Outrages Weltgeschehen-Thread

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    • ramius schrieb:

      Die auf folgenden Seiten beschriebene Begründung finde ich ganz aufschlussreich:
      r-mediabase.eu/index.php?view=…om_joomgallery&Itemid=519
      hambacherforst.org/blog/2018/0…t-vom-zweiten-prozesstag/

      Auch die Begründung, warum es keine Bewährungsstrafe ist, kann ich nachvollziehen, wobei ich nicht einschätzen kann, ob das üblich ist.
      Kannst du erklären, was genau dich am Urteil stört? Der Prozess und die vorgebrachten Beweise und Zeugen(aussagen)? Dass es keine Bewährungsstrafe ist? Dass die Taten überhaupt als Straftaten gewertet werden?

      Es geht doch um den Gesamtkontext, aus dem die Frage entstand.

      In beiden Fällen wird ein Beamter angegriffen (und ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte - ohne dass ich an beiden Orten anwesend war - dass diese Angriffe, sofern Sie BEI der Polizei angezeigt würden, nicht verfolgt werden würden).

      In einem Fall ist die Person ein-eindeutig identifiziert (Person, die den Gruß zeigt), in dem anderen Fall widersprechen sich Aussagen der Zeugen ("Polizisten").
      Das eine wird im Schnellverfahren durchgeführt, das andere zieht eine U-Haft vor sich (was haben die Justizpersonen eigentlich in den 4 Monaten gemacht? Es klingt aus deinem Link nur so, als wäre der größte Arbeit gewesen, dass man die Person auf facebook identifiziert habe).

      Wieso werden hier so dermaßen unterschiedliche Verfahren angewendet, wieso so unterschiedliche Strafen verhängt? Die Anklage ist doch annähernd ähnlich (und ich sehe mal davon ab, jetzt auf Landfriedensbruch vs Hitlergruß einzugehen, ich nehme mal nur den "Angriff").


      Mal so unrelated dazu:

      Ich verstehe vor allem bei der Räumen des Hambacher Forstes eins nicht:

      Warum steht denn die AfD als selbstgesehene Bürgerpartei nicht für den Forst und kämpft gegen die Instrumentalisierung der Polizei durch die Politik zum Durchsetzen von Konzerninteressen?
      Wo sind denn die sogenannten Patrioten und Heimatliebenden, wenn einer der ältesten Forste Europas für Braunkohle abgeholzt werden soll? Wo ist Lutz Bachmann und seine Renterentourage?
      Wieso wird versucht, wieder den "Linken Aktivisten" ans Bein zu pissen - die wohlgemerkt nicht erst seit gestern im Forst sind - statt sich darüber zu echauffieren, dass die Räumung im September passiert, aufgrund von BRANDSCHUTZMÄNGELN in den Baumhäusern.
      Nein, das ist nicht im Juli - nach 20 Tagen Trockenheit - sondern im September.
      Das ist doch eine einzige Lächerlichkeit.


      HumanlyPuma schrieb:

      junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
    • In wie fern unterscheiden sich die Urteile denn? Das eine ist acht und das andere neun Monate (von den neun Monaten müssten meines Wissens nach die vier Monate Untersuchungshaft abgezogen werden), also schon mal recht ähnlich. Das eine ist zur Bewährung, das andere nicht. Da habe ich mir bisher nur die Begründung für den Hambacher Forst Fall durchgelesen und konnte sie nachvollziehen. Die Begründung für das Chemnitz Urteil habe ich auf die schnelle nicht gefunden und weiß daher nicht, ob und wie die Bewährung begründet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr ohne Bewährung gefordert. Weiß jemand die Begründung der Bewährung im Chemnitz Fall?

      Kyuzo schrieb:

      Ich verstehe vor allem bei der Räumen des Hambacher Forstes eins nicht:
      Gibt es denn irgendwelche Aussagen seitens der AfD für die eine oder andere Seite oder hüllt sie sich in Schweigen?

