Outrages Weltgeschehen-Thread

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    • Alcibar schrieb:

      Die Arbeitszeit wird trotzdem ganz normal für die gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Eine normale Rente ist natürlich deutlich unattraktiver als eine Beamtenpension.
      Das ist doch Unsinn. Du musst wenn du aus dem Beamtendienst ausscheidet die Zeit die du beamter warst nachversichern.
      Byron - Attributmagier
      Der Korpothread

      Oster schrieb:

      Wenigstens shrodo denkt mit.





      "some games just feel so unthrowable until you suddenly lost"
    • Woher kommt eigentlich euer krasses Misstrauen in das Gericht? Gette das gerade nicht so^^ Ist das Urteil überhaupt schon abgesetzt, so dass man es hätte lesen können? und wenn ja, habt ihr es gelesen und die Begründung dazu, weshalb es genau zu diesem Strafmaß kam? Bzw. euch mal damit beschäftigt, welches Strafmaß der § 353b StGB überhaupt vorsieht? Mir scheint es so zu sein, als hätte man sich nicht so wirklich damit befasst, wie Ersttäter mit einem einwandfreien Lebenslauf sonst so bestraft werden. 11 Monate ist nach meiner Erfahrung (und bei mir gehen täglich so 5-10 Strafakten über den Tisch) eher hoch gegriffen bei dem Straftatbestand und den Hintergründen der Tat. Und vergesst bitte nicht, auch wenn es "Strafrecht" heißt, ist es in Deutschland nicht ausschließlich dazu da, Leute möglichst hart zu bestrafen, sondern sie nach einer Straftat zu resozialisieren. Und überlegt vor dem Hintergrund vielleicht mal, was die Folgen von 11 oder 12 Monaten sind und wodurch eine Resozialisierung besser gelingen könnte?

      Bin des Weiteren überrascht davon, dass so viele Dsde Leute auf einmal eher zur "Law & Order" Fraktion gehören, über zu niedrige Strafen wurde sich hier eher weniger beschwert bisher.

      Und wer mal einen richtigen Justizskandal lesen möchte, kann sich ja mal mit dem immer wieder angefeuerten Fall Yalloh beschäftigen, der sich angeblich in seiner Zelle alleine und an eine Brandsichere Matratze gefesselt selbst mit Brandbeschleuniger übergossen und dann angezündet haben soll, nachdem er sich gefesselt an die Matratze selbst so sehr misshandelt hat, dass er mehrere gebrochene Knochen hatte. Der Einzige, der hier bisher verurteilt wurde, ist der Wachhabende, der den Feueralarm einfach weggedrückt hat weil "wird schon nichts sein".


      Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
    • Geht hier nicht darum den möglichst hart zu bestrafen, sondern dass so jemand nicht länger Polizist sein sollte. Unabhängig davon was die aktuelle Gesetzeslage ist oder in anderen Fällen passiert, kann man diese Meinung vertreten/dieses Resultat fordern. Wie und warum das Zustande kommt ist mir persönlich egal.

      (Und das sollte eigentlich im ureigenen Interesse der Polizei liegen: Als potentiell zukünftiger Zeuge überlege ich mir bei solchen News zweimal, ob ich eine Aussage mache bei der ich potentiell gedoxt werde oder halt eben nicht)
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Es darf nicht sein, dass jemand der dem Staat dient, eine Funktion im Staat einnimmt, die die Bürger indirekt oder direkt schützt, seine politische Gesinnung über die des Staates erhebt und damit den Bürger gefährdet.

      Da finde ich persönlich sollte man gar nicht drüber diskutieren.
      Es ist doch deutlich trauriger, dass die Polizeilobby so viel Druck machen kann, dass man als einer der letzten Instanzen für Rechtsfragen und Strafmass nachgibt und selber sich fragen muss schützt mich der Staat, wenn ich mich gegen Teile des Apparates stelle, die nicht so funktionieren, wie sie sollten?

