Menschenwürde und Grundgesetz

    • Menschenwürde und Grundgesetz

      Mache mir grad wegen eines Essays Gedanken über Menschenwürde, gerade auch im Zusammenhang mit dem ersten Artikel des GGs.

      Würdet ihr sagen, dass aus der indikativen Form des ersten Artikels, dessen normativer Gehalt festgelegt wird? Und wenn ja, wie beurteilt ihr dann im weiteren Zusammenhang den Zusatz, sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Würdet ihr auch sagen, dass der Normative gehalt des ersten Teils damit konterkariert wird?

      Ich hoffe ihr versteht was ich meine. :)

      Merci.
    • man muss es auch nicht gleich so blöd ausdrücken und mit unnötigen fremdwörtern leuten die diskussionsmöglichkeit nehmen in nem gamingforum.

      Wie du schon sagst ist es indikativ weil unter keinen umständen ein wenn und aber zugelassen werden soll. Die Aussage selbst ist somit fest und der zweite Teil relativiert diese nur praktisch, nicht aber theoretisch (Der staat kann schließlich ohne die präkognitiven noch nicht überall sein :D)
    • @ Alex
      Nicht aus einem Essay, ich schreibe einen darüber. Denkanstöße habe ich von Arnd Pollmann aus dem Text Menschenwürde nach Maß.
      Wenns dich interessiert: a-pollmann.de/Texte/Pollmann-Wuerde-DZPhil.pdf

      @ Seren
      ...aber: Wenn auf der einen Seite durch den Indikativ ausgedrückt wird. Das die Würde unantastbar ist, inwiefern muss sie den geschützt werden? Wo sie doch unantastbar ist.
      Insofern liegt der Zusatz doch nur Nahe, dass die Würde ben nicht! unantastbar ist, sondern serh wohl verletzt,zerstört was auch immer werden kann.
    • ich muss schon sagen, dass die einleitung vom herrn pollmann ziemlich banane ist.

      der rechnet einem ja glatt was vor....

      100% würde - 20 % würde = 80% würde

      wie ein grundschüler im rechnen.

      was ist wenn die würde alle ist?

      die gesamte schlussfolgerung ist total an den haaren herbeigezogen
      er zeigt die wörtliche ungenauigkeit auf und löst das paraxon auf
      ("Die
      Würde des Menschen darf unter gar keinen Umständen angetastet werden")
      und fängt dann mit erbsenzählerei bei nicht messbaren größen an
    • Knots schrieb:

      @ Seren
      ...aber: Wenn auf der einen Seite durch den Indikativ ausgedrückt wird. Das die Würde unantastbar ist, inwiefern muss sie den geschützt werden? Wo sie doch unantastbar ist.
      Insofern liegt der Zusatz doch nur Nahe, dass die Würde ben nicht! unantastbar ist, sondern serh wohl verletzt,zerstört was auch immer werden kann.
      Klar ist die Würde des Menschen verletzlich und kann zerstört werden - Schließlich lautet der 1. Artikel ja auch "... sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt", wobei heir besonders das "schützen" wichtig ist - per definitionem muss die Menschenwürde also geschützt werden - kann also von sich aus nicht unantastbar im Sinne von "unangreiflich" sondern im Sinne "nicht anzugreifen" sein.
    • Knots schrieb:

      @ Seren
      Das die Würde unantastbar ist, inwiefern muss sie den geschützt werden? Wo sie doch unantastbar ist.
      Insofern liegt der Zusatz doch nur Nahe, dass die Würde ben nicht! unantastbar ist, sondern serh wohl verletzt,zerstört was auch immer werden kann.
      z.B.: 3-Reich, es gilt für ALLE Menschen, unabhängig von Rasse etc, desweiteren um den eine faire Mensch <-> Staat Beziehung herzustellen bzw zu festigen.
      Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken!

    • Ich habe nur den ersten Absatz gelesen, weil mir persönlich der Ansatz nicht nachvollziehbar und im Grunde auch falsch vorkommt und der Autor dadurch nur eine sinnlose Überlegung ins Rollen bringt.

      Der vermeintliche Widerspruch
      zwischen der Annahme, die Würde des Menschen sei ein unverlierbarer Wert, und der
      Behauptung, sie sei zugleich verletzbar und daher unter Schutz zu stellen, beruht schlicht auf
      einem kategorialen Kurzschluss. Von einem unbedingten Menschenrecht auf Schutz der Würde
      sollte nicht schon auf deren uneingeschränkten Besitz geschlossen werden.


      Das ist doch Käse. Würde ist kein Besitz.
      Angenommen es gibt ein Individuum irgendwo im All, welches komplett alleine lebt und nie Kontakt zu einem anderen Individuum hatte und auch nie haben wird. Hat es Würde? Logischerweise nicht, denn Würde entsteht erst durch den Kontakt zwischen Individuen.
      Ich sehe es nicht so, dass ich auf die Welt komme und "Würde habe", sondern dass ich von anderen "würdevoll behandelt werde". Somit ist sie natürlich in dem Sinne antastbar und in höchstem Maße schützenswert.
      Ich bin kein Rechtsphilosoph, aber was mit Art1, Abs1
      „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt."

      ist eher als "Regel" für das Verhalten gegenüber Anderen zu verstehen und weniger als "Besitzurkunde". Es wird festgelegt, dass die Würde von niemandem angetastet werden soll; nicht, dass sie nicht angetastet werden kann.
    • Wäre gut wenn du den Text ganz gelesen hättest. Genau das sagt der Autor nämlich später, das Würde kein ungraduierbarer immer geleich bleibender Besitz ist, sondern sich der MEnsche diese nur durch andere steigenr und aufrecht erhalten kann.