Also Grimms Argument mit dem Vergleich fand ich ganz gut, aber dennoch würde ich das "böse Menschen" Argument nie grundsätzlich ablegen.wolliver twist schrieb:
Können wir eigentlich irgendwann mal das "gilt ja nur für ganz böse Menschen" Argument zu den Akten legen? Wenn Verschärfungen im Strafrecht bzw. größere Freiheiten für Repressionsorgane kommen, sollten wir immer über die maximale Anwendbarkeit diskutieren, da alle diese Institutionen sie früher oder später in diesem Bereich anwenden werden.
Es lässt sich nämlich entgegenhalten, dass:
-Auch das, was es bereits gibt ja missbraucht werden könnte und auch nicht maximal wird, weil es dann doch noch genügend vernünftige Leute in der Staatsgewalt gibt. Wenn du immer vom maximalen Missbrauch ausgehst hättest du mit jedem Polizisten und jedem Richter ja Probleme. Das ist einfach nicht die Realität, auch wenn man natürlich deine Bedenken schon in die Überlegung einbeziehen muss.
-Schon alleine praktische Gründe verhindern, dass es große Fallzahlen betrifft.
-Man über die Voraussetzungen, die nötig sein müssen, ja unabhängig von der Frage ob-überhaupt betrachten und ggf. eingrenzen kann.
-Die Staatsgewalt ganz grundsätzlich und beim Thema Digitales insbesondere bei wachsenden Möglichkeiten für Täter auch wachsende Möglichkeiten der Reaktion bekommen muss.
Insbesondere für Letzteres müsstest du ja, wenn du ablehnst, irgendwelche besseren Alternativen bieten.