Also nochmal für alle: In diesem Post von HipHipHurray ist genau erklärt was zu tun ist. Daran halten und freuen.

SirGoulash schrieb:
Also nochmal für alle: In diesem Post von HipHipHurray ist genau erklärt was zu tun ist. Daran halten und freuen.![]()
Weitere Beispiele für Sittenwidrigkeit sind ein "Vertrag auf Begehung einer Straftat", "Bestechung" (siehe treubruchförderndes Geschäft), ein allzu großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe laesio enormis) oder die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung. Hierbei wird oftmals eine Schwäche des Vertragspartners (beispielsweise Unerfahrenheit, Zwangslage) ausgenutzt (siehe Wucher).
Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und dem der Gegenleistung besteht.
pLUt0n schrieb:
Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum ....
...Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt, unverzüglich das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Vor- und nach erfolgreicher Titulierung der benannten Forderung werden weitere erhebliche Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderung deutlich erhöhen. ...
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten sie ihre E-Mail bitte an Ratenzahlung@Schulze-Inkasso.de
Soweit Sie behaupten, sich unter der oben angegebenen IP-Adresse nicht registriert zu haben....
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