Laptop Schaden - Versicherung zahlt zu wenig?

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    • Laptop Schaden - Versicherung zahlt zu wenig?

      Hi leute,

      da ich mal schwer davon ausgehe, dass in der Dotasource-Elite auch ein paar Juristen vertreten sind probier ich als erstes mal hier.

      Folgende Sache: Auf ner Hausparty hat nen Gast bier über meinen Laptop geschüttet - völlig hinüber (mainboard und evtl noch mehr). Reparatur würde fast soviel kosten wie das ding selbst damals (700 euro ca), daher nicht drin. Dachte ich krieg ich von der Versicherung wenigstens einigermaßen cash um mir was neues zu holen. Pustekuchen!

      Betreffendes Gerät ist zwar ein immerhin 4 Jahre alter Dell Studio 1747 (17 Zoll, Intel i7 720QM 1.6 GH CPU, 4GB Ram, 500GB HDD, ATI Mobility Radeon HD560v 1GB Grafikkarte) der damals 900 Euro gekostet hat, jedoch will die Versicherung jetzt nach berechnung des Zeitwertes "nur" 170 euro erstatten.... Dafür könnte ich mir doch niemals ein vergleichbares Gerät wiederbeschaffen, was doch eigentlich Berechnungsgrundlage sein sollte oder? Zumal ich durch die Sache natürlich noch einiges an persönlichen Daten, Filmen/Bildern etc und wichtige Ausarbeitungen für mein Studium verloren hab....

      Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht bzw. kennt sich da rechtlich etwas aus?

      LG
    • Weiß ja nicht was für schwere Gebrauchspuren dein Gerät hatte, grundsätzlich ersetzt dir deine Haftpflichtversicherung aber immer nur den Zeitwert, nicht den Neuwert (außer bei Antiquitäten/Kunst). Die Berechnungsgrundlage ist auch nicht eine Neubeschaffung sondern lediglich der aktuelle Wert des Gegenstands zu dem Zeitpunkt, als der Schaden passiert ist.
    • erstmal danke für die antwort =) gebrauchsspuren hat der laptop eigentlich keine, wurde als desktop ersatz benutzt, also kaum bewegt... alles wunderbar funktioniert, nie probleme mit gehabt.... dass der neuwert nicht ersetzt wird ist mir klar, wäre ja auch leicht unfair, aber ich hatte wenigstens damit gerechnet, dass ich anspruch auf den wiederbeschaffungswert eines von der leistung her vergleichbaren (zur not auch gebrauchten) geräts hätte... es kann ja eigentlich rechtlich gesehen nicht sein, dass ich durch fehlverhalten eines anderen einen materiellen wertverlust in kauf nehmen muss (mal abgesehen von dem nicht unerheblichen inmateriellen verlust an daten und Zeit ohne laptop) oder doch?
    • Ist ne doofe Sache aber du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Das einzige was noch möglich wäre, wäre die Summe anzufechten, also dass der alte Laptop mehr als 170€ Wert ist. Da kenn ich mich aber nicht aus, was da üblich ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walnuss (die Echte) ()

      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Ob der Schadensersatz angemessen ist kann ich dir natürlich nicht sagen, bin ja keine Gutachterin. Das Hardware schnell an Wert verliert ist aber leider so. Kannst ja einfach mal anrufen und nachfragen oder mit nem Wechsel drohen :D
    • Schau mal bei ebay usw. was "dein" alter laptop so wert ist.

      Und schreibs hier mal rein.

      Versicherungen machen imho genau das:
      Abschätzen, was das Ding noch wert ist und das bezahlen. Mehr nicht. Wieviel der Laptop heute wert ist, darüber kann man natürlich trefflich streiben. Kann auch sein, dass die den niedrigsten Wert genommen haben, den sie finden konnten. Gutachter nehmen meist den Schnitt, aber auch die machen eig. nix anderes bei der Restwertfeststellung, als den Preis vergleichbarer gebrauchter zu ermitteln.

      Und auf allem persönlichem bleist eh sitzen, das zahlt dir niemand.
      Ich bin nur hier weil Dotacontents!
    • Die Versicherungen schauen sich wohl kaum deinen Laptop an, sondern rechnen anhand von Eckdaten (Neupreis, Alter, Wertverlust/Abnutzung etc) einen Zeitwert aus. Dabei rechnen sie natürlich etwas pessimistisch, aber ein 4 Jahre alter Laptop ist in aller Regel schon ziemlich mitgenommen. Ich sehe also wenig Chancen da mehr Kohle rauszuholen.
      I am in extraordinary shape, but I do not think I could survive a bullet in the head.
    • Check mal ab, was seine HP zahlt. Normalerweise zahlt deine nur wenn er keine hat und du Forderungsausfall mit drinne hast.
      Darfst dich also eigl als lucky bezeichnen, dass sie überhaupt bzahlen
    • also erstmal gehts natürlich um die haftpflicht vom verursacher, hatte mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt... dann hab ich auch von ein paar leuten, die sich juristisch etwas auskennen (aber noch kein richtiger anwalt bisher) auch erfahren, dass versicherungen das wohl immer so machen, also den zeitwert bestimmen und nur das zahlen, ich jedoch vom verursacher eigentlich den wiederbeschaffungswert einfordern kann, er also die differenz eigentlich tragen müsste.

      was den wert angeht, hab grad mal bei ebay geschaut und 2 angebote mit dem modell gefunden, ein mit sofortkauf für 360 euro (wobei hier jedoch der akku wohl defekt ist) und ein anderes, dessen gebot bei über 3 tagen restlaufzeit bei 160 euro steht. bei ebay-kleinanzeigen waren noch 3 drin mit 250 (mit sturzschaden, laut beschreibung nur optisch), 450 und 500... also Ich denke etwas mehr als die 170 euro sollte er schon wert sein, an sich sind die verbauten teile ja noch nicht wirklich schlecht (war damals schon fast high end) und war wie gesagt völlig funktionsfähig und kaum kosmetische schäden...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kokosnuss ()

    • Das Problem ist halt immer: Falls du mehr haben willst, musst du dich regen. Wenn du denen nur schreibst, werden die nicht viel machen - meiner Erfahrung nach.

      Das Einzige, was Versicherungen leider noch verstehen ist die Sprache der Justitz, das heißt Rechtsanwalt einschalten und verklagen. Ob es das wiederum Wert ist inklusive Risiko, musst du selbst wissen. Falls du Rechtsschutz hast, bei denen melden. Ansonsten die Versicherung anschreiben und mehr fordern kannst du immer, erwarte aber keine positive Antwort.
      Ich bin nur hier weil Dotacontents!
    • Ok, es ist wieder so weit, Achtung für Standardbeitrag ala Hi2u:

      Ich kann dir nicht helfen, aber ein Anwalt kann das. Ein Anwalt kostet allein schon bei der Beratung viel Geld. Da gibt es jedoch in Deutschland noch das tolle Ding, nennt sich Beratungshilfe. Dafür musst du mit deinen ganzen Unterlagen, die dein Vermögen betreffen und dem Schreiben der Versicherung zum Amtsgericht tapern und dort beim Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle einen Antrag drauf stellen. Wenn deine Einnahmen minus deiner Ausgaben dich dazu berechtigen würden, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bekommen, bekommst du dann einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Schein kannst du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und der MUSS dich beraten und sogar außergerichtlich Vertreten, d. h. der Verischerung schreiben. Vllt findest du aber bei der Beratung schon raus, dass du gelitten hast, je nachdem.

      Solltest du aus Hamburg kommen läuft das anders, wie? Kein Plan :D