bullen immer holen wenn die schuld eine streitfrage ist.
ansonsten vom schuldigen gleich mal ein geständnis unterschreiben lassen und gg.
ansonsten vom schuldigen gleich mal ein geständnis unterschreiben lassen und gg.
Cloud schrieb:
Bisher noch nichts weiteres geklärt, erstmal Daten ausgetauscht.
Werd mich heut Mittag darum kümmern dass er das seiner Versicherung meldet.
Er kam halt von links und hat verträumt durch die Gegend geguckt. Wär echt mal schlauer gewesen direkt die Bullen zu rufen aber kP, Versichung wird schon regeln.
Mal abgesehn von "möglicherweise" erhöhter Geschwindigkeit (was ist aufm Parkplatz erlaubt?) wars definitiv seine Schuld.
Selbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt.
OliverStritzel schrieb:
Beastmaster, ich weiß du bist nur hässliche Frauen gewohnt, da du aus dem Osten kommst.
Sorry aber hier laufen nur Models rum - ich kann es demnach nicht gewesen sein.
eaglepower89 schrieb:
auf einem parkplatz gibt es kein Rechts vor links,
Selbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt.
Geschwindigkeit sollte nicht mehr feststellbar sein. AUßer das Auto hat kein ABS.
Möglicherweiße kann es schlecht für dich ausgehen. Du kannst nicht nachweißen, dass er schneller gefahren ist als erlaubt und dir wird eine Teilschuld belastet
edit: Deshalb immer Schrittgeschwindigkeit fahren und aufpassen!!
eaglepower89 schrieb:
Hättest du die Polizei hinzu gezogen hättest Glück haben können, dass sie den Außenring als Vorfahrt bewertet.
Versicherungen direkt sind immer sehr dreist. Wir ( famiele) hatten schon oft Probleme und sind deshalb Rechtschutzversichert. Die Versicherungen wollen erstmal immer nicht zahlen. Sogar wenn man 100% recht hat. Es gibt extra eine ABteilung in der Versicherung die zum rumstinken da ist, damit der Geschädigte sich auch mit weniger abfindet.
Hat dein Auto ABS? Wenn ja, dürfte es nicht nachweißbar sein, außer der Parkplatz ist überwacht.
Es kommt auch immer auf die zweite Person an. Wenn es ein älterer netter Mann war, wird er sicherlich es akzeptieren und die Schuld eingestehen. Ist es ein Drecksack und hast ihn beleidigt? Wird er dir kräfitg an den Karren pissen wollen.
Viel Glück!
greystar_ schrieb:
dotasource ist wie eine große familie
zugegebenermaßen
eine ziemlich behinderte familie.
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