Ermittlungsverfahren wegen "Erschleichen von Leistungen"
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War ja auch mein erster Gedanke, bis dann einige gesagt haben zuzugeben das mit Vorsatz getan zu haben ist doof.
Wobei ich mir nicht vorstellen kann wie man das ohne Vorsatz macht. -
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Yalaka schrieb:
Waren halt zwei Kontrolleure. Und denen habe ich den falschen Ausweis gezeigt, den die auch einkassiert haben.
Hab denen meinen Perso gezeigt, weil sie halt meinten sonst muss ich nächste Station mit denen aussteigen und auf Polizei warten.
In dem Brief stand auch dass ich den Ausweis von einer anderen Person vorgezeigt habe.
schön das es die hirnakrobaten von rtl auch mal nach ds.de geschafft haben -.- -
aussage ohne anwalt immer (IMMER) verweigern.
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Das is n Formschreiben. Da steht in der Regel doch drauf, was du für Möglichkeiten hast. Was steht denn überhaut zur Auswahl?
Wenn du einfach zahlen kannst, ohne ne Schuld einzugestehn, dann nimm das. Ist der finanziell günstigste Weg, wenn du was verbockt hast.There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't. -
War ja auch mein erster Gedanke, bis dann einige gesagt haben zuzugeben das mit Vorsatz getan zu haben ist doof.
Wobei ich mir nicht vorstellen kann wie man das ohne Vorsatz macht.
Bei Leistungserschleichung gibt es keine Fahrlässigkeit, ist immer vorsätzlich sonst wärs keine Leistungerschleichung.
Wird höchstwahrscheinlich so oder so auf Geldstrafe hinauslaufen, evtl. hast du als Ersttäter Glück und 153 stpo zieht, aber wahrscheinlich nicht -
Ich soll meine Daten angeben und kann ankreuzen ob ich mich äußer/nicht äußer und dann ne Stellungnahme schreiben.
Dann die Frage ob ich den "mir zur Last gelegten Sachverhalt" zugebe oder nicht zugebe.
Dann die Frage ob ich darauf hingewiesen wurde dass es einen Täter - Opfer - Ausgleich geben könnte und ob ich ein Merkblatt dazu erhalten habe (habe ich nicht).
Und dann "Mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden: ja/nein" -
Dann zahl doch einfach und die Sache ist erledigt?Dieser Beitrag wurde bezahlt vom George Soros Zentrum für politische Agitation
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richtige crimerz hier im forum
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Der Polizei immer die Aussage/Stellungnahme verweigern !!! Es besteht kein muss der Polizei Angaben zum Sachverhalt zu machen, bei einer Vorladung zur Polizei muss ein Termin auch nicht wahrgenommen werden, man sollte aber aus Höflichkeit absagen.
Hast du nen Rechtsschutz, dort kann man meist kostenlos telefonisch nachfragen.(Da du Student/Schüler/Azubi bist, bist du normal bei deinen Eltern im Rechtsschutz dabei). Da es sich jedoch um Vorsatz handelt wird diese bei einer Verhandlung etc. die Kosten NICHT übernehmen.
Hier mal der passende § dazu: dejure.org/gesetze/StGB/265a.htmlALTER DER IGEL WOHNT JETZT HIER!
Was du bist hängt von drei Faktoren ab:
Was du geerbt hast, was deine Umgebung aus dir machte
und was du in freier Wahl aus deiner Umgebung und deinem Erbe gemacht hast. -
bezweifel einfach mal, dass da dick was kommen wird. im gerichtspraktikum hab ich gesehen, wie gering die strafen doch im endeffekt ausfallen bei so bagatellen. stgb ist eh - zumindest ist es so gedacht - ultima ratio. sollte also wenn du eh schon die 40 euro strafe gezahlt hast nicht mehr allzuviel kommen.
