Der schlaue Fragen Thread

      Beitrag von Makimur ()

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      Beitrag von Jan ()

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      Beitrag von luke ()

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    • Destructive-kun schrieb:

      Keine schlaue, aber eine Frage.

      Ich schau zur Zeit The Walking Dead. Ich find die Serie echt gut, auch wenn viele sie haten blabla. Bisher hab ich die Serie mit deutschen Dubs geschaut (jaja, Schande über mich), aber auf die deutsche Übersetzung der neuesten Folge (S05E03) wollte ich nicht warten. Also hab ich sie mir auf englisch gegeben. Verständnisschwierigkeiten wegen der Sprache hatte ich nicht, aber im O-Ton sind die Hintergrundgeräusche so laut und die Originalstimmen so fucking leise, dass ich mehr aufs hinhören als aufs schauen konzentriert war. Da gibt mir die deutsche Vertonung mehr, da man eh nicht viele krasse Gags verpassen wird UND das wichtige: Die Stimmen treten mehr in den Vordergrund, zumindest so viel, dass man nicht diese fucking lauten Hintergrundgeräusche hat.

      Jetzt die eigentliche Frage: Ist das bei anderen Serien auch so (also die Hintergründe viel lauter/zu laut im Gegensatz zur deutschen Synchro)? Ich schau (wenn ich mir Serien überhaupt anschaue, was so fucking selten ist, hab nichtmal Breaking Bad oder son gehyptes Gedöns gesehen) eigentlich immer mit deutscher Synchro, bin ich halt gewohnt, weil ich normalerweise eh alles im Fernsehen schaue, wo es auf deutsch läuft. Ich hab mir aber mal überlegt, falls ich mir noch ne Serie gönne sie auf englisch zu schauen, aber wenn das immer so abfuckt, dann wart ich lieber auf ne deutsche Synchro damit die Backgroundsounds mich net so nerven.



      Extrem späte Antwort, aber den Eindruck habe ich auch. Cool, dass andere das auch so empfinden. Ich finds bei vielen oTon Dingen einfach schwierig manchmal Dinge akustisch zu verstehen, weil das Gehör bezüglich Geräuschwahrnehmung scheinbar irgendwie "eingedeutscht" ist
      Spoiler anzeigen
      Shadows all around you as you surface from the dark
      Emerging from the gentle grip of night's unfolding arms
      Darkness, darkness everywhere, do you feel all alone?
      The subtle grace of gravity, the heavy weight of stone

      You don't see what you possess, a beauty calm and clear
      It floods the sky and blurs the darkness like a chandelier
      All the light that you possess is skewed by lakes and seas
      The shattered surface, so imperfect, is all that you believe

      I will bring a mirror, so silver, so exact
      So precise and so pristine, a perfect pane of glass
      I will set the mirror up to face the blackened sky
      You will see your beauty every moment that you rise

      Beitrag von kobold ()

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    • Epi schrieb:

      Destructive-kun schrieb:

      [...]
      Extrem späte Antwort, aber den Eindruck habe ich auch. Cool, dass andere das auch so empfinden. Ich finds bei vielen oTon Dingen einfach schwierig manchmal Dinge akustisch zu verstehen, weil das Gehör bezüglich Geräuschwahrnehmung scheinbar irgendwie "eingedeutscht" ist
      Ging mir anfangs auch so, aber gewöhnt man sich dran.
      Liegt obv daran, dass die Stimme on set aufgenommen wird. Kannst das mit Anime vergleichen, wo die Stimmen genauso synchron gesprochen werden und genauso "laut" sind.
      [8:45 PM] WhineTraube: Ich gucke keine twitchhoes
    • das ist wirklich eine _extrem_ unpräzise frage, da es auf den (streaming-)dienst ankommt. darüber hinaus ist die frage *wie* illegal etwas ist auch sehr schwammig.
      was man verstehen muss bei diesen medienrechtlichen angelegenheiten, ist dass so etwas erst mal angezeigt werden muss. sprich ein anwalt muss sich erst mal die mühe machen einen fall gegen dich aufzusetzen. hier stellt sich die frage, ob sich das für ihn bzw seinen klienten lohnt. wenn du online einen film schaust, dann verursachst du "nur" einen schaden in höhe des preises des films, den du angeschaut hast. das beläuft sich dann auf einen pissbetrag, der kaum die anwaltskosten deckt. deswegen hört man auch nie von leuten, die fürs streaming gefickt wurden. passiert einfach in der form nicht. die abmahnwellen, die auch durch die medien gegangen sind (redtube und co) waren auch gewissermaßen "scams", da die leute lieber gezahlt haben, als ein verfahren am hals zu haben, das ihren namen mit pornos in verbindung bringt. sobald die abgemahnten ernsthaft darauf eingegangen sind, wurden die dinger sofort gedropt.
      ein großteil der ängste, die viele leute haben, wenn sie sharing plattformen benutzen, stammen noch aus zeiten, in denen p2p dienst wie limewire und bearshare riesig waren und die leute ungebildet waren, was das anging. hier lädst du den film nämlich nicht nur runter, sondern du lädst ihn auch hoch. dadurch haftest du praktisch für jeden weiteren download, der durch dich möglich geworden ist, und dadurch schießen die potenziellen kosten ins 5 stellige. gibt es natürlich heute immer noch, aber wer benutzt schon als otto normalverbraucher noch torrents ^.^
      tl;dr: streamen ist absolut ungefährlich - kein anwalt wird sich die mühe machen dich deswegen zu belangen, weil es sich nicht lohnt.
      source: mein medienrecht prof
      PS: illegal ist es durchaus.

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    • Luke LaLonde schrieb:

      PS: illegal ist es durchaus.

      Würd ich so pauschal nicht sagen. Maximal ne Grauzone. Liegt daran, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob streaming bedeutet, dass du die Datei herunterlädst. Technisch gesehen machst du das zwar auf jeden Fall, aber wenn sie nur temporär gepseichert ist, könnte man das auch anders werten.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.

      Beitrag von Aliska ()

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    • Luke LaLonde (bis auf die letzte Zeile) und watnuss haben es schon ganz gut erklärt.
      Ausschlaggebend ist §44a des UrhG (Urheberrechtsgesetz), welcher (vereinfacht gesagt) eine temporäre Kopie eines geschützten Werkes erlaubt, solange diese rechtmäßig genutzt wird. Ob es sich um eine rechtmäßige Nutzung handelt (nur weil man nicht dafür bezahlt, ist es nicht gleich unrechtmäßig) muss erst gerichtlich geklärt werden.
      Ursprünglich wurde §44a für bzw. von E-Mail Dienstleistern wie T-Online gefordert, damit diese nicht belangt werden können, wenn Nutzer geschützte Werke per E-Mail verschicken und T-Online das Werk für den Empfänger speichert.
      Für mehr Informationen in einer Suchmaschine deiner Wahl "Streaming Urheberrechtsgesetz Paragraph 44a" oder ähnliches eingeben.

      Beitrag von Grimm ()

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