Der schlaue Fragen Thread

    • Nippl- schrieb:

      also meine frage ist: kann ich zu meinem anwalt gehen und das klappt mit den whatsapp verläufen oder bin ich chancenlos da ich nichts wirklich nachweisen kann?=


      kommt drauf an wie viele infos im whatsapp log sind.

      optimal wäre es, wenn du nen verlauf hast aus dem klar hervorgeht dass du ihm das geld geliehen hast. sowas wie
      "hey wann krieg ich die 1200€ zurück?"
      "hab grad kein geld, geb ich dir später"

      schau dass du so viele infos wie möglichst speicherst und kopierst. zeig deinem anwalt die beweise die du hast, dann kann er dir sagen ob aussicht auf erfolg vor gericht besteht.

      WE GON TAKE OVER THE WORLD
      WHILE THESE HATERS GETTIN MAD
    • auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag an den man sich halten muss. wenn du den whatsapp log hast, gut. ein beweis mehr. kontoauszug für überweisung noch besser, vor allem wenn im verwendungszweck "darlehen" oder so steht.

      btw ziemlicher asozialer freund den du da hast. vll kannst du auch mehr aus einer klage rausschlagen.
    • Hast du Zeugen? Wenn nicht, dann würde ich mal ein Inkassobüro kontaktieren, soll welche geben, die sich auch ohne Belege darum kümmern.
      "There comes a moment when creation ceases to be tragic, it is simply taken seriously. Then the person deals with hope, but hope is not his task. His task is to turn away from excuses."
    • hatten einen ähnlichen Vorfall in der Familie.
      Wir waren auch beim Anwalt.... langes hin und her: Der Chatverlauf und auch die Einloggnummer können gefaked werden und können eigentlich nicht als _Beweismittel benutzt werden, da Digital/virtuell immer gehacked/faked o.Ä werden können.Im Prinzip muss der Gelnehmer das gerichtlich nur abstreiten und Beweise loswerden. Kann ihm ja theoretisch niemand nachweisen das er das Handy bedient hat während ihr miteinander gesprochen habt.
      Am besten gehts mit Telefongespräch aufnehmen.

      Aber ohne Vertrag und per Barauszahlung deinerseits erst mal schlecht :/
      Versuchs trotzdem. Bei uns hat der Pimmel bimmel vor Gerichttermin bekommen und hats so zurückgezahlt.
    • Hättest du es per Bank gemacht und irgendwo vermerkt, dass das Geld nur geliehen ist, würde reichen.
      Kann mich daran erinnern, dass die das bei Galileo (icksdeh) besprochen hatten, dass selbst eine Überweisung auf der nicht kenntlich was in der Richtung vermerkt ist, nicht reicht.
      Bar und Whatsapp? GL.

      PS: Gute Freunde.
    • Nachdem ich bei eBay Kleinanzeigen abgezockt wurde bin ich mit den entsprechenden Whatappverläufen/Bankbelegen zur Polizei. Staatsanwaltschaft ist da am Ball, Whatsapp also nicht völlig nutzlos 8)
      Aber grundsätzlich ist das bei Barauszahlung natürlich so eine Sache, weil du ja in der Beweislast bist, dass er tatsächlich Geld von dir bekommen hat.

      Ich würde dir raten das ganze trotzdem zur Anzeige zu bringen und sei es nur weil er dann vllt, wie QuamQuam schon sagte die Hosen voll hat und dir die Kohle zurückzahlt.
      till the end
    • Jemand ne ahnung wo ich hochauflösende Bilder im Stil von dem "True Detective" Intro finde. Par Beispiele sind im Spoiler, geht in erster linie um den Stil, motive können alles mögliche sein. hochauflösend weil soll auf poster/leinwand gedruckt werden zum aufhängen im zimmer. bin dankbar für jeden tipp.
      I don't exactly know what I mean by that, but I mean it.
    • nii schrieb:

      Wo bekomme ich semilegal, dh for free deutsche eBooks?
      Schonmal einfach über Google versucht? Hab ich bisher ziemlich viel drüber bekommen.
      I'm not a coward, I've just never been tested
      I'd like to think that if I was I'd pass
      Look at the tested and think There but for the grace go I!
      Might be a coward, I'm afraid of what I might find out

      Beitrag von Genesis^ ()

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    • Folgende Sache,
      hab mir am Flohmarkt einen Receiver (Verstärker) für ne Stereoanlage gekauft. Angegeben sind 220 Watt bei 50 Hz. Das bezieht sich jetzt doch aber bestimmt nur auf die Netzteilleistung oder? Das heißt ich dürfte pro Kanal mit ca 80 Watt bei 8 Ohm rechnen, richtig?
      Will damit ein paar Lautsprecher mit 100 Watt Nennleistung / 150 Watt Musikleistung bei 4 Ohm probehören. Ist da überhaupt sinnvoll was zu hören?
      Bei 80 Watt auf 8 Ohm hab ich ca. 3,16 Ampere Ausgang. Die Lautsprecher könnten allerdings 5 Ampere fordern.
      Ist die abgegebene Leistung direkt an den Lautstärkeregler gekoppelt oder ist das überhaupt kein Unterschied wie wenig ich aufdrehe und der raucht mir sofort ab.
      Eine richtige Antwort ist nicht immer eine gute Antwort.
    • Nippl, ich nehme an du hast die 1200 € ja nicht mal eben so im Hosensack eingesteckt gehabt oder?

      Weißt du noch an welchem Tag das war, und wenn ja, kuck dir die Bankabhebung an. Das würde auch noch als Indiz herhalten, warum sonst würdest du wohl einfach 1200 € von deinem Konto beheben.

      Lg
      :thumbup: :00a9: Hans
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