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Yalaka schrieb:
Ich soll meine Daten angeben und kann ankreuzen ob ich mich äußer/nicht äußer und dann ne Stellungnahme schreiben.
Dann die Frage ob ich den "mir zur Last gelegten Sachverhalt" zugebe oder nicht zugebe.
Dann die Frage ob ich darauf hingewiesen wurde dass es einen Täter - Opfer - Ausgleich geben könnte und ob ich ein Merkblatt dazu erhalten habe (habe ich nicht).
Und dann "Mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden: ja/nein"
Du kreuzst auch nicht an, dass du den Sachverhalt zugibst.
Aufgeklärt wurdest du in dem Moment, in dem du die Zeilge gelesen hast. Zivilrechtlich wird aber nix laufen, wenn dein Freund Bescheid wusste und strafrechtlich müsste ein Staatsanwalt aktiv werden. Ich kenn mich da zu wenig aus, aber ich würde es als "Angstmacher" interpretieren.
Dann der Geldstrafe zustimmen. (Steht ja auch dabei, dass das Verfahren dann eingestellt wird...)
Der wahrscheinlichste Fall wird dann sein, dass die Sache mit dem Eingang des Geldes bei denen gegessen ist.
Falls du dir unsicher bist, gibts bestimmt auch an der Uni ne Beratungsstelle für Rechtsfragen. Is zumindest bei uns so.There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't. -
Den Sachverhalt nicht zugeben?
Machen die dann nicht noch mehr Terror deswegen? Find alles sinnvoll und hilfreich was du schreibst aber den Teil versteh ich nicht. -
stell mir gerade vor wie patron vorm pc hockt, den thread liest und denkt:
ontopic: zahlen, keine angaben machen, profit. -
Einfach den Laden aufkaufen und alle rausschmeißen
Spoiler anzeigen Ne ernsthaft, entweder Rechtsanwalt einschalten, was bei der Sache glaube ich keinen Sinn machen, oder kommentarlos blechen[ -
Yalaka schrieb:
Den Sachverhalt nicht zugeben?
Machen die dann nicht noch mehr Terror deswegen? Find alles sinnvoll und hilfreich was du schreibst aber den Teil versteh ich nicht.
Wahrscheinlich macht es keinen Unterschied, ob du den Sachverhalt zugibst oder nicht. Aber grad wenn es keinen Unterschied macht, dann gib das nicht an. Denn wenn es nen Unterschied macht, dann nicht zu deinem Gunsten. Wenn sie wirklich nachbohren wollen und du gibst die Sache zu, dann ist es ja Wahrscheinlicher, dass sie nachbohren werden, als wenn du dich nicht äußerst.
Wenn du genauere Aussagen möchtest, müsstest du das Dokument mal einscannen, damit ich oder die Andren genau sagen können, um was es überhaupt geht. Natürlich anonymisiert. Aber so wie sichs im Moment abzeichnet und ja auch noch dabei steht wird das Verfahren gegen die Zahlung eingestellt. Um wieviel gehts eigentlich? Wenn du da zustimmst steht doch bestimmt auch schon die Summe dabei...There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't. -
Yalaka schrieb:
Den Sachverhalt nicht zugeben?
Machen die dann nicht noch mehr Terror deswegen? Find alles sinnvoll und hilfreich was du schreibst aber den Teil versteh ich nicht.
Verfahrenseinstellung gegen Bußgeld -> das Verfahren wird eingestellt. also machen die dir nicht noch mehr Terror.
Mein Rat: keine Stellungnahme abgeben und Verfahrenseinstellung gegen Bußgeld zustimmen. solltest so am bequemsten und billigsten aus der Sache rauskommen. -
Ja Verfahrenseinstellung gegen Bußgeld werd ich auch ankreuzen. Steht übrigens kein Betrag bei.
Ist es dann nicht egal ob ich das zugebe oder nicht?
Stellungnahme mach ich jetzt auch nicht. -
Nichts zugeben
ACAB
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