Würde mich einfach strikt an die RYM Top 100 halten um deinen Status als obersten Patrizier klar und deutlich zu machen.
[8:45 PM] WhineTraube: Ich gucke keine twitchhoes
elephantTalk schrieb:
kennt ihr das, wenn die musik bzw. allgemein der lärm um euch herum so laut wird, dass ihr plötzlich glasklar und punktfokusiert denken könnt, einen spontanen gedanken dann bis ins letzte verfolgt [...]
Kokain – Methyl(3beta-(benzoyloxy)tropan-2beta-carboxylat) – ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Dies gilt nicht für d-Kokain – Methyl(3beta-(benzoyloxy)tropan-2alpha-carboxylat) –, das in Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG (verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel) aufgeführt ist. Der Umgang mit Kokain wie auch mit d-Kokain ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) zu finden.
Das Gleiche gilt für den Coca-Strauch (Pflanzen und Pflanzenteile der zur Art Erythroxylum coca – einschließlich der Varietäten bolivianum, spruceanum und novogranatense – gehörenden Pflanzen).
Für den Praxisbedarf darf der Arzt Kokain bei Eingriffen am Auge als Lösung bis zu einem Gehalt von 20 % oder als Salbe bis zu einem Gehalt von 2 % verschreiben.[50]
Quirian schrieb:
Eine schlaue Frage:
War das der richtige Thread?
Spoiler anzeigen Probably not, aber Laryngitis get in. Mfg ich hab einfach immer dicke Mandeln.
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