      Zum Hambacher Forst im Allgemeinen: Ich habe auf einigen Seiten auch schon gelesen, dass dieser Schauplatz eigentlich nur Symbolcharakter habe. Im Endeffekt sei der Forst zum einen vergleichsweise klein und habe keine relevanten Alleinstellungsmerkmale, zum anderen sei RWE verpflichtet Ausgleich zu schaffen, wie es auf der anderen Seite der Abbaufläche durch die Sophienhöhe bereits geschehe. Geht es bei diesem Konflikt also wirklich um den Hambacher Forst? Oder eher um den allgemeinen Kampf gegen Braunkohle, große Konzerne, erzwungene Umsiedlung von Anwohnern, usw.?
    • Wo wir gerade bei so Beurteilung politischer Straftaten sind:

      Spiegel schrieb:



      In der Sommernacht des 7. Juli 2017 packt Kenneth E. die Wut. Der 44-Jährige sitzt im sächsischen Torgau bei einem Freund in der Wohnung und schaut vom Fenster hinaus auf den Marktplatz. Er hört das Gebrüll eines Freundes, erkennt seine Kumpels, die sich lautstark mit einer Gruppe junger Flüchtlinge streiten.
      Kenneth E. greift zu einer kleinen schwarzen Pistole auf der Fensterbank, hastet die Treppe hinunter, läuft auf die Gruppe zu und schießt aus zwei Metern Entfernung auf den Oberkörper von Fawad A. aus Syrien. Als der Angeschossene sich zurückziehen will, schießt E. nochmal, die Kugel verfehlt das Herz des 22-Jährigen nur um zwei Zentimeter.
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      Der Syrer überlebte nach einer Notoperation, 17 Tage verbrachte er danach im Krankenhaus. Im Prozess gegen Kenneth E. berichtete er von Angstzuständen, er traue sich seit den Schüssen nachts nicht mehr auf die Straße.
      Das Landgericht Leipzig hatte keine Zweifel an der Schuld von Kenneth E. und verurteilte ihn an diesem Montag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen. Kenneth E. bestritt bis zum Schluss, die Tat begangen zu haben. Die Worte des Richters verfolgte er mit erstarrtem Blick.
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      Schüsse auf einen Flüchtling in Torgau, 20.000 Einwohner, nur anderthalb Stunden Autofahrt von Chemnitz entfernt. Sachsen wird seit Jahren vorgeworfen, die Behörden im Bundesland seien auf dem rechten Auge blind. Gerade erst führte die Deutung von rechten Gewalttaten zu einer Regierungskrise.

      Ob es sich im Fall Kenneth E. um eine politisch motivierte Tat handelt, konnte der Prozess nicht abschließend klären - trotz einiger Indizien. "Wir haben hier eine deutlich rechte Neigung in der Gruppierung um E. feststellen können", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf in seiner Urteilsbegründung. Im Gericht waren Zeugen aufgetreten, die Kleidung aus dem rechtsradikalen Milieu trugen, und die immer wieder betont von "ausländischen Mitbürgern" sprachen.
      Schon in seiner Jugend war Kenneth E. Mitglied in der Rockergruppe "Highway Wolves", die in Neunzigerjahren Konzerte veranstaltete, bei denen rechtsradikale Gruppen auftraten. In dieser Zeit beging Kenneth E. einen Mord, für den er 18 Jahre Haft absitzen musste. Auch bei dieser Tat hatte er zweimal auf sein Opfer geschossen.
      Bei der Hausdurchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei im vergangenen Jahr Weinflaschen, beklebt mit einem Adolf-Hitler-Motiv. Ähnliche Bilder hatten die Beamten schon in seiner Zelle gefunden, als er seine erste Haftstrafe absaß. Ein Gutachter sagte im Prozess, E. habe eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, er könne keine Empathie für andere empfinden. Zudem habe er einen Hang zu Waffen und sei drogenabhängig.
      Kenneth E. soll sich vor einem Freund gebrüstet haben, er habe dem Syrer "eine Stahlkugel" verpasst - so berichtete es ein Zeuge im Prozess. Kenneth E. ist zweifelsfrei ein Rechter, so sieht es auch das Gericht in Leipzig. Die Indizien reichten jedoch nicht aus, die rechte Gesinnung als tatsächlichen Beweggrund für die Schüsse festzustellen, begründete die Kammer. Ausschlaggebend sei ein Streit gewesen, der mit den Schüssen grundlos eskaliert sei. Das Motiv ist laut Gericht unklar.
      Auch die Staatsanwältin Vanessa Fink hatte so in ihrem Schlussplädoyer argumentiert. Der Rechtsanwalt Daniel Luderer hatte seinen Mandanten verteidigt, er sei eher vom Militärischen fasziniert und nicht vom Faschismus, deshalb habe er die Bilder gesammelt. "Lebensfremd" bezeichnete der Richter diese Argumentation.

