Outrages Weltgeschehen-Thread

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      Beitrag von südländer ()

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    • Hauptartikel: Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
      Das Grundgesetz von 1949 hat die Formulierung des Art. 13 WRV übernommen in seinen eigenen Art. 31 und dabei das Wort „Reichsrecht“ durch „Bundesrecht“ ersetzt. Im Sinne der Normenhierarchie stellt der Artikel 31 damit das Bundesrecht über das Landesrecht. Gemeint ist das gesamte Bundesrecht, sodass zum Beispiel ein Bundesgesetz über einer Landesverfassung steht.

      Das Mittel, um Bundesrecht durchzusetzen, wäre im Extremfall der Bundeszwang.

      Mhhhh
    • südländer schrieb:

      Ich dachte du wärst Jurist.
      Dann wüsstest du dass Bundesrecht Landesrecht nur bricht, wenn Bürgern im Bund mehr Rechte (Schutz vorm Staat) eingeräumt werden als in im Landesrecht.

      Die Berliner Verfassung von 1995 schützt Berliner Bürger stärker vor Vergesellschaftung als das Grundgesetz und ist damit maßgeblich.
      Durch bloße Nicht-Erwähnung in der Landesverfassung? Das ist die verzweifelte juristische Position der Immobilienlobby.

      Alle Gutachten der Senatsverwaltung, und es waren mehrere da diese auch gegen ein solches Vorhaben sind, kommen zum Schluß dass Art. 15 GG nicht einfach in Berlin ignoriert werden kann.

      Wenn man dem Berliner Vorhaben juristische Steine in den Weg legen will, dann sollte der Kollege aus der Wirtschaft wohl eher mit Art. 25 GG argumentieren. Denn in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind Eingriffen in das Eigentumsrecht strenge Pflichten zur Verhältnismäßigkeit beigestellt, die dem Wortlaut von Art. 15 isoliert betrachtet so nicht zu entnehmen sind. Denn Europa ist in erster Linie eine Wirtschaftsunion zur Sicherung des Kapitals und ihrer Bonzen.

      Es ist das vielleicht letzte (vergebliche) Wiederaufflammen eines alten Konflikts. De facto leben wir in einem kapitalistischen Staat, der kein höheres Recht als die individuelle ökonomische Freiheit und das Eigentum kennt, aber das Grundgesetz und die meisten Landesverfassungen wurden geschrieben als das noch nicht so klar war und selbst die CDU Planwirtschaft auch für den Westen ganz interessant fand. Früher war bekanntlich alles besser. Einige Landesverfassungen haben, im Gegensatz zu Berlin, Art. 15 GG nicht nur übernommen sondern auch explizit ausdefiniert. Die hessische Landesverfassung ermöglicht auf dieser Grundlage sogar die entschädigungslose Vergesellschaftung, wenn wirtschaftliche Macht missbräuchlich z.B. für politische Einflußnahme benutzt wird. In welchem Bundesland hat die Deutsche Bank ihren Sitz? Frau wird ja wohl noch träumen dürfen.
      euer Lokalpatriotismus bleibt der kleine Bruder des Nationalsozialismus

      Beitrag von südländer ()

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      Beitrag von südländer ()

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      Beitrag von südländer ()

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    • Und ist sicher völlig unbefangen und unabhängig.

      Alcibar schrieb:

      südländer schrieb:

      Ich dachte du wärst Jurist.
      Dann wüsstest du dass Bundesrecht Landesrecht nur bricht, wenn Bürgern im Bund mehr Rechte (Schutz vorm Staat) eingeräumt werden als in im Landesrecht.

      Die Berliner Verfassung von 1995 schützt Berliner Bürger stärker vor Vergesellschaftung als das Grundgesetz und ist damit maßgeblich.
      Durch bloße Nicht-Erwähnung in der Landesverfassung? Das ist die verzweifelte juristische Position der Immobilienlobby.
      Alle Gutachten der Senatsverwaltung, und es waren mehrere da diese auch gegen ein solches Vorhaben sind, kommen zum Schluß dass Art. 15 GG nicht einfach in Berlin ignoriert werden kann.
      Den Einwand hat Alicbar hier auch schon adressiert.
      Dieser Beitrag wurde bezahlt vom George Soros Zentrum für politische Agitation

      Beitrag von südländer ()

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    • Die Kanzlei wird ja eben genau dafür bezahlt es so eindeutig wie möglich aussehen zu lassen. Da zu sagen "die müssen es ja am besten wissen" ist schon etwas kurz gegriffen. Bin aber ehrlich gesagt auch mit mehr als einer Minute Googlen nicht in der Lage gewesen eine eindeutige, neutrale Position zu finden, weil ich gar nicht weiß was ich da googlen soll. Vermutlich gibt es das auch nicht und zu behaupten es wäre so ist wie gesagt heiße Luft.

