Zahlen oder ignorieren?

    • Das mit den AGBs akzeptieren ist ja doch meistens in irgendeiner Form der Fall und wenns versteckt irgendwo mit *, ** und *** ist. Ich geh mal davon aus, dass es ein unseriöses Angebot ist. Da werden noch 'n paar emails kommen. Hast du echte Daten angegeben? Dann vllt. noch Briefe. Kannste alles getrost in die Rundablage befördern und solltest dir auch nicht den Tag von sowas verderben lassen. :)
    • Übrigens, selbst bei richtigem Namen, gut sichtbaren kosten usw. also wenn du denkst, sie hätten dich schon am Arsch gibts noch das hier:
      de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit

      Weitere Beispiele für Sittenwidrigkeit sind ein "Vertrag auf Begehung einer Straftat", "Bestechung" (siehe treubruchförderndes Geschäft), ein allzu großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe laesio enormis) oder die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung. Hierbei wird oftmals eine Schwäche des Vertragspartners (beispielsweise Unerfahrenheit, Zwangslage) ausgenutzt (siehe Wucher).


      und das hier:
      de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis

      Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und dem der Gegenleistung besteht.
    • pLUt0n schrieb:

      Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum ....

      ...Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt, unverzüglich das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Vor- und nach erfolgreicher Titulierung der benannten Forderung werden weitere erhebliche Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderung deutlich erhöhen. ...

      Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten sie ihre E-Mail bitte an Ratenzahlung@Schulze-Inkasso.de

      Soweit Sie behaupten, sich unter der oben angegebenen IP-Adresse nicht registriert zu haben....
      .


      1.) Wenn man wissen will was einem der Gang vor ein Gericht Kosten würde dann hilft einem das hier etwas weiter
      PROZESSKOSTEN-RECHNER (Spiegel Online)

      2.) :noe: keine Ratenzahlung - Ratenzahlung bedeutet meist Anerkennung der Forderung

      3.) IP-Adresse allein sagt nichts, die IP muss einer Person zugeordnet werden und dass kann nur der Provider und dies machen die eigentlich
      nicht für Privatpersonen.

      4.) Wichtig ist nur das Mahnverfahren
      Wenn man diese Formular bekommt, dann muss man reagieren
      Wenn es sich um einen Abzuocker handelt, dann google nach weitern Opfern evtl. in anderen Foren. Wenn dort niemand glaubhaft belegen kanneinen
      Gerichtlichen-Mahnbescheid bekommen, dann weiter aussitzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HipHipHurray ()