In wie weit sind kinox.to und diverse seiten legal ?

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    • In wie weit sind kinox.to und diverse seiten legal ?

      In wie weit mache ich mich strafbar, wenn ich einen film streame ? ich habe letztens irgendwo gehört, dass es da nicht wirklich gesetze gegen gibt.
      und ab wann ist es strafbar ? ab dem upload,download der dateien ? würde da gerne bisschen mehr wissen.
    • Bin mir grad net so sicher, aber der Streamer/Verwalter der Seite macht sich in der Regel strafbar, du darfst die Filme aber anschauen, solltest sie aber nicht downloaden.
      Highlight:
      Bester Satz von Max aka Genesis "Ey isch hab ebe gege braun im Armdrücke verlore - der macht alles aus dem Nacke. Ohne Witz hasch du schomma dem soi Nacke gsehe?"
    • gab wohl mal eine Verhandlung wo der Typ der gestreamt hat schuld bekommen hat.
      Aus dem einfachen Grund dass du die Teile auf deinem Rechner zwischenspeicherst und es theoretisch möglich wäre dass du das später noch per Programm ausliest.
      Allerdings stimmt es schon dass ein guter Anwalt dich fast überall rauskriegst
    • Die Seite an sich ist schonmal nicht """illegal"""
      kino.to wurde damals ja auch nur verknackt, weil sie gleichzeitig die links gestellt haben + gehostet + Werbeeinnahme = Geld verdienen mit Urheberrechtsverletzungen

      Ich wüsste nicht, dass als Nutzer schon mal was vor Gericht ging? Im kino.to Prozess wurde zwar glaub gesagt "stream schauen ist böse,mkay", aber ne Privatperson Zivilrechtlich fürs Stream schauen belangt? (Wäre auch interessant wie da dann die Schadensersatzvorderung aussieht, 1,50€ für Serpico schauen?)
      FREE Hat
    • Upload ist illegal.
      Streaming ist legal.
      Download (mit Speicherung auf der Festplatte) ist in der Regel illegal, es gab dazu aber, so weit ich weiß, bisher noch keine Verurteilung. (Legal wäre es, wenn der Film auch legal hochgeladen wurde, also die Kopie des Filmes legal erstellt wurde)
      Das gilt jedenfalls für Deutschland.
    • naja ist einfach noch eine grauzone. legal ist es sicherlich dadurch nicht. alleine wer ein bisschen seinen Kopf einschaltet, sollte merken, dass es nicht in Ordnung sein kann, dass jemand meinen Film kostenlos ins netz stellen und andere ihn anschauen können.

      Nur hat man noch kein Mittel dagegen vorzugehen ohne Menschenrechte zu verletzen. Wie das auch gehen soll, weiß ich auch nicht, weshalb es so weiter laufen sollte.

      Selbe Spiel mit nem Kaugummi oder Müll auf den Boden werfen, eigentlich nicht erlaubt und ist ne Ordnungswidrigkeit, aber erwischt wird nur nen Idiot.
      "The only time success comes before work is in the dictionary"
    • sind sie nicht. finger weg oder wenn man erwischt wird eier zeigen und konsequenzen tragen



      PS: Nein ist keine Grauzone. Seit 2013 gillt das puffern und das damit verbundene anspeichern in den cache als download deklariert, somit findet ein illegaler download statt und somit machst du dich strafbar
      you may clip our wings, but we will always remember what it was like to fly~
    • Es ist höchstens ne grauzone eher illegal, weil beim streamen natürlich gedownloaded und zwischengespeichert wird.

      Allerdings lädst du selbst nichts hoch, deswegen wäre es z.b. weniger schwerwiegend als torrents.


      Letztendlich ist es aber egal weil es unmöglich ist dir was nachzuweisen.
    • JPS# schrieb:

      PS: Nein ist keine Grauzone. Seit 2013 gillt das puffern und das damit verbundene anspeichern in den cache als download deklariert, somit findet ein illegaler download statt und somit machst du dich strafbar

      Quelle?