      Persönlich glaube ich rechtlich wirds schon irgendwie gehen, aber am Ende ist es nicht bezahlbar und verhungert.
      The verdict is not the end
      It is only the beginning
      Strong will shall keep spreading
    • südländer schrieb:

      Wem vertraue ich mehr? Jemandem der seine Brötchen damit verdient
      Kenne eine Ärztin, die Impfgegnerin ist. Ihre letzte heiße Hypothese war, dass der Staat absichtlich die Bürger mit Corona infiziert, über die Stäbchen mit denen man Schnelltests macht. Will damit eigentlich auch keinen Point machen, weil ich es generell auch so sehe wie du, aber Kontext schon immer wichtig ist.

      Beitrag von südländer ()

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    • Weiß gar nicht warum hier überhaupt so diskutiert wird... 60% bzw über eine Millionen Berliner haben für eine Vergesellschaftung gestimmt. Das Argument das sich die Berliner vor 30 Jahren dagegen entschieden haben zieht halt einfach nicht da sie sich ja jetzt offensichtlich anders entschieden haben. Oder hab ich da was falsch verstanden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von easteregg ()

      Shit Happenz

      Beitrag von südländer ()

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    • südländer schrieb:

      Freut mich zu hören, dass Gutachten der Stadt Berlin gewisse Dinge anders sehen. Hat sich ja bereits gezeigt wie rechtssicher die Stadt Berlin agiert, als der Mietdeckel krachend vorm Verfassungsgericht gescheitert ist.
      die CDU/FDP fraktion hat bezüglich zuständigkeit angefragt, nicht wegen grundsätzlicher konformität. das bundesverfassungsgericht prüft nicht jedes gesetz von vorn bis hinten durch was ihm vorgelegt wird, es prüft genau das wonach angefragt wird und entschieden: das land berlin hat da seine kompetenzen überschritten, ein mietendeckel wäre wenn überhaupt bundessache. auf grundsätzliche verfassungskonformität haben die CDU/FDP fraktionen explizit nicht prüfen lassen, ich frag mich warum :1f921:

      südländer schrieb:

      Eine Verwaltung die in Wohnrechtsfragen bereits versagt hat, keinen Flughafen bauen kann, nicht einmal eine Wahl ordentlich organisieren kann oder die hoch bezahlte Kanzlei eines DAX-Konzerns. Wo sitzt wohl mehr Kompetenz?
      bruder du hast keine ahnung von rechtstheorie und von rechtspraxis anscheinend noch viel weniger. ein mandant hat immer das recht seiner rechtsvertretung das mandat zu entziehen. wenn sich die kanzlei die DW vertritt nun öffentlich hinstellt und sagt: eija eigentlich hat unsere mandantin (=DW) total unrecht und es wäre rechtlich total gucci, sie zu enteignen, aber weil wir unser geld von ihnen bekommen sagen wir vor gericht halt was anderes" sind sie auf der stelle das mandat los. sowas nennt sich ein zerrüttetes vertrauensverhältnis und ist auf jeden fall grund für DW jemand anders zu beauftragen.
      mal ganz davon abgesehen dass du anscheinend auch keinen plan hast wie anwälte ihr geld bekommen. dafür zuständig ist die vergütungsverordnung nach dem rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das honorar errechnet sich hauptsächlich aus dem streitwert, der in diesem falle irrsinnig hoch wäre. hoch bezahlt sind die anwälte weil DW sehr viel wert ist, das honorar berechnet sich nicht nach kompetenz oder workload des verfahrens. ab dem moment wo ein anwalt mandatiert ist gilt literal "wes brot ich ess des lied ich sing". bei studien ist dir sowas grund genug sofort das ergebnis zu diskreditieren, wenn's um die kanzlei von deutsche wohnen geht bist du sofort bereit es zu glauben und zu verteidigen, als würde dein leben davon abhängen.
      fucking please.
      ja du findest enteignungen nicht in ordnung, haben wir verstanden.
      aber versuch dann doch wenigstens in deiner gewichtsklasse zu boxen. jura ist nicht deine gewichtsklasse. lass es einfach.
      Ne marche pas devant moi, je ne te suivrai peut-être pas.
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      Marche à côté de moi et sois simplement mon amie. - Albert Camus
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      Beitrag von südländer ()

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