Ja stimmt. Das Verfahren kann dann nur abgekürzt werden, da eine Anhörung bereits stattgefunden hat und nicht mehr durch den Landkreis erfolgen muss. Wenn man vor Ort alles abstreitet kommt es, trotz aller Beweislage, zu einer Anhörung seitens des Landkreises. Dabei wird der Betroffene und zumeist auch die Dienststelle angehört (bei der Polizei werden als Anhörung ersatzweise zunächst mal nur die entsprechenden Laser- und Radarprotokolle an den LK verschickt).
Diese Anhörung ist ein Recht, welches einem als Betroffener zusteht.
Diese Anhörung ist ein Recht, welches einem als Betroffener zusteht.