher "Persönlichkeitsrechte/Verfahrensfehler" können dann Straftaten nicht verfolgt werden oder werden nur marginal bestraft.
      Hast du da ein Beispiel für? Kann mich an keinen entsprechenden Fall erinnern.
      we do not sow
    • Glaube man erinnert sich nicht an so "Kleinigkeiten", das ist ja jetzt nix wo es "den einen Paradefall" gibt oder so, aber im allgemeinen (Zeitungsberichte etc.) kriegt man schon mit, dass Delikte im Bereich Landfriedensbruch kaum geahndet werden.
    • Ja die Persönlichkeitsrechte der Bullen sind in Gefahr, wenn jemand filmt, wie sie ein paar Teenies auf den Demos verprügeln. Aber die Rechte der Demonstranten sind eher irrelevant.


      HumanlyPuma schrieb:

      junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
    • bei den Aufnahmen ist btw genau der umgekehrte Fall Realität. Die Polizei entscheidet selbst wie und welches Material überhaupt als Beweismittel dienen. Sollte das Material Fehlverhalten von Beamten aufzeigen können sie es unter Verschluss halten oder schneiden. Amateuraufnahmen dagegen werden so gut wie gar nicht zugelassen.

      Hab ich aber auch schon mehrmals was zu geschrieben.
      The verdict is not the end
      It is only the beginning
      Strong will shall keep spreading
    • MdB Michael Kuffer schrieb:

      0,3 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern demonstrieren gegen das neue Polizeiaufgabengesetz. Das ist respektabel und deren gutes Recht. Aber es zeigt auch, dass die Bayern fast vollständig geschlossen hinter unserer konsequenten Sicherheitspolitik und dem neuen PAG stehen.
      Wenn's nicht zum Lachen wär, wär's zum Heulen.
      Und langsam aber sicher vergeht mir das Lachen...
      "Nimm das Messer runter! Als ich ihre Stimme imitierte, war es 1 Jokus."
      - Johannes der Echte

      "Diesen Künstler feier ich extrem! Er spielt ein sehr unkonventionelles Banjo."
      - Fas
    • Rob schrieb:

      MdB Michael Kuffer schrieb:

      0,3 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern demonstrieren gegen das neue Polizeiaufgabengesetz. Das ist respektabel und deren gutes Recht. Aber es zeigt auch, dass die Bayern fast vollständig geschlossen hinter unserer konsequenten Sicherheitspolitik und dem neuen PAG stehen.
      Wenn's nicht zum Lachen wär, wär's zum Heulen.Und langsam aber sicher vergeht mir das Lachen...
      Wo steht sowas und woher hat der die Daten?
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