      Und abgesehen davon, wie soll diese "erwischt werden" von statten gehen?
      Die Streaming-Seitenbetreiber speichern bestimmt keine Verbindungsdaten.
      Außerdem haben wir in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung. Das heißt die IP-Adressen werden bei den Providern entweder gar nicht gespeichert, oder nur 1-2 Wochen.
      Es gab bisher keine einzige Anklage gegen Nutzer von Streaming-Seiten, weil es sich auch gar nicht lohnen würde, jemanden auf 10 € Schadensersatz zu verklagen.
    • Ascobol schrieb:

      JPS# schrieb:

      PS: Nein ist keine Grauzone. Seit 2013 gillt das puffern und das damit verbundene anspeichern in den cache als download deklariert, somit findet ein illegaler download statt und somit machst du dich strafbar

      Quelle?

      Und abgesehen davon, wie soll diese "erwischt werden" von statten gehen?
      Die Streaming-Seitenbetreiber speichern bestimmt keine Verbindungsdaten.
      Außerdem haben wir in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung. Das heißt die IP-Adressen werden bei den Providern entweder gar nicht gespeichert, oder nur 1-2 Wochen.
      Es gab bisher keine einzige Anklage gegen Nutzer von Streaming-Seiten, weil es sich auch gar nicht lohnen würde, jemanden auf 10 € Schadensersatz zu verklagen.


      Nur weil es bisher keine Klagen gab und es nicht nachzuweisen ist bedeutet das nicht das es legal ist.
    • Nein das bedeutet es nicht. Das zeigt nur, ob es "riskant" wäre, selbst wenn Streaming illegal wäre.
      Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand ein Gesetz oder eindeutiges Gerichtsurteil eines hohen Gerichtes zeigen würde, das die Illegalität von Streaming beweist.
      Soweit ich weiß gibt es das im Moment nicht.
    • Das ist kein Gerichtsurteil zum Thema. Dort ging es nicht um die Nutzer. Der Richter hat in einem Kommentar erwähnt, dass es seiner Meinung nach illegal sein könnte.
      Das ist aber auch nur ein Amtsgericht, also das niedrigste Gericht überhaupt. Der Richter hatte offensichtlich wenig Ahnung von der Thematik und wollte wohl nur mal in die Medien kommen.
      Von da her ist diese Aussage bedeutungslos.
      Siehe auch Sempercensio zum Thema.
    • Was sich hier schon wieder für Halbwissen sammelt. Streams anschauen ist strafbar, downloaden ist strafbar und hochladen sowieso :ugly:


      Aber es ist ein unterscheid ob das ganze Zivil bzw. Strafrechtlich verfolgt wird. Das sind 2 ganz verschiedene paar Schuhe !!!
      Hier mal mein eigener Erfahrungsbericht.

      Bei mir wurden sämtliche Rechner und Festplatten im Jahre 2011 beschlagnahmt. Der Rechner und die Festplatten waren nicht verschlüsselt.
      Das ganze läuft bei der Kripo dann folgendermaßen ab: Externe Festplatten werden aus ihren Gehäusen gebaut und die interne Festplatte wird auch vom Rechner ausgebaut und an einem speziellem forensischem PC mittels Schreibschutzadapter angeschlossen.

      Darauf folgt eine Durchsuchung der Festplatten via eines forensischen Tools. (z.B. Encase 6.18)

      Als aller erstes fallen dann Programme und Addons wie JDownloader und FlashGot auf.(Indiz kein Beweis !)

      In meinem Falle war es Jdownloader. -> Darauf folgt die Analyse der besuchten Seiten bzw Share/Filehoster und das Download Verzeichnis. (Gegebenenfalls Beweissicherung der gefundenen Dateien)
      In meinem Fall waren dies 11 Dateien. Diese konnten allerdings nur als Illegale Downloads nachgewiesen werden, da diese zu dem aktuellen Zeitpunkt nur im Kino liefen bzw in Europa nicht veröffentlicht wurden.

      Danach folgen sämtliche Ausdrucke deiner Ordnerstrukturen auf dem Rechner bzw allen Festplatten.

