krass
There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
Hab selbst noch nicht reingelesen, aber in nem anderen Forum von anderen Usern schon gehört, dass der Verfassungsschutz anscheinend ausnahmsweise mal gute Arbeit gemacht hatwolliver twist schrieb:
netzpolitik.org/2019/wir-veroe…schutz-gutachten-zur-afd/
"Der Verfassungsschutz sieht Anhaltspunkte dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Das geht aus einem detaillierten und geheimen Gutachten hervor, das wir in voller Länge veröffentlichen. Das Dokument gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank, aus vielen Gründen."
436 Seiten lets go
Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
wolliver twist schrieb:
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nzz.ch/international/deutschla…chten-ins-netz-ld.1455239stardust* schrieb:
Fazit?wolliver twist schrieb:
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Bighead schrieb:
In Anbetracht der bevorstehenden Europawahl mal wieder eine Art Wahlomat, die deine Meinung mit tatsächlichen Abstimmungsergebnissen vergleicht. Kannst dann am Ende nach Kandidat, Partei usw sortieren.
yourvotematters.eu/de/
Bighead schrieb:
In Anbetracht der bevorstehenden Europawahl mal wieder eine Art Wahlomat, die deine Meinung mit tatsächlichen Abstimmungsergebnissen vergleicht. Kannst dann am Ende nach Kandidat, Partei usw sortieren.
yourvotematters.eu/de/
Vor über einem Jahr habe ich in einer Veranstaltung gefordert, dass der Staat zum Schutz der Mieterinnen und Mieter weitreichende Eingriffe in das Eigentum – bis hin zur Enteignung gegen Entschädigung – vornehmen kann, was einige zu Aufschrei und Kritik veranlasste. Umso mehr freut es mich als Juristin, dass wir jetzt sachlich und inhaltlich über die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“diskutieren können. Die in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg entstandene Initiative will die großen privaten Wohnungsbauunternehmen (ab 3000 Wohnungen) in Berlin nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) vergesellschaften.
Ende letzten Jahres wandte ich mich an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags mit Fragen zur Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG. Und erhielt nun eine Antwort, die manche Kritiker vielleicht überrascht. Der Tenor der Antwort: Es würde gehen, wenn man politisch will und es gut gemacht ist.
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