easteregg schrieb:
Aber ist doch auch super logisch dass sich keine Frau meldet und sich dieser Öffentlichkeit preisgibt
easteregg schrieb:
was eh nichts bringt weil es nicht bzw nur super schwer beweisbar und vll in einigen Fällen sowieso verjährt ist
Wie wirkt das auf dich, wenn jemand dich massiv belastet und dann, wenn es näher rückt, dass es heißt "vor Gericht müssen Sie aber die Wahrheit sagen" auf einmal sagt "oh, nun will ich irgendwie nicht mehr, habe zwar ein Riesen Rummel ausgelöst, weil ich Aufarbeitung fordere, aber jetzt habe ich mir über Nacht überlegt, wie aussichtslos und unwichtig mir diese ganze Sache dann jetzt doch ist.."
Wer etwas Brisantes behauptet, soll gefälligst dazu doch auch stehen, wenn es offiziell wird. Man kann doch mindestens erwarten, dass die bereits medial mit Namen gelisteten Vorwürfe von den Betreffenden andernorts nochmal wiederholt werden.
Im Übrigen hatten gerade hier im Forum einige Personen stark mit der (angeblichen) Quantität der Fälle argumentiert, was mich schon seinerzeit extrem getriggert hatte. Da kaum häufig sowas wie "naja, aber wenn es 10 Leute sagen, muss es ja eher stimmen, als wenn es nur 2 sagen".
Es wurde mehrfach von einigen Usern auf die Menge der Frauen hingewiesen, die sich geäußert habe. Implizierend, es sei ja eben nicht bloß dieser eine Fall, der ja durchaus kaum aufzuklären sei, sondern wohl eher Systematik zu vermuten, da der Vorwurf ja so zahlreich ankomme.
Da ist es doch nun umso seltsamer, dass sich trotz offenbar erfolgter Bemühungen für den Prozess nun wirklich gar keine Person mehr findet, die immerhin das Verfahren in der Schwebe hält.
Zumal sich ja auch umgekehrt Betroffene melden könnten, die keine Medienöffentlichkeit wollen und daher bisher geschwiegen hatten, aber beim Verfahren sich einbringen möchten. sozusagen "Dunkelziffer-Zeugen"
Grimm schrieb:
Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren sagt überhaupt nichts über die (Un)schuld einer Person aus.
Wenn du Wert auf diese Differenzierung legst, ist das ja verständlich (wie du schon sagst, man kann freigesprochen und trotzdem schuldig sein).
Aber wenn nun jmd. sagt "ich mache das am Gerichtsurteil fest, ob es Zusammenarbeit gibt", gibt es kein "halbschwanger", sondern nur "ich behandle die Person, als wäre nichts gewesen" oder "ich behandle die Person, als wäre etwas gewesen", wenn auch Letzteres in unterschiedlichem Grad bzw. Ausmaß. Aber das Erstere gibt es nicht "im Ausmaß", du kannst nicht "halb unverändert so weitermachen wie bisher".
Und aus dieser Logik folgert doch: Man muss nun Lindemann so behandeln, dass kein Schuldspruch kam und kommt. Sprich, ihn zu canceln, mit dem Hinweis, es sei, weil er noch verurteilt werden könnte, zieht nicht mehr.