Jo, per se lässt sich das schwer sagen, da sie grundsätzlich auf einer Ebene stehen, hierarchisch übergeordnet ist der Bundeskanzler.
Gerade die drei von @roterbaron genannten sind aber definitiv nicht weniger mächtig, der Haushalt kann nur gaaanz grob als Orientierung dienen. Denn das Finanzministerium legt beispielsweise die Haushalte für die anderen Ministerien fest.
Verteidigungsministerium ist in Deutschland aber eher (bisher) vernachlässigbar, deshalb sitzt da ja auch ne Marionettentrulla. Finanz- und Justizministerium würde ich (unabhängig von der Legislaturperiode) als am "mächtigsten" einschätzen, kommt aber immer auf das einzelne Thema an.
Gerade die drei von @roterbaron genannten sind aber definitiv nicht weniger mächtig, der Haushalt kann nur gaaanz grob als Orientierung dienen. Denn das Finanzministerium legt beispielsweise die Haushalte für die anderen Ministerien fest.
https://www.juraforum.de/lexikon/bundesminister schrieb:
Die Hauptaufgabe der Bundesminister ist die selbstständige und eigenverantwortliche Leitung ihres Geschäftsbereichs (sog. „Ressortprinzip“) im Rahmen der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien für die Politik der Bundesregierung (vgl. Art. 65 GG). Der Bundeskanzler hat insoweit ein Weisungsrecht gegenüber den Ministerinnen und Ministern (sog. „Kanzlerprinzip“).
Daneben kommen einigen Bundesministern zusätzlich Sonderaufgaben und eine damit einhergehende Sonderstellung zu.
So übt der Bundesverteidigungsminister zu Friedenszeiten die Befehls- und Kommandogewalt über die deutschen Streitkräfte aus (vgl. Art. 65a GG). Kommt es zum Verteidigungsfall im Sinne der Artikel 115a ff. GG, wird also das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, geht die Befehls- und Kommandogewalt allerdings auf den Bundeskanzler über (vgl. Art. 115b GG).
Dem Bundesminister für Finanzen obliegt auch die Zuständigkeit, den Vollzug der Haushaltspläne aller übrigen Bundesministerien zu kontrollieren. Soll es zu über- oder außerplanmäßigen Ausgaben kommen, ist eine Zustimmung des Bundesfinanzministers erforderlich, die dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilen darf (vgl. Art. 112 GG).
Der Bundesjustizminister ist für die Überprüfung der Rechtsförmlichkeit (also insbesondere der formalen Gestaltung Rechtsnormen) aller Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die von den anderen Bundesministerien ausgearbeitet wurden, zuständig. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe dient zur Sicherstellung, dass die Entwürfe mit der übrigen Rechtsordnung und vor allem dem Grundgesetz vereinbar sind.
Verteidigungsministerium ist in Deutschland aber eher (bisher) vernachlässigbar, deshalb sitzt da ja auch ne Marionettentrulla. Finanz- und Justizministerium würde ich (unabhängig von der Legislaturperiode) als am "mächtigsten" einschätzen, kommt aber immer auf das einzelne Thema an.
„Die meisten bekommen eine Meinung, wie man einen Schnupfen bekommt: durch Ansteckung.“
Axel von Ambesser
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