quindtheflint schrieb:
Servus,
gibt es unter euch einige die Ahnung vom Steuerrecht haben? Bin damit leider nicht wirklich vertraut...
Zu meiner Lage bin Student im Nebengewerbe Selbstständig und bin nun (seit Januar ) als Werkstudent tätig.
Vorhin meine Gehaltsabrechnung für Januar bekommen und musste feststellen, dass bei mir dort die -Steuerklasse 6- geführt wird ( und damit sind natürlich Abzüge verbunden )
Im Internet find ich dazu:
"Gar nicht so selten tritt der Fall ein, dass eine Person, die im Hauptberuf selbstständig ist, eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit anstrebt.
Es gilt in diesem Falle die Steuerklasse, welche auch bei einer hauptberuflichen Arbeitnehmertätigkeit bindend wäre. Werden im Nebenjob weniger als 450 Euro verdient, ist die Tätigkeit als geringfügig einzustufen, was unter anderem zur Folge hätte, dass überhaupt keine Lohnsteuer gezahlt werden muss."
Da ich aber über 450€ verdiene, wie siehts da aus ?
Kommt die Steuerklasse 6 daher, dass ich Selbstständig bin und es als Zweitjob ( die Werksstundentätigkeit ) angesehen wird ?
Hatte natürlich dem Abeitgeber beim Vertrag unterschreiben mitgeteilt, dass ich Selbständig bin.
Die Frage lautet nun, ist alles korrekt mit der Steuerklasse oder muss ich mich da an das Personalbüro wenden bezüglich der Steuerklasse ?
Da du deine Lohnsteuerklasse nirgendwo anders verwendest, musst du mit der Lohnsteuerklasse 1 (wenn Ledig und ohne Kind) abgerechnet werden. Da du ein Einkommen durch ein Angestelltenverhältnis beziehst muss dieses auch besteuert werden. Ich kenne mich mit der Selbstständigkeit leider nicht so aus, hier würde aber die Gewerbesteuer am Ende des Jahres fällig werden?! (bei Nebengewerbe bis zu einem bestimmten Betrag nicht oder?) Diese wird aber unabhänig von der Lohnsteuer abgerechnet.
Hast du deine Lohnsteueridentifikationsnummer bei deinem Arbeitgeber eingereicht?
PS: gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
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