all4hm-sama schrieb:
Das war Mord
Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
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all4hm-sama schrieb:
Das war Mord
Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
Hi2u schrieb:
Da stimme ich dir zu, aber das kam leider nicht bei dem Urteil raus, second degree murder ist eher Vergleichbar mit Totschlag nach unserem Gesetz soweit ich weiß. Bin da natürlich auch kein Experte, also take it with a grain of salt.all4hm-sama schrieb:
Das war Mord
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kazuiii ()
Ich bin davon ausgegangen der Unterschied zwischen Mord und Totschlag läge in der Art des Vorsatzes, aber das ist wie beschrieben nicht so. Ich denke mal Grausamkeit wäre in dem Fall relativ leicht nachweisbar.anwalt.org schrieb:
Unter juristischen Laien wird der Unterschied zwischen Totschlag und Mord oft nicht richtig erfasst. Fälschlicherweise werden diese Begriffe synonym verwandt, miteinander verwechselt oder aber irrtümlich auf das Erfordernis einer vorsätzlichen Begehungsweise abgestellt. Oft wird auch behauptet, ein Mord sei eine geplante Tötung während Totschlag im Affekt begangen wird. Das ist allerdings nicht richtig.
[...]
Beiden Tatbeständen ist zunächst gemein, dass es sich um die vorsätzliche Tötung einer anderen Person handeln muss, welche zugleich in rechtswidriger und schuldhafter Art und Weise erfolgt ist. Beim Mord hingegen kommen noch weitere Merkmale hinzu. Die Rede ist hierbei von sogenannten Mordmerkmalen. In §211 StGB sind diese abschließend aufgezählt. Weitere als die darin genannten gibt es nicht.
Gemäß § 211 Absatz 2 StGB ist Mörder, wer
einen Menschen tötet.
- aus Mordlust,
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
- aus Habgier oder sonst
- aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch oder
- grausam oder
- mit gemeingefährlichen Mitteln oder
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder
- zu verdecken,
Kazuiii schrieb:
Nein, billigend in Kauf nehmen im Sinne von "bewusster Gleichgültigkeit" reicht aus. Das ist die niedrigste Vorsatzstufe die noch zu einer Verurteilung führen kann.
Spreche obv. eher für Österreich aber da sind slch die Rechtsordnungen sehr ähnlich
edit:
Die Verurteilung in den USA ist auch eher nicht Totschlag, sondern wäre wohl am ehesten mit "Körperverletzung mit Todesfolge" gleichzusetzen. Das wäre es dann auch bei uns, wenn man besagte "bewusste Gleichgültigkeit" verneinen würde und man sozusagen davon ausginge dass der Täter wirklich nicht damit gerechnet hat, dass das Opfer sterben könnte. Das wäre dann Vorsatz im Hinblick auf die Körperverletzung und bloße Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Tötung.
Aber bin mir da auch nicht sicher. Hab nur mal geschaut worauf es da so ankommt.
edit2: Spreche womöglich aus meinem Ass bezüglich Deutschland. Scheint da doch komplizierter zu sein als ich dachte^^
Kazuiii schrieb:
Die Verurteilung in den USA ist auch eher nicht Totschlag, sondern wäre wohl am ehesten mit "Körperverletzung mit Todesfolge" gleichzusetzen. Das wäre es dann auch bei uns, wenn man besagte "bewusste Gleichgültigkeit" verneinen würde und man sozusagen davon ausginge dass der Täter wirklich nicht damit gerechnet hat, dass das Opfer sterben könnte. Das wäre dann Vorsatz im Hinblick auf die Körperverletzung und bloße Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Tötung.
Aber bin mir da auch nicht sicher. Hab nur mal geschaut worauf es da so ankommt.
Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs
Können bitte einfach Köpfe rollenDie Provisionen soll die Textilfirma zunächst an eine Firma des ehemaligen Industriemanagers auf der Karibikinsel St. Vincent gezahlt haben. Von dort sollen die Gelder dann weitergeleitet worden sein an eine Privatbank im liechtensteinischen Vaduz, die "diskrete Dienstleistungen" anbietet. Von dort wiederum sollen die Provisionen an die drei Geschäftsleute sowie die CSU-Politiker Nüßlein und Sauter überwiesen worden sein. So soll eine Firma, die Sauters Töchtern gehört, 1,2 Millionen Euro bekommen haben. Auch Nüßlein sollte wohl 1,2 Euro Millionen bekommen, bei ihm sollen aber nur 660.000 Euro angekommen sein, weil die Bank in Liechtenstein die nächste Tranche stoppte.
LerYy schrieb:
Shrodo es ist schon lange nichts mehr witzig wir sind im Krieg.
Ermittler verdächtigen einen 53-Jährigen, hinter der Drohbriefserie zu stecken. Er ist wegen rassistischer Äußerungen aktenkundig. Was über ihn und den Fall bekannt ist.
HumanlyPuma schrieb:
junge leg dir ne hantel ins büro oder geh kegeln
Kyuzo schrieb:
: Er habe angerufen, sich als Polizeibeamtee ausgegeben und die Daten erfragt.
Oster schrieb:
Wenigstens shrodo denkt mit.
Kyuzo schrieb:
(unironische) Antwort: Er habe angerufen, sich als Polizeibeamtee ausgegeben und die Daten erfragt.
Und das mit unironisch meine ich ultra-unironisch.
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