      LG
    • Walnuss (die Echte) schrieb:

      Geht hier nicht darum den möglichst hart zu bestrafen, sondern dass so jemand nicht länger Polizist sein sollte. Unabhängig davon was die aktuelle Gesetzeslage ist oder in anderen Fällen passiert, kann man diese Meinung vertreten/dieses Resultat fordern. Wie und warum das Zustande kommt ist mir persönlich egal.

      (Und das sollte eigentlich im ureigenen Interesse der Polizei liegen: Als potentiell zukünftiger Zeuge überlege ich mir bei solchen News zweimal, ob ich eine Aussage mache bei der ich potentiell gedoxt werde oder halt eben nicht)
      Weil jemand einmal einen Fehler macht, soll er also auf immer vom Polizeidienst ausgeschlossen werden? Glaube, wenn das so umgesetzt würde, könntest du als potentieller Zeuge auch nirgendwo mehr hingehen, weil es nicht mehr viele Polizisten gäbe. Das sind Menschen wie du und ich, die Fehler machen oder auch mal richtig scheiße bauen. Hier sogar eine Straftat begehen. Und ja, an Beamte werden besondere Anforderungen diesbezüglich gestellt, aber man muss eben auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten zwischen Tat und den Konsequenzen.

      Hierzu noch ein Hinweis, falls aufgrund meines Posts oben wirklich irgendwer recherchiert: Es ist absolut üblich, Beamten im Zweifelsfall 11 Monate auf Bewährung zu geben, anstatt 12 Monate, weil das Gericht verpflichtet ist (vom BGH höchstgerichtlich bestätigt) ALLE Folgen der Verhängung einer Strafe zu berücksichtigen. Und für einen Beamten bedeutet die Entfernung aus dem Dienst eben eine unglaublich harte ZUSÄTZLICHE Strafe, die sonst für keinen Menschen aus Beamte anfällt. Dafür gibt es ja noch das Disziplinarrecht. Also normalerweise gibt es in Deutschland ja das Verbot der Doppelbestrafung (man darf für eine Tat auch nur einmal bestraft werden), bei Beamten gibt es aber nach jedem Strafverfahren grundsätzlich noch ein Disziplinarrechtliches Verfahren, in dem er z. B. Versetzt werden kann oder seine Bezüge gekürzt/zurückgestuft werden kann. Aus dem Dienst entfernen ist auch eine Möglichkeit, die aber eher selten vorkommt.

      In diesem Fall könnte man ihn z. B. zurückstufen lassen und nur noch für weniger wichtige Aufgaben bei der Polizei vorsehen, auch die müssen Aktenablage machen, Archive führen etc.


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    • Bin da bei Xephas. Finde das in dem Fall wirklich nicht diskussionswürdig. Das war kein Fehler sondern ne bewusste Handlung. Wenn der die Folgen nicht korrekt voraussehen konnte umso mehr Grund ihn aus den Dienst zu ziehen. Wenn du ihn statts als Polizisten irgendwo hinsetzt wo er wirklich keine Schaden anrichten kann. Meinetwegen als Kompromiss. Aber gerade in ein Archiv würde ich den Typen nicht setzen ; )
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    • Ich stimme euch bei genauerem drüber nachdenken und Analyse der Hintergrunde jetzt durchaus zu, dass er das als Polizist so nicht weitermachen sollte. Ein komplettes Entfernen aus dem Dienst fände ich aber hinter folgendem Hintergrund weiterhin zu hart: Jeder anderer Mensch mit Job, der kein Beamter ist, bei wem wäre es letztlich "egal" ob er 11 Monate, 12 Monate oder 24 Monate auf Bewährung bekommt, solange er sich an die Bewährungsauflagen hält ist die "Strafe" nach der Zeit einfach weg. Der Beamte in diesem Fall wird aber bereits bei nur einem Monat mehr, bei 12 Monate, zusätzlich mit dem Wegfall seiner Lebensgrundlage bestraft. Das halte ich für nicht verhältnismäßig (und der BGH stimmt mir da zu, bzw. ich ihm^^). Daher würde ich auch einem Kompromiss zustimmen. Als Wachtmeister beim Amtsgericht wäre er bestimmt besser aufgehoben als im Archiv, stimmt schon.