      Bei zu starker Inkrimnierung (wie bei mir) gibt die Kripo den Fall sofort an die GVU weiter.
      Diese stellt dann
      1.
      Eine Strafantrag im Namen und Vollmacht aller Rechteinhaber wegen unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (§106 UrhG) + unerlaubter Eingriff in verwandte Schutzrechte (§108 Nr7 UrhG)

      und aufgrund der Masse, auch wenn man keine Uploads betrieben hat:

      2. Strafantrag auf Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung (§108a UrhG)

      Dann kommen erstmal maßig Seiten mit Erklärungen für Richter, Kripo, Staatsanwalt etc.

      (Hinweis: Es werden auch Spiele erstmal als illegal angekreidet die man nur mittels Steam original besitzt !!!)

      3. Strafantrag auf unerlaubte Verwertung(Verbreitung, Vervielfältigung etc. )


      Dann kommt GANZ WICHTIG !!! Eine Begründung für besonderes öffentliches Interesse!!! (Sollte dies durchgehen ermittelt aufjedenfall die Staatsanwaltschaft d.h Es kommt auch zu einem Strafrechtlichen Prozess.)
      Danach kommt noch eine Bitte um Vernichtung der Datenträger.

      Als nächstes kommt eine Liste sämtlicher gefundenen Dateien inkl. Rechteinhaber, VÖ-Datum, Kino VÖ, Strafantrag für den Film ja/nein

      Nächster Punkt ist das Auswertungsergebnis. Dort stand in meinem Fall, bei ca 5TB Material, in etwa folgendes: "Aufgrund der Dateibezeichnung muss ausgegangen werden, dass es sich um illegale Quellen aus der Release und Hackerszene handelt. (BEWIESEN WERDEN KANN ABER NICHTS !!! Ganz wichtig)
      Hinweis: AUCH CRACKS SIND ILLEGAL und werden geahndet.

      Im nächsten Schritt wird dein sämtlicher Internetverlauf rekonstruiert inkl. Passwörter, und dies alles wird von der GVU an die Kripo weitergegeben. Diese durchleuchtet dann sämtliche Accounts wie Facebook Emails, boerse.bz etc. Auch geschäftlich gespeicherte Accoundaten werden durchleuchtet.

      Dies wars dann auch erstmals von der GVU und es geht wieder alles zurück zur Kripo, die dann einen Schlussvermerk zur Akte schreibt, wie z.B Herr Sleepysimon hat sich zum Tatbestand nicht geäußert.

      Diese gibt dann das ganze an die Staatsanwaltschaft weiter.

      In meinem Fall wurde das Strafrechtliche !!! Verfahren eingestellt. Mündliche Begründung der Staatsanwaltschaft:" Die Staatsanwaltschaft ist nicht der Apparat der GVU, die sollen sich um Ihre privat Fehde bitte selber kümmern"
      Schriftliche Begründung(man braucht natürlich auch was handfestes ^^) EInstellung des Verfahrens aufgrund einer anderen Verurteilung §154 Abs1 StPO (die in diesem Fall absolut nebensächlich und egal war :thumbsup: )

      Insiderwissen: Meine Zuständige Staatsanwaltschaft lehnt kategorisch sämtliche GVU Anträge ab, da diese es nicht einsehen die Arbeit dieser(der GVU) zu machen.

      Seit der Gerichtsverhandlung habe ich nie wieder was von der GVU gehört.
      Meinen PC und Festplatten habe ich übrigens unbeschadet bereits vor !!! der Gerichtsverhandlung inkl. aller Daten wieder erhalten (d.h ca 2 Monate nach Beschlagnahmung hatte ich mein ganzes Zeug wieder)

      Es kann sein, dass ich immer noch Zivilrechtlich von der GVU belangt werde. (Allerdings mit geringen Erfolgsaussichten seitens der GVU, da Strafrechtlich alles eingestellt wurde)


      Ich hoffe ich konnte ein bisschen Licht in solche Sachen bringen ;-)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sleepysimon ()

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      Was du geerbt hast, was deine Umgebung aus dir machte
      und was du in freier Wahl aus deiner Umgebung und deinem Erbe gemacht hast.
    • Wer sagt, dass ich so erwischt wurde?

      Ich wurde gar nicht über Inet gebusted. Reicht vollkommen wenn ein rnd Typ der Polizei deine Handynr gibt, die nichtmal mehr seit 5 Jahren aktiv war ! :cool2:
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