Outrages Weltgeschehen-Thread

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    • all4hm-sama schrieb:

      Das war Mord
      Da stimme ich dir zu, aber das kam leider nicht bei dem Urteil raus, second degree murder ist eher Vergleichbar mit Totschlag nach unserem Gesetz soweit ich weiß. Bin da natürlich auch kein Experte, also take it with a grain of salt.


      Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
    • Hi2u schrieb:

      all4hm-sama schrieb:

      Das war Mord
      Da stimme ich dir zu, aber das kam leider nicht bei dem Urteil raus, second degree murder ist eher Vergleichbar mit Totschlag nach unserem Gesetz soweit ich weiß. Bin da natürlich auch kein Experte, also take it with a grain of salt.
      Hast recht, möchte jetzt auch nicht unbedingt darüber mutmaßen, was vor einem deutschen Gericht actually dabei rausgekommen wäre.
      twitch.tv/all4hm

      "Du greifst nach den Sternen, ich greif' nach dem Sideboard."

      Beitrag von all4hm-sama ()

      Dieser Beitrag wurde von boobold aus folgendem Grund gelöscht: doppelpost ().
    • Ich kenn mich damit nicht aus, aber mir ist das nicht so ganz klar. Müsste dafür nicht ein unbedinger Tötungsvorsatz nachgewiesen werden? Also dass der Polizist den Tod seines Opfers nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern ihn fest beabsichtigt hat?
    • Nein, billigend in Kauf nehmen im Sinne von "bewusster Gleichgültigkeit" reicht aus. Das ist die niedrigste Vorsatzstufe die noch zu einer Verurteilung führen kann.

      Spreche obv. eher für Österreich aber da sind slch die Rechtsordnungen sehr ähnlich


      edit:

      Die Verurteilung in den USA ist auch eher nicht Totschlag, sondern wäre wohl am ehesten mit "Körperverletzung mit Todesfolge" gleichzusetzen. Das wäre es dann auch bei uns, wenn man besagte "bewusste Gleichgültigkeit" verneinen würde und man sozusagen davon ausginge dass der Täter wirklich nicht damit gerechnet hat, dass das Opfer sterben könnte. Das wäre dann Vorsatz im Hinblick auf die Körperverletzung und bloße Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Tötung.

      Aber bin mir da auch nicht sicher. Hab nur mal geschaut worauf es da so ankommt.


      edit2: Spreche womöglich aus meinem Ass bezüglich Deutschland. Scheint da doch komplizierter zu sein als ich dachte^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kazuiii ()

    • Danke, habe direkt mal gesucht und meinen Irrtum gefunden:

      anwalt.org schrieb:

      Unter juristischen Laien wird der Unterschied zwischen Totschlag und Mord oft nicht richtig erfasst. Fälschlicherweise werden diese Begriffe synonym verwandt, miteinander verwechselt oder aber irrtümlich auf das Erfordernis einer vorsätzlichen Begehungsweise abgestellt. Oft wird auch behauptet, ein Mord sei eine geplante Tötung während Totschlag im Affekt begangen wird. Das ist allerdings nicht richtig.

      [...]

      Beiden Tatbeständen ist zunächst gemein, dass es sich um die vorsätzliche Tötung einer anderen Person handeln muss, welche zugleich in rechtswidriger und schuldhafter Art und Weise erfolgt ist. Beim Mord hingegen kommen noch weitere Merkmale hinzu. Die Rede ist hierbei von sogenannten Mordmerkmalen. In §­211 StGB sind diese abschließend aufgezählt. Weitere als die darin genannten gibt es nicht.

      Gemäß § 211 Absatz 2 StGB ist Mörder, wer
      • aus Mordlust,
      • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
      • aus Habgier oder sonst
      • aus niedrigen Beweggründen,
      • heimtückisch oder
      • grausam oder
      • mit gemeingefährlichen Mitteln oder
      • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder
      • zu verdecken,
      einen Menschen tötet.
      Ich bin davon ausgegangen der Unterschied zwischen Mord und Totschlag läge in der Art des Vorsatzes, aber das ist wie beschrieben nicht so. Ich denke mal Grausamkeit wäre in dem Fall relativ leicht nachweisbar.
    • Kazuiii schrieb:

      Nein, billigend in Kauf nehmen im Sinne von "bewusster Gleichgültigkeit" reicht aus. Das ist die niedrigste Vorsatzstufe die noch zu einer Verurteilung führen kann.

      Spreche obv. eher für Österreich aber da sind slch die Rechtsordnungen sehr ähnlich


      edit:

      Die Verurteilung in den USA ist auch eher nicht Totschlag, sondern wäre wohl am ehesten mit "Körperverletzung mit Todesfolge" gleichzusetzen. Das wäre es dann auch bei uns, wenn man besagte "bewusste Gleichgültigkeit" verneinen würde und man sozusagen davon ausginge dass der Täter wirklich nicht damit gerechnet hat, dass das Opfer sterben könnte. Das wäre dann Vorsatz im Hinblick auf die Körperverletzung und bloße Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Tötung.