      Fawad A. war von Nordrhein-Westfalen nach Torgau gereist, um seine Cousins zu besuchen. Als die Gruppe an einer Tankstelle Tabak kaufte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe angetrunkener Jugendlicher. Schließlich schlug einer der Syrer mit einem stumpfen Gegenstand auf einen der jungen Männer ein.
      Die Schlägerei machte schnell die Runde im kleinen Ort. Einige Torgauer fühlten sich berufen, sich an den Syrern zu rächen. "Hier sind zwei Gruppen, ja zwei Welten aufeinander getroffen", sagte Richter Jagenlauf.
      Erst in der späten Nacht, um zwei Uhr morgens, wurden die Cousins auf dem Marktplatz in Torgau erneut mit dem Konflikt konfrontiert - bis Kenneth E. die Waffe nahm, die Treppe hinunterrannte und auf dem Marktplatz zweimal abdrückte.


      (Quelle hier einfacherweise spiegel.de/panorama/justiz/tor…er-aus-a-1229796-amp.html; Hervorhebung von mir)


      Nein, das Motiv kann nicht politischer Natur sein. Nein Nein. Nicht in Sachsen.


      HumanlyPuma schrieb:

      junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
    • Mein Vorurteil sagt das auch, dass das ein dummer Nazi war der einfach mal bisschen rumballern wollte, aber wir leben immer noch in einem Rechtsstaat (auch wenn manche hier schon die Schariah ausgerufen sehen). Wenn das Gericht es nicht als erwiesen ansieht, werden die schon einen Grund haben. Ich weiß ja nicht wieviel du über den Fall weißt, aber im Zweifel für den Angeklagten, nicht im Zweifel gegen den der mir grade nicht passt.
      Let's Play: CK2, Patrizier 2, Anno 1800
    • Was genau ist jetzt dein Problem damit? Das Urteil scheint angemessen zu sein. Und deine Aussage "das Motiv kann nicht politischer Natur sein" im Vergleich zu "Ob es sich im Fall Kenneth E. um eine politisch motivierte Tat handelt, konnte der Prozess nicht abschließend klären" sind für mich durchaus unterschiedlich. Auch wenn der Täter rechtsradikal ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass jede seiner Handlungen davon politisch motiviert ist. Versteh mich nicht falsch, rein von der Beschreibung im Artikel würde ich natürlich auch davon ausgehen, dass die Tat politisch motiviert war, aber was genau für einen Unterschied macht es, ob das Gericht nun feststellt, dass es sich um eine solche Tat handelt? (erstgemeinte Frage) - Ich nehme an auf der einen Seite wird es in eine Statistik einfließen. Hat es auf der anderen Seite noch andere Auswirkungen, beispielsweise beim Strafmaß?
    • ramius schrieb:

      In wie fern unterscheiden sich die Urteile denn? Das eine ist acht und das andere neun Monate (von den neun Monaten müssten meines Wissens nach die vier Monate Untersuchungshaft abgezogen werden), also schon mal recht ähnlich. Das eine ist zur Bewährung, das andere nicht. Da habe ich mir bisher nur die Begründung für den Hambacher Forst Fall durchgelesen und konnte sie nachvollziehen.
      Also für mich ist schon enorm störend, dass der Landfriedensbruch auf eine Art Demonstration angewendet wird. Das kommt ja auch in deiner zitierten Quelle raus: "Ebenso ist bedenklich, dass der Tatbestand des Landfriedensbruchs bereits erreicht werden könnte durch Singen oder Musizieren oder schlichte Anwesenheit, wenn Straftaten aus der Gruppe begangen werden, und anzunehmen ist, dass Täter*innen dadurch in ihrem Tun bestärkt werden." In Österreich gibt es ja eine vergleichbare "Besetzung", die aber als identitätsstiftend für die grüne Bewegung gilt: de.wikipedia.org/wiki/Besetzung_der_Hainburger_Au Ziviler Ungehorsam ist für mich eben keine Straftat und keine staatsfeindliche Aktion, sondern die Pflicht von BürgerInnen in einer lebhaften Demokratie - sozusagen eine Art Rückkopplung zur repräsentativen Demokratie. Die österreichische Regierung hat sich damals ordentlich mit ihrer Law&Order-Politik die Finger verbrannt. Heute scheint es diesen gesellschaftlichen Konsens leider nicht mehr zu geben.
      Dass ein derartiger Protest in die Nähe von Staatsfeindlichkeit gerückt wird, finde ich bedenklich. Für mich ist der Protest gegen derartige Großprojekte ein _Recht_ von BürgerInnen und der Staat muss sich genau überlegen, über das einfach drüberzufahren. Gerade bei Großprotesten ist die Durchsetzung des Rechts an sich schon eine gefährliche Sache und ich rechne allen, die als Person gegen so etwas auftreten, das hoch an.

