Kauf der Steuer CD

    • genau so ist es
      die Beweismittel sind unrechtmäßig erworben worden.
      Du hättest zur Polizei gehen müssen, damit sie eine Hausdurchsuchung macht oä.
      The verdict is not the end
      It is only the beginning
      Strong will shall keep spreading
    • Zagdil schrieb:

      genau so ist es
      die Beweismittel sind unrechtmäßig erworben worden.
      Du hättest zur Polizei gehen müssen, damit sie eine Hausdurchsuchung macht oä.

      Falsch. Einfach falsch. Wenn ich von einem Drogendealer Drogen kaufe, ist es auch unrechtmäßig erworben. Sollte der Dealer erwischt werden, können die (von mir unrechtmäßig erworbenen) Drogen sehr wohl als Beweismittel im Strafverfahren verwendet werden. Gleiche Vorgehensweise wie im Bankraub-Fall.
    • du hast dem Dealer die Drogen nicht aus seiner Bude gestohlen, sondern er hat sie dir auf der Straße vertickt

      es gibt genug Nachbarschaftstreitereien, wo der eine beim andren in die Garage einbricht, Fotos von der gestohlenen Säge macht und damit dann zur Polizei rennt
      Dumm gelaufen, das darf er nämlich nicht
      wenn die Polizei die Säge dann noch findet hat sichs wenigstens gelohnt, ist die aber weg und die Fotos der einzige Beweis bringt es nichts
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    • Zagdil schrieb:

      du hast dem Dealer die Drogen nicht aus seiner Bude gestohlen, sondern er hat sie dir auf der Straße vertickt

      es gibt genug Nachbarschaftstreitereien, wo der eine beim andren in die Garage einbricht, Fotos von der gestohlenen Säge macht und damit dann zur Polizei rennt
      Dumm gelaufen, das darf er nämlich nicht
      wenn die Polizei die Säge dann noch findet hat sichs wenigstens gelohnt, ist die aber weg und die Fotos der einzige Beweis bringt es nichts

      1. Wenn ich dem Dealer Drogen abkaufe ist das genauso "unrechtmäßig erworben", als wenn ich ihm die Drogen klaue.

      2. Bezüglich der Nachbarschaftstreitereien darf der Täter strafrechtlich gesehen nicht in die Garage einbrechen. Stimmt, Selbstjustiz. Dafür kann er belangt werden. Im Strafverfahren dürfen derartige Beweismittel jedoch sehr wohl eingebracht werden.
    • dürfen sie nicht, woher beziehst du dein Wissen?

      das darf nur in Ausnahmefällen und schweren Delikten gemacht werden! Steuerhinterziehung ist kein solcher Fall.

      hier ein paar quotes:
      Das heisst, das Gesetz geht gar davon aus, dass die Behörden selbst zur Beweiserhebung ein Delikt begehen. Das ist laut der neuen Strafprozessordnung aber nur möglich zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur dann, wenn sich diese ohne die illegal beschafften Beweise nicht aufklären lassen. Das Abstellen auf illegale Beweise ist somit nur als Ausnahme zulässig. Im Normalfall dürfen die Strafverfolgungsbehörden Beweise, die sie in strafbarer Weise erhoben haben, nicht verwerten.


      Ein strikes Beweisverwertungsverbot wie in den USA gibt es in diesem Fall nicht. Die Beweismittel könnten zugelassen werden, jedoch bietet der Hergang der Beweiserlangung viel Angriffsfläche für den Rechtsanwalt des Beschuldigten. Es liegt also ganz in der Hand des Richters und seiner Würdigung der Beweise bei der gerichtlichen Beweisaufnahme in welchem Rahmen die Beweise verwertet werden und wie hoch deren Aussagekraft ist.


      im zweiten Fall geht es um Mord btw
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    • Es war nie davon die Rede, dass sich die Behörden durch Straftaten die Beweismittel verschaffen (könnten sie, wie du sagst aber tatsächlich; § 34 StGB). Dann würde so etwas mit Sicherheit unter das Beweisverwertungsverbot fallen. In diesem Fall wurde die Beweismittel von einer Privatperson beschafft. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
    • nein, eben nicht
      in beiden quotes geht es um genau so einen Fall,- ob der Staat Beweiße selbst stiehlt oder quasi stehlen lässt macht keinen Unterschied
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    • Damit du es mir endlich glaubst, hab ich doch eben eine Quelle rausgesucht:

      oliver-hennings.de/mediapool/6…eisverwertungsverbote.pdf

      "Erlangen Privatpersonen auf rechtswidrige Art und Weise Beweismittel, so
      verhalten sie sich zwar ggf. zivilrechtswidrig oder gar strafbar, verstoßen damit aber deshalb nicht
      gegen die Strafprozessordnung. Auch bei einem Gesetzesverstoß Privater ist die Staatsanwaltschaft
      deshalb in der Regel nicht gehindert, die Beweismittel zu übernehmen und zu verwerten."

