der Potente Protz aka DerGerd aka NoMercyPercy aka BOUNDTOVIOLENCE streamt

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    • jo, deutsch einstellen immer easy publicity, sobald man mehr als 5 viewer hat, wird man schon allen germos angezeigt



      eventually there comes a point where it's like the true test for your team - will he cast a spell or will he not
      - Artour Babaev

      Und wenn beide dann nicht mehr stacken und der einer 6k Boi, der vorher 4k war, mit einem anderen 4k Boi spielt, dann ist er nicht mehr 6k, weil er reverse trägert, oder?
      - User des Monats
    • gab ja bisher auch keinen guten deutschen stream :thumbup:



      eventually there comes a point where it's like the true test for your team - will he cast a spell or will he not
      - Artour Babaev

      Und wenn beide dann nicht mehr stacken und der einer 6k Boi, der vorher 4k war, mit einem anderen 4k Boi spielt, dann ist er nicht mehr 6k, weil er reverse trägert, oder?
      - User des Monats
    • siehe z.b. vitalic



      eventually there comes a point where it's like the true test for your team - will he cast a spell or will he not
      - Artour Babaev

      Und wenn beide dann nicht mehr stacken und der einer 6k Boi, der vorher 4k war, mit einem anderen 4k Boi spielt, dann ist er nicht mehr 6k, weil er reverse trägert, oder?
      - User des Monats
    • Sind halt ein paar 300er dabei (Nicetry/GermanDota/Vitalic). Damit kann man afaik halt Cashmäßig über die Runden kommen, reich wird man obv nicht (denke das würde Gerd aber auch erstmal easy reichen). Dafür hat man erstmal bessere Chancen überhaupt Viewer zu bekommen und wenn man möchte kann man dann immer noch wechseln und hat zumindest eine Grundviewerbase, damit man nicht auf der allerletzten Twitchseite angezeigt wird.
    • wie die anderen schon gesagt haben. wenn ich auf englisch streame habe ich vllt mehr viewer aber dafür hat keiner irgendeinen bezug zu mir und kein grund zu donaten und donations sind schon die haupteinkommenquelle. werde es aber definitiv irgendwann versuchen

      es wird wieder mmr verloren
      Ich streame danke deutsche trap music und spiele nebenbei dota auf www.twitch.tv/pertzo
    • Schwer zu sagen, schätze mal dass du dich entweder als Selbstständiger gewerblich anmelden kannst oder alternativ über die Kleinunternehmerregelung deine Einnahmen offen legen musst. Umsatzsteuererklärung ist also schon einmal Pflicht.

      a) Gewinnabsicht ist gegeben -> Kleinunternehmer
      b) Einnahmen > 8,5k -> Steuern werden fällig

      Kannst das natürlich auch gern schwarz machen alles - wenn es dann mal auffällt, werden potentiell Unterstützungsleistungen (klassisches Hartz4) auch nachträglich zurückgefordert.
      Ab aufs Velo:

    • Ziemlich sicher, soblad du über nen relevanten Teil kommst (dürfte, genau wie bei allem anderen 450€+ sein)

      Falls du geringere Zuverdienste hast weiß ich allerdings nicht, ob das nicht trotzdem negativ mit deinem ALG verrechnet wird (könnte ich mir aber sehr gut vorstellen)
      "Nimm das Messer runter! Als ich ihre Stimme imitierte, war es 1 Jokus."
      - Johannes der Echte

      "Diesen Künstler feier ich extrem! Er spielt ein sehr unkonventionelles Banjo."
      - Fas
    • Kommt drauf an, was man als "Einnahmen" betrachtet. Wenn das meiste Income über spenden kommt, muss man die ja wohl kaum versteuern. Wäre ja dasselbe, wenn der Bettler auf der Straße für das Geld steuern zahlen müsste, was er da "verdient". Die Einnahmen von Twitch bzw. aus Subs muss man dann schon versteuern, aber man brauch auch erstmal ~180 Subs, um überhaupt auf ~450€ zu kommen. Also im Monat jetzt.


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    • Danke @HumanlyPuma du hast absolut recht und ich möchte meinen Beitrag gerne berichtigen, war tatsächlich ein Schuss ins Blaue:

      Ist gesetzlich geregelt in § 15, 16 ErbStG dejure.org/gesetze/ErbStG/16.html

      Dürfte für @DerGerd wenn ich es richtig verstehe als alleinstehender, nicht mit dem Schenker verwandter in Steuerklasse I befindlicher ab 100.000 € im Jahr sein bzw. 100.000 € sind der entspreche Steuerfreibetrag bei so einer Schenkung. Ist aber schon nachmittag und ich geh gleich heim, daher alle Angaben ohne Gewehr :D


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    • Habs jetzt gerade nochmal nachgeschaut: Dazu kommt, dass du als Bezieher von Hartz IV (korrigier mich, wenn ich falsch liege / du die Infos nur haben willst, falls du deutlich mehr verdienst) nur 100€ im Monat dazuverdienen darfst.
      Von allem Geld ab 100,01€, das du drüber verdienst werden dir 80% vom Hartz IV abgezogen. Wenn du also zB 200€ Nebenverdienst hast, bekommst du dafür 80€ weniger vom Staat, bei 400€ werden 240€ abgezogen etc.
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      - Johannes der Echte

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      - Fas
    • Also ich bezweifel, dass es sich bei dem Begriff "Twitch-Spende" um eine Schenkung im klassischen Sinne handelt. Es existiert eine Gegenleistung (nämlich das Streamen, das namentliche Nennen auf dem Stream) und Twitch und die asoziierten Donationsportale sind keine akzeptierten Spendenempfänger. Der Spendende bekommt ja auch gar keine Spendenquittung ausgehändigt. Wenn auch nicht korrekt beschrieben, treffen viele Kriterien der selbstständigen Arbeit in dem Fall zu und es muss eine Umsatzsteuererklärung (inkl. Gewinnermittlung) gemacht werden. Im Normalfall ist das alles einfach, weil du einen Umsatzsteuerfreibetrag geltend machen kannst - der liegt irgendwo in Höhe von 8.600 Euro momentan.

      Mit der ersten Donation entsteht direkt eine Steuerschuld. Paypal ist aber erstmal kein Arse und zwingt dich selbst erst ab ca. 20.000 Dollar oder >200 Einzeltransaktionen nachzuweisen, dass du deine Einnahmen korrekt versteuerst.

      Das Zusammenspiel mit den Unterstützungsleistungen und Vergütungsgrenzen bei Hartz4 kenne ich mich leider nicht genau aus.

      Im Zweifelsfall: Einfach proaktiv die Menge der Einnahmen so zurücklehnen, dass man im Zweifelsfall Rückzahlungen und/oder Steuern davon begleichen kann.
      Ab aufs Velo:

    • Nein, die Twitch Spende ist auch keine Spenden, sondern eine Schenkung gem. § 516 BGB. Die Dienstleistung des Streamens wird ja eh zur Verfügung gestellt, weshalb man auch nicht sagen kann, dass es eine Gegenleistung sei. Die bloße Nennung auf dem Stream ist imo auch keine Gegenleistung, sorry.

      Daher gilt das oben genannte ErbStG, und ich gehe von den entsprechenden Freibeträgen aus. Da ich mich im Steuerrecht nicht so auskenne, weiß ich nicht, ob wirklich die genannten 100.000€ geltend bzw. vorallem in welchem Zeitraum diese gelten.


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