      Dass das eine nach viermonatiger U-Haft noch eine unbedingte Freiheitsstrafe ergibt, halte ich für extrem hart. Das erklärt meiner Meinung nach auch die Generalprävention oder die Wiederholungsgefahr nicht ausreichend. Was soll denn das überhaupt heißen, dass ihr gesamtes Umfeld sie erst recht wieder in die Proteste zurückholen würde? Dafür gibt es ja eine _bedingte_ Freiheitsstrafe, die dazu dient, diejenigen in die Gesellschaft zu resozialisieren. Kann ich Neonazis nur unbedingt geben, weil ihr gesamtes Umfeld auch Neonazis sind?

      Die extrem harte Bestrafung von DemonstrantInnen und der Verweis auf Generalprävention ist eben etwas, was extrem spezifisch linke Gruppierungen trifft. Ich kann die Wut von Linken da schon nachvollziehen, in Österreich gibt es eine Vielzahl von Prozessen gegen linke DemonstrantInnen: Akademikerball, Tierschutzprozess, der Mafiaparagraph allgemein. Wo ich auch überhaupt nicht mitkann, sind Transpis und Rufe "Die ganze Welt hasst die Polizei" etc. Wenn ich auf einer Anti-Abschottungsdemo bin und die linken DemonstrantInnen dort die Abschaffung der EU fordern, wird mir auch ganz anders. Dort wünsche ich mir mitunter auch eine gewisse Disziplin, "beim Thema" zu bleiben und nicht aus jeder Demonstration eine linksradikale Kundgebung zu machen. Da würde mich auch @wolliver twists Meinung interessieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heph ()

    • NTTC schrieb:

      l0sth0pe schrieb:

      Mir ist absolut schleierhaft, wie man der Meinung sein kann, dass rechtes Gedankengut, welches das Grundgesetz untergräbt, sich "weniger" gegen den Staat richtet als Linksextremismus.
      Mir fällt literal nichts ein, was einem Staat härter zusetzt als ein Angriff auf die geltende Verfassung.

      Edit: Soll nicht heißen, dass ich irgendeine Form von Extremismus verteidige.
      Anarchismus und kommunismus richtet sich also nicht genauso stark gegen den Staat und Grundgesetz?
      Dass gegen die eine Art von Extremismus weniger hart durchgegriffen wird ist natürlich ein absolutes Unding.
      Nicht sicher, wo genau du das rausliest. Habe die relevante Stelle nochmal markiert. War nur ein Verweis auf den Post von @shrodo.

      ramius schrieb:

      Was genau ist jetzt dein Problem damit? Das Urteil scheint angemessen zu sein. Und deine Aussage "das Motiv kann nicht politischer Natur sein" im Vergleich zu "Ob es sich im Fall Kenneth E. um eine politisch motivierte Tat handelt, konnte der Prozess nicht abschließend klären" sind für mich durchaus unterschiedlich. Auch wenn der Täter rechtsradikal ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass jede seiner Handlungen davon politisch motiviert ist. Versteh mich nicht falsch, rein von der Beschreibung im Artikel würde ich natürlich auch davon ausgehen, dass die Tat politisch motiviert war, aber was genau für einen Unterschied macht es, ob das Gericht nun feststellt, dass es sich um eine solche Tat handelt? (erstgemeinte Frage) - Ich nehme an auf der einen Seite wird es in eine Statistik einfließen. Hat es auf der anderen Seite noch andere Auswirkungen, beispielsweise beim Strafmaß?
      Ich verstehe die Argumentation schon, finde sie nur persönlich schwach auf der Brust. Ich kenne mich aber nicht mit den Details aus, die es brauch, um zweifelsfrei einen poltischen Zusammenhang nachzuweisen. Mir scheinen die Indizien gegeben zu sein, aber vielleicht kann ein Jurist das mal ausführen.
      Darüber scheint mir das Strafmaß/die Anklage etwas unangemessen. Was genau spricht bei einem vorbestraften Mörder hier gegen versuchten Mord? Die mangelnde Planung? Eine 17-tägige Liegezeit mit einer nachgewiesenen psychischen Beeinträchtigung ab der Straftat schreit in Anbetracht der Zusammenhänge für mich nach mehr als nur 13 Jahren haft. Insbesondere wenn der Täter sich danach mit genau dieser Tat brüstet.
      Würde mich aber um Aufklärung diesbezüglich freuen.

