Untermietvertrag auf Zeit?

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    • Untermietvertrag auf Zeit?

      Liebes ds.de,
      mein Mitbewohner und ich würden gerne ein Zimmer unserer WG weitervermieten für so ca. 6 Monate und danach eben dieses Zimmer als Wohnzimmer zu nutzen. Da wir bis jetzt nur gleichberechtigte Hauptmieter in einer anderen WG waren, ist das Problem der Untervermietung uns noch nicht begegnet. Das Problem ist anscheinend (mein momentaner Wissenstand), dass man ohne schon vorher angegebenen Grund nicht befristet untervermieten darf? Kann ich dieses Problem umgehen, oder sind wir gezwungen dem Untermieter einen normalen Mietvertrag vorzusetzen und diesen dann nach einer bestimmten Zeit (3 Monaten(?)) zu kündigen. Es besteht auch die Möglichkeit, wenn uns der/die neue Mitbewohner/in so gut gefällt, dass ein unbefristeter Mietvertrag mit eben dieser Person geschlossen wird. Wir wollen einfach nur die Sicherheit haben, dass wir uns nach 6 Monaten noch einmal entscheiden können.

      Wäre sehr dankbar für Musterverträge o.ä. um dieser ganzen Sache ein Ende zu machen.

      Danke schon einmal im voraus ;)
    • Im deutschen Recht ist der Mieterschutz sehr hoch angesehen. Du darfst eigentlich (ist für deinen Fall der häufigste Fall) nur aus Eigenbedarfsgründen einen befristeten Mietvertrag abschließen.
      Das wäre typisch der Fall, wenn du im Ausland bist und eine Wohnung hast, jemanden für die Zeit, die du im Ausland bist, dort wohnen zu lassen. Sobald du wieder kommst, brauchst du die Wohnung ja selber --> Du hast einen ordentlichen Kündigungsgrund (wenn das auch vorher so im Vertrag stand)


      Wenn du aber nach 6 Monaten einfach nur mal schauen willst, ob die Chemie stimmt oder ob ihr n zusätzliches Zimmer bräuchtet, dann schaut das rechtlich anders aus. Natürlich könntest du einen Vertrag abschließen, in dem das so steht und wenn der Mieter das so akzeptiert, dann funktioniert das. Rechtlich hätte er aber mMn Anspruch auf das Zimmer und ihr könntet nichts dagegen tun.

      Die Frage ist, ob jemand in so einer Konstellation überhaupt wohnen möchte. Aber rein rechtlich kann er das.

      Nochmal zu den beiden konkreten Fragen von dir:
      Ohne, dass es explizit im Vertrag steht, wird nicht befristet vermietet.
      Und du kannst den normalen Mietvertrag nicht kündigen, wenn der Mieter sich korrekt verhält (Also Miete zahlt und die Wohnung nicht ruiniert). Auch nicht nach 3 Monaten.



      Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden =)
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.