      Aber bin mir da auch nicht sicher. Hab nur mal geschaut worauf es da so ankommt.


      edit2: Spreche womöglich aus meinem Ass bezüglich Deutschland. Scheint da doch komplizierter zu sein als ich dachte^^
      Hast du für die Österreichische Rechtsauslegung irgendwelche Hintergründe?
      Soweit ich das als Laie aus den Medien mitbekomme wird ma bei uns auch nicht so schnell für Mord verurteilt, eher Totschlag oder Fahrlässige Tötung.

      Ich meine Anklage wegen Mordes ist klar, was dann bei der Verurteilung rauskommt wäre ich mir nicht so sicher.
    • Blutgartens Post zeigt was ich falsch angenommen habe. Diese Mordmerkmale gibts in Österreich nicht und Totschlag ist auch ganz was anderes. Das ist bei uns sowas wie Mord im Affekt, also ein in allgemein begreiflicher, intensiver Gemütslage begangener Mord (oder so ähnlich). Die anderen Alternativen wären dann eben Körperverletzung mit Todesfolge.

      Wie es in der Realität ausgesehen hätte kann ich auch nicht sagen weil ich jetzt keinen heftigen Einblick in die Praxis habe. Diese von mir genannte "bloß bewusste Gleichgültigkeit" a la "Und wenn schon" ist allerdings tatsächlich die niedrigste Form des Vorsatzes die für eine Bejahung von Mord ausreichen würde. Körperverletzung mit Todesfolge wäre es wirklich erst, wenn er nicht erwartet hätte dass diese Person stirbt (a la "Er wird schon nicht"). Kommt halt darauf an ne, es gilt auch die freie Beweiswürdigung also kann das Gericht beides annehmen. In Österreich ist der Strafrahmen auch recht weit tho, deswegen...
    • Kazuiii schrieb:

      Die Verurteilung in den USA ist auch eher nicht Totschlag, sondern wäre wohl am ehesten mit "Körperverletzung mit Todesfolge" gleichzusetzen. Das wäre es dann auch bei uns, wenn man besagte "bewusste Gleichgültigkeit" verneinen würde und man sozusagen davon ausginge dass der Täter wirklich nicht damit gerechnet hat, dass das Opfer sterben könnte. Das wäre dann Vorsatz im Hinblick auf die Körperverletzung und bloße Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Tötung.

      Aber bin mir da auch nicht sicher. Hab nur mal geschaut worauf es da so ankommt.
      Also wenn ICH es richtig verstanden habe ist es gerade NICHT so, was die Sonderheit bzw. positive Signalwirkung des Urteils so wichtig macht. Bisher gab es wohl schon Verurteilungen von "Körperverletzung mit Todesfolge" gegen Polizisten , second degree murder aber wohl noch nicht. Es könnte daher ein extrem wichtiges präzedenzurteil sein.


      Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
    • tagesschau.de/investigativ/ndr…efte-provisionen-103.html


      Die Provisionen soll die Textilfirma zunächst an eine Firma des ehemaligen Industriemanagers auf der Karibikinsel St. Vincent gezahlt haben. Von dort sollen die Gelder dann weitergeleitet worden sein an eine Privatbank im liechtensteinischen Vaduz, die "diskrete Dienstleistungen" anbietet. Von dort wiederum sollen die Provisionen an die drei Geschäftsleute sowie die CSU-Politiker Nüßlein und Sauter überwiesen worden sein. So soll eine Firma, die Sauters Töchtern gehört, 1,2 Millionen Euro bekommen haben. Auch Nüßlein sollte wohl 1,2 Euro Millionen bekommen, bei ihm sollen aber nur 660.000 Euro angekommen sein, weil die Bank in Liechtenstein die nächste Tranche stoppte.
      Können bitte einfach Köpfe rollen

      LerYy schrieb:

      Shrodo es ist schon lange nichts mehr witzig wir sind im Krieg.
    • Absolut. Geht ja nicht an, dass irgendwelche windigen liechtensteiner Finanzhaie einen unserer hart arbeitenden Politiker um über 500.000€ seines Honorars bringen wollen.
      "Nimm das Messer runter! Als ich ihre Stimme imitierte, war es 1 Jokus."
      - Johannes der Echte

      "Diesen Künstler feier ich extrem! Er spielt ein sehr unkonventionelles Banjo."
      - Fas
    • (unironische) Antwort: Er habe angerufen, sich als Polizeibeamtee ausgegeben und die Daten erfragt.

      Und das mit unironisch meine ich ultra-unironisch.


      HumanlyPuma schrieb:

      junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln

      Beitrag von südländer ()

      Dieser Beitrag wurde von ramius gelöscht ().
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