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    • Wird hier eigentlich gerade implizit argumentiert, dass ein "normaler" Arbeitnehmer mit 11 respektive 12 Monaten Gefängnisstrafe im Führungszeugnis auch nur ansatzweise Chancen hätte, seinen Beruf weiter auszuüben, wenn er nicht gerade Manager des FC Bayern München ist?

      Das kommt bei mir nämlich so rüber.
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      - Johannes der Echte

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    • Gibt ja zum Glück einen guten Kündigungsschutz in Deutschland, ansonsten kann er seinen gelernten Beruf ja bei einem anderen Arbeitgeber ausüben, was als Polizist eher schwer ist. Zudem auch die Versorgungstechnische Sicht, mit Kranken-Renten und Pflegeversicherung etc, die selbst bei einer Kündigung unberührt bleiben würden etc. Glaube wenn z. B. ein Dsde User wegen eines BTMG Delikts eine Bewährungsstrafe kriegen würde, wäre er seinen Job nicht los :)


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      Beitrag von südländer ()

      Dieser Beitrag wurde von ramius gelöscht ().
    • Hi2u schrieb:

      Jeder anderer Mensch mit Job, der kein Beamter ist, bei wem wäre es letztlich "egal" ob er 11 Monate, 12 Monate oder 24 Monate auf Bewährung bekommt, solange er sich an die Bewährungsauflagen hält ist die "Strafe" nach der Zeit einfach weg. Der Beamte in diesem Fall wird aber bereits bei nur einem Monat mehr, bei 12 Monate, zusätzlich mit dem Wegfall seiner Lebensgrundlage bestraft. Das halte ich für nicht verhältnismäßig (und der BGH stimmt mir da zu, bzw. ich ihm^^). Daher würde ich auch einem Kompromiss zustimmen. Als Wachtmeister beim Amtsgericht wäre er bestimmt besser aufgehoben als im Archiv, stimmt schon.
      Dem zweiten Teil stimme ich zu aber der erste Teil stimmt glaube ich nicht. Zwar tauchen "Bagatelldelikte" im Führungszeugnis nicht auf, soweit mir bekannt, eine 24-monatige (Bewährungs-) Haftstrafe "verschwindet" denke ich aber nicht, nur weil sie "abgesessen" ist, sondern bleibt weiterhin für jeden Arbeitgeber sichtbar. Damit sollte man in den meisten "qualifizierten" Berufen schon mit der Bewerbung aussortiert werden, nehme ich an.
    • Hi2u schrieb:

      Ich stimme euch bei genauerem drüber nachdenken und Analyse der Hintergrunde jetzt durchaus zu, dass er das als Polizist so nicht weitermachen sollte. Ein komplettes Entfernen aus dem Dienst fände ich aber hinter folgendem Hintergrund weiterhin zu hart: Jeder anderer Mensch mit Job, der kein Beamter ist, bei wem wäre es letztlich "egal" ob er 11 Monate, 12 Monate oder 24 Monate auf Bewährung bekommt, solange er sich an die Bewährungsauflagen hält ist die "Strafe" nach der Zeit einfach weg. Der Beamte in diesem Fall wird aber bereits bei nur einem Monat mehr, bei 12 Monate, zusätzlich mit dem Wegfall seiner Lebensgrundlage bestraft. Das halte ich für nicht verhältnismäßig (und der BGH stimmt mir da zu, bzw. ich ihm^^). Daher würde ich auch einem Kompromiss zustimmen. Als Wachtmeister beim Amtsgericht wäre er bestimmt besser aufgehoben als im Archiv, stimmt schon.

      Der Verrat von Dienstgeheimnissen führt fast immer, unabhängig vom Strafmaß, zur Entfernung aus dem Dienst. Die Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist "die schwerste Verfehlung" die ein Staatsbediensteter begehen kann (Bundesverwaltungsgericht). Von daher ist es in diesem Fall eigentlich egal was im Urteil steht. Allerdings hätte man sich mehr Chuzpe vom Richter gewünscht, denn in der sächsischen Verwaltung sind viele Wunder möglich. Am Ende wird er noch befördert.
      euer Lokalpatriotismus bleibt der kleine Bruder des Nationalsozialismus
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