      Sollte die Sache klären.
    • Das war problematisch, wie Riklin sagt. Denn oft sind Beweise zwar rechtmässig beschaffbar, aber ohne das Delikt der Privatperson wäre den Behörden der Fall gar nicht bekanntgeworden. Das Bundesgericht schränkte seine Praxis sodann ein und nahm eine Interessenabwägung vor. Danach ist nur bei schwerwiegenden Delikten eine Verwertung der rechtswidrig erlangten Beweise zulässig.
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    • ihealyou- schrieb:

      Wie der Titel schon erkennen lässt, geht es um den Kauf der gestohlenen Bankdaten von Steuerhinzerziehern.

      Ich bin dafür die CD zu kaufen, weil Steuerhinterziehung jedem Menschen im Staat Schaden zufügt. Menschen die Steuern hinterziehen haben in der Regel auch genug Geld um Steuern zu zahlen und "sparen" aus purer Habsucht.
      Dagegen spricht, dass der Staat in keine illegalen Handlungen involviert sein sollte, da er sonst das (evtl. doch vorhandene) Vertrauen der Menschen verliert.

      discuss
      Okay, sieh das ganze mal von einem anderen Standpunkt:
      1. Aktion: Die Steuer-CD ist Hehlerware. Die BRD kauft damit Diebesgut, was unter diversen Ausreden funktioniert (Das Objekt "Rohling" gehört dem Dieb, er hat lediglich die Daten gestohlen)
      -GRÖBSTER Unfug überhaupt. Hallo?! Du kannst gutheißen, dass unser Staat Diebesgut kauft, was prinzipiell gegen das Gesetz verstößt? Super, Junge!
      2. Effekt davon: Steuersünder auftreiben, gut und schön - ich bin auch dafür. Aber was machen die Steuersünder? Sich selbst für schuldig erklären und die Steuern bezahlen?
      Glaubste selber nich, die hauen endgültig ab inne Schweiz etc., um überhaupt nichts zu bezahlen.

      Ergo: Die gesamte Aktion bringt dem Staat NUR MINUS und ist eine Ausgeburt der Neidgesellschaft. Einziges Ziel: Wählerstimmen. Einziger Effekt: Weniger Steuergelder. Super gemacht, genau das sollen Politiker NICHT tun!
      I'm not a coward, I've just never been tested
      I'd like to think that if I was I'd pass
      Look at the tested and think There but for the grace go I!
      Might be a coward, I'm afraid of what I might find out
    • Ich nirgendwo erwähnt, dass ich die ganze Sache gutheißen will. Ich wollte lediglich klarstellen, dass diese ganze Geschichte nicht viel mit "Illegalität" von staatlicher Seite zu tun hat. Denken kann man darüber, was man will. Nur wenn Praxis verdeckt bei Drogendealern durchgeführt wird, regt sich auch niemand darüber auf.
      Nebenher bemerkt ist überhaupt gar nicht klar, ob es sich bei dem Fall der Entgegennahme der Daten überhaupt um Hehlerei handelt.

      € @ Zagdil: Der Artikel bezieht sich auf schweizerisches Recht. Ein "Bundesgericht" gibt es in Deutschland nicht.
    • Infrisios so kann man das sehen da hast du Recht. Aber ich würde das noch anders sagen. Klar ist es Hehlerware, da braucht man nicht drüber reden, und darum sollte der Staat das nicht benutzen um leute zu verknacken weil Hehlerware kaufen ja verboten is (afaik). Auf der anderen Seite kann man find ich dem Staat nicht verbieten gegen das Gesetz zu verstoßen, weil die leute ja zuerst gegen das Gesetz verstoßen haben. So argumentieren is blöd is mir auch klar weil nur weil ich ein umbring und gegen das gesetz handel, darf man mir nur im rahmen des gesetzes strafen zufügen. für mich besteht der staat aus den leuten die drin leben. und wenn die sich nicht an die regeln halten, frag ich mich warum der staat sich an die regeln halten soll.
      Byron - Attributmagier
      Der Korpothread

      Oster schrieb:

      Wenigstens shrodo denkt mit.





      "some games just feel so unthrowable until you suddenly lost"