Angepinnt Der "Dinge die ihr einfach mal mitteilen wollt" Thread

    • Kennt sich jemand im Mietrecht aus?

      Ist es normal, dass man bis 75 € für Instandhaltungskosten zahlen muss?

      Ist es normal, dass man wenn man eine renovierte