      On another note: Unser Gesundheitsminister/Kabinett hat eine Lösung präsentiert.
      "meine Meinung"
      Ich finde das höchst bedenklich. Zum einen, weil es Ärzten direkt vorschreibt wie sie ihre eigene "Firma" zu führen haben. Durch die Budgetierung durch Krankenkassen wurde das schon deutlich erschwert. Jetzt ist der Anreiz noch kleiner für Ärzte sich niederzulassen.
      Zum Anderen, weil ich nicht sehe in wie weit eine Besserung der Behandlungsbedingungen dadurch gesichert werden soll. Meiner Erfahrung nach ist das Problem unseres Gesundheitssystemes der Mangel an Ärzten und daraus folgend die geringe Zeit für den Patienten, insbesondere durch die bürokratische/administrative Arbeit. Das wird durch die Einführung von terminfreien Intervallen nur verschlimmert und macht den Alltag noch weniger planbar. Außerdem ist die Umstellung auf elektronische Krankenakte zwar begrüßenswert, aber in der Form fast hirnrissig. (Hatte letztes Jahr bei nem Hausarzt PJ und der hat mir seine Akten der letzten 10 Jahre gezeigt. Der wird wohl lieber dicht machen, als das Ganze abzutippen für die letzten paar Jahr vor der Rente.)
      Die Prämie für die Vermittlung eines Facharzttermines scheint mir in dem Entwurf als Ausgleich für die privaten Sprechstunden zu dienen.
      Ich bin mir noch unschlüssig, ob die extra Vergütung eines zeitnahen Termins das wirklich aufwiegt, ich glaube fast nicht. Die Idee mit den eigenen Praxen finde ich zumindest besser als die momentane Gangart, dass Pharmakonzerne Praxislizenzen aufkaufen, deshalb also begrüßenswert, genauso wie die Rückerstattung von präventiver HIV Behandlung (auch wenn da mit der Definition noch einiges im Argen liegt) und von Impfstoffen.
      All in all, bin gespannt, denke aber nicht, dass dieses Gesetz die notwendigen Änderungen einführt. Würde mich eher über eine Einführung administrativer Assistenten freuen.
    • l0sth0pe schrieb:

      Was genau spricht bei einem vorbestraften Mörder hier gegen versuchten Mord? Die mangelnde Planung?
      StGB §211
      (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

      Niedere Beweggründe wären hier btw auch der Rassenhass bzw. Ausländerfeindlichkeit. Da das aber vom Gericht nicht nachgewiesen werden konnte (siehe oben), kann man ihm auch keinen Mord aus Fremdenfeindlichkeit zusprechen.

      Begründet wird das dann halt damit, dass er im Impuls seinen Freunden helfen wollte oder sowas und darum a) zur Pistole griff und b) geschossen hat.

      Ich finds total dämlich tbh. Beim ersten Schuss hätte ich mit mir streiten lassen, aber ein Nachschuss auf jemanden, der flieht. Das ist für mich eine mörderische Absicht und da ist es scheißegal, dass der Dude ausm Ausland ist. Er versucht sich verletzt davon zu schleppen (Aggression wäre damit ja spätestens vorbei und die netten Freunde ja sicher) und bekommt dann noch eine Kugel ab. Den Teil würde ich mir auch gerne nochmal erklären lassen. Was/wie/wo genau da irgendwas entschieden wurde kann man ja nicht wissen.

