Der "war ein interessanter Artikel" Thread

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    • Also wären mindestens mildernde Umstände. Ich persönlich kenne keinen solchen Fall, der Notwehr rechtfertigt. Aber grundsätzlich liese sich das schon konstruieren.

      gesetze-im-internet.de/bgb/__227.html
      Notwehr bezieht sich nicht auf einen körperlichen Angriff, sondern auf einen rechtswidrigen. Aber hab keinen Zugriff zu Gesetzeskommentaren, wo man hier mehr praktische Infos bekommen würde.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • l0sth0pe schrieb:

      Hi2u schrieb:

      shrodo schrieb:

      Irgendwasmit Gewalt gegen Journalisten
      Irgendwas mit Notwehr. (Ja, auch psychische Gewalt gegen Menschen durch Falschmeldungen der Springer Presse ist Gewalt, gegen die man sich mit Notwehr zur Wehr setzen können muss.)
      Wat?!Ich bin kein Jurist, aber ich bezweifle sehr stark, dass die psychische Gewalt ausgelöst durch falsche Berichterstattung einen physischen Eingriff auf Basis von Notwehr (oder irgendeiner anderen Basis) rechtfertigt. Hast du dazu eine Quelle bzw irgendetwas, was das bestätigt?
      Es hab extra so formuliert, wie ich es habe "zur Wehr setzen können muss". Also das ist meine Meinung, wenn vor meiner Haustür mich ein Springer Reporter penetrant belästigen würde, wüsste ich mir auch nur schwerlich zu helfen. Ob man damit Recht bekommt, keine Ahnung. Aber die Bild wird ja regelmäßig wegen irgendwelchen Sachen verklagt und muss dann eine Richtigstellung drucken 8o


      Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
    • Walnuss (die Echte) schrieb:

      Notwehr bezieht sich nicht auf einen körperlichen Angriff, sondern auf einen rechtswidrigen

      Relevant ist aber auch "gegenwärtig".

      Vereinfacht gesagt: Du darfst jemandem unter Umständen auf die Fresse hauen, wenn er dich beleidigt aber nicht aufhört."

      Du darfst jetzt leider nicht jemanden aufs Maul hauen, weil er dich in der Vergangenheit beleidigt hat.


      HumanlyPuma schrieb:

      junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
    • War auch mehr so eine Antwort auf Shrodos Meme-Post tbh^^


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    • Jo und die Verhältnismäßigkeit muss stimmen. Mir ging es eher darum, dass bei Notwehr auch abstrakte Rechte mit körperlicher Gewalt geschützt werden dürfen. Natürlich ist der Rahmen da enger aber grundsätzlich geht es.
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    • Hi2u schrieb:

      War auch mehr so eine Antwort auf Shrodos Meme-Post tbh^^
      sehe da keinerlei meme in meinem Post.
      Oder gelten manche Rechte nur für die "Richtigen"?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von shrodo ()

      Byron - Attributmagier
      Der Korpothread

      Oster schrieb:

      Wenigstens shrodo denkt mit.





      "some games just feel so unthrowable until you suddenly lost"
    • Ok hast du Recht, aber eher weil ich Verhältnismäßigkeit anders verstanden habe als das juristisch definiert ist:

      Qualle schrieb:

      Die Notwehr kennt selbst keine Beschränkung des Mittels. Auch tödliche Gewalt darf grundsätzlich ausgeübt werden. Es muss aber das relativ mildeste Mittel genommen werden. Stehen zwei gleicheffektive Mittel zur Verfügung, muss somit jenes genommen werden, welches den Angreifer am wenigsten schädigt. Dabei muss sich der Verteidigende aber nicht auf ein unsicheres Mittel verweisen lassen. Lediglich wenn zwei Mittel mit Sicherheit den Angriff abwenden, muss das mildere Mittel genommen werden. Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden.
      Der 1. fette Satz würde ich auch als "muss verhältnismäßig sein" übersetzen. Aber ist wohl falsch, weil ziemlich genau definiert ist was Verhältnismäßigkeit bedeutet de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%…eitsprinzip_(Deutschland)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walnuss (die Echte) ()

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    • shrodo schrieb:

      Hi2u schrieb:

      War auch mehr so eine Antwort auf Shrodos Meme-Post tbh^^
      sehe da keinerlei meme in meinem Post.Oder gelten manche Rechte nur für die "Richtigen"?
      Ja, manche Rechte geltend in Deutschland z. B: nur für Deutsche. Dachte das ist eh deine Utopie?


      Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs

      Beitrag von südländer ()

      Dieser Beitrag wurde von ramius gelöscht ().
    • Natürlich kann eine Notwehr "unverhältnismäßig" sein, das ist laufende Rechtssprechung:


      "Das Notwehrrecht setzt keine Güterproportionalität voraus; eine Abwägung der Bedeutung des angegriffenen Rechtsguts mit dem verteidigten Rechtsgut ist danach im Allgemeinen nicht erforderlich (vgl. Schönke/Schröder/Perron, aaO § 32 Rn. 47). Nur wenn die Rechtsgutbeeinträchtigung durch die Verteidigungshandlung gegenüber einem unerheblichen Angriff eindeutig unverhältnismäßig ist, kann ein solches Missverhältnis angenommen werden, das zur Einschränkung des Notwehrrechts führt." -
      BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - 2 StR 523/15, 20

      Ist ein Juristenklassiker. google: "Kirschbaumfall"
      euer Lokalpatriotismus bleibt der kleine Bruder des Nationalsozialismus
    • Hi2u schrieb:

      shrodo schrieb:

      Irgendwasmit Gewalt gegen Journalisten
      Irgendwas mit Notwehr. (Ja, auch psychische Gewalt gegen Menschen durch Falschmeldungen der Springer Presse ist Gewalt, gegen die man sich mit Notwehr zur Wehr setzen können muss.)
      ging um Journalisten die Notwehr anwenden.
      Und dass das Recht sich zu wehren den Mitarbeitern von Springer abgesprochen wurde, weil man nicht mit der Springer-Berichterstattung einverstanden ist.
      Byron - Attributmagier
      Der Korpothread

      Oster schrieb:

      Wenigstens shrodo denkt mit.





      "some games just feel so unthrowable until you suddenly lost"
    • Dann zum Thema noch dieses (damit hier auch mal wieder ein Artikel steht):

      Ein fünfseitiger Rant von ex-bundesrichter Thomas Fischer über Notwehr in der Zeit.

      Unterhaltsam geschrieben, bestimmt nicht immer herrschende Meinung und schön polemisch. Ich hab's gerne gelesen und vielleicht auch ein bisschen gelernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rob ()

      "Nimm das Messer runter! Als ich ihre Stimme imitierte, war es 1 Jokus."
      - Johannes der Echte

      "Diesen Künstler feier ich extrem! Er spielt ein sehr unkonventionelles Banjo."
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