(ich muss ja sagen dass ich das Inzest/Vergewaltigungsargument für sehr schwach halte. Wenn man annimmt, dass das Fötus/Baby als Mensch zählt und das Recht hat zu Leben, und dieses Recht höher gewertet wird das das Recht auf körperliche/edit: seelischer Unversehrtheit/Selbstbestimmung, dann ändert es mMn wenig ob die Zeugung durch Inzest/Vergewalötigung zustande gekommen ist. Dieses Argument stammt mMn aus einer veralteten Moralvorstellung bei denen Frauen die ungewollt Schwanger sind alles Schlampen sind die es verdienen, und bei Inzest/Vergewaltigung eine Ausnahme gemacht werden kann weil nur in diesem Fall die Frau nicht "schuld" ist. Aber wie das Kind gezäugt wurde ist eigentlich Nebensächlich: die eigentliche Frage ist ab wann das Embryo/Fötus/Baby als Mensch zählt und inwiefern das Recht auf körperliche/edit: seelischer Unversehrtheit/Selbstbestimmung der Frau das recht auf Leben des Embryo/Fötus/Baby überschreibt.
Aber das ist komplett OT für die gerade laufende Diskussion)
Aber das ist komplett OT für die gerade laufende Diskussion)
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