      Und zum Teil mit dem Vorbestraften Mörder: Ich finde, dass frühere Verbrechen einen Teil bei der Art/Dauer der Bestrafung spielen sollten, aber nicht bei der "Art" des Urteils. Wenn jemand ein Mörder ist, dann ist ein Mörder. Ist er es nicht, dann nicht. Da kann er vorher Bombenpilot für Hitler oder Florist im Berliner Szeneviertel gewesen sein.
      世界一 皆の人気者
      それは彼女のこと
      アシュリー
    • Gette das gerade nicht. Der Dude wurde doch wegen versuchten Mordes verurteilt und weil er schon vorbestraft war gabs direkt noch ne Sicherungsverwahrung im Anschluss. Und selbst wenn es starke Indizien dafür gibt, dass der Täter aus Fremdenhass gehandelt hat, konnte das Gericht nicht ausschließen, dass er ebenso gehandelt hätte, wenn da ein Deutscher im Streit mit seinem Freund gewesen wäre.
      Das mag für Laien wie uns zwar schwer verständlich sein, zeugt aber im Endeffekt in diesem Fall von einem funktionierenden Rechtsstaat. In dubio pro reo und so
    • Der_Busfahrer. schrieb:

      Gette das gerade nicht. Der Dude wurde doch wegen versuchten Mordes verurteilt und weil er schon vorbestraft war gabs direkt noch ne Sicherungsverwahrung im Anschluss. Und selbst wenn es starke Indizien dafür gibt, dass der Täter aus Fremdenhass gehandelt hat, konnte das Gericht nicht ausschließen, dass er ebenso gehandelt hätte, wenn da ein Deutscher im Streit mit seinem Freund gewesen wäre.
      Das mag für Laien wie uns zwar schwer verständlich sein, zeugt aber im Endeffekt in diesem Fall von einem funktionierenden Rechtsstaat. In dubio pro reo und so
      Jo sorry, mein B. Hab nach dem Post gedacht, dass er wegen Todschlags angeklagt wird.
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      アシュリー
    • wenn es dazu kommen sollte
      dann finde ich, hat er schon recht, wenn er sagt das gebietet der Respekt den Wählern gegenüber

      kann man ja strittig sehen, aber finde diese aussage sehr löblich für die momentane Politische Lage

      luke schrieb:

      ALLE 18 jährigen außer betrayus sind scheiße

      Beitrag von Oster ()

      Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: -.- ().
    • medienservice.sachsen.de/medien/news/220955?page=1


      28.09.2018, 08:59 Uhr
      Beamten des SEK Sachsen wird die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt


      Mitteilung des LKA Sachsen


      Dem Landeskriminalamt Sachsen wurde am gestrigen Nachmittag bekannt, dass zwei nach Berlin entsandte Beamte des SEK Sachsen offensichtlich gegen dienstliche Pflichten verstoßen haben.
      Eine sofort durch die Amtsleitung des Landeskriminalamtes Sachsen veranlasste Prüfung bei der einsatzführenden Dienststelle und dem Bundeskriminalamt ergab, dass in einer Liste der Name Uwe Böhnhardt eingetragen wurde. Der Name sollte aus Sicht der eintragenden Beamten für ein Zutritts- und Berechtigungsdokument genutzt werden. Dies wurde durch die einsatzführende Dienststelle unterbunden, ausgewertet und gemeldet.
      Die Beamten wurden durch das Landeskriminalamt Sachsen unverzüglich aus dem Einsatz abgezogen und hatten Gelegenheit zu einer ersten Stellungnahme. Ihnen wurde in der unmittelbaren Folge die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Im Rahmen des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens wird die Entfernung der Beamten aus dem Dienst angestrebt.
      Dank des umsichtigen Handelns der Kollegen in Berlin konnte im laufenden Einsatz eine Außenwirkung verhindert werden.
      Petric Kleine, Präsident des LKA Sachsen:
      „Das Verhalten der Beamten ist vollständig inakzeptabel, im höchsten Maße verantwortungslos und an „Dummheit“ kaum zu überbieten. Es ist geeignet, die ansonsten gute Arbeit und das Ansehen meiner Beamten und der gesamten sächsischen Polizei nachhaltig zu schädigen. Das ist nicht hinnehmbar!
      Bereits die Eintragung des Namens eines Täters der NSU-Morde in eine Liste mit dienstlichen Angaben und im Rahmen eines dienstlichen Anlasses ist abscheulich und stellt für die Opfer und deren Angehörige eine Missachtung höchsten Maßes dar. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigen.“

      Sachsen.
      Sachsen.
      Sachsen.


      HumanlyPuma schrieb:

      junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
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