Walnuss (die Echte) schrieb:
Aber wie rechtlich bindend ist so ein Organspendeausweis eigentlich? Wird da ne Unterschrift vor Ort augenscheinlich verglichen und das wars? Was ist wenn kein Perso mit drin ist?
Bezweifle ja, dass der Organspendeausweis oder jegliche andere Dokumente in deinem Briefbeutel irgendwie rechtlich bindend sein können.
Ist eher ausschlaggebend für die Indentifikation und Suche in der Spender Datenbank (und es muss dann vor Ort nicht eine Unterschrift verglichen werden, wenn eine Kopie des Einwilliungsschreibens besteht).
An der Stelle bin auch gespannt, ob es irgendwann relevant wird wann man eingewilligt hat:
wie viel Aussagekraft hat eine 10/20/30 Jahre alte Einwilligung zum Zeitpunkt des Todes?
Der Standpunkt des vermutlichen Spenders kann sich über die Jahre geändert haben,
ein unverheirateter anfang 20er Mann wird womöglich anders übers Leben/Ableben denken als der 40-zig jährige Familienvater.
Aber er hat sich nicht jedes 2-3 Jahre mit dem eigenen Tod auseinandergesetzt und man müsste alle paar Jahre mal nachhaken, wie er darüber noch denkt und okay damit ist weiterhin registriert zu bleiben.
Sorry, wenn ich damit ein wenig abschweife