Zagdil schrieb:
hör bitte niemals auf mit dem shrodomeme, wird jeden Tag lustiger
„Die meisten bekommen eine Meinung, wie man einen Schnupfen bekommt: durch Ansteckung.“
Axel von Ambesser
Axel von Ambesser
Zagdil schrieb:
hör bitte niemals auf mit dem shrodomeme, wird jeden Tag lustiger
Und damit liegt der Ball erst mal wieder beim Vermieter.Internetz schrieb:
Legt der Mieter Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung, kann der Vermieter entweder seine Kündigung zurückziehen, oder es muss vor Gericht entschieden werden, ob der Bedarf des Mieters oder der des Vermieters an der Wohnung schwerer wiegt. Dazu muss der Vermieter eine sogenannte Räumungsklage erheben.
Walnuss (die Echte) schrieb:
Das BGB ist gut lesbar und mit Hilfe aus dem Internet findet man schnell heraus, welche Paragraphen relevant sind und wie die interpretiert werden können.
Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
Walnuss (die Echte) schrieb:
Zeitdruck hast du wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht erstmal keinen ; )
Kola_mit_Ice schrieb:
Mann, Vermieter schlimmste Leben. Bin ja erst vor ein paar Monaten in die WG gezogen, dann kam Anfang März ein Anruf unserer Vermieterin, die uns baldigen Eigenbedarf ankündigte mit folgenden 2 Optionen:
1. Sie reicht direkt die Eigenbedarfskündigung ein und wir müssten in 3 Monaten hier raus.
2. Wir zahlen 1 Jahr lang höhere Miete und sie kündigt uns erst in 12 Monaten wegen Eigenbedarfs.
HumanlyPuma schrieb:
junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
Zagdil schrieb:
roflgrins schrieb:
Hallo Steuererklärungssource.
Man kann ja Mietnebenkosten wie z.B. Winterdienst oder Gebäudereinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Allerdings darf man hier nur die Arbeitskosten absetzen und nicht die Materialkosten. Bei unserer Nebenkostenabrechnung sind diese jedoch nicht getrennt aufgeschlüsselt, und ich vermute mal dass das auch ansonsten die wenigsten Vermieter tun.
Wie handhabt ihr das dann? Fragt ihr die Vermieter nach ner genauen Aufschlüsselung oder gebt ihr einfach das an was in der Abrechnung drin steht weil das eh niemand so genau überprüft?
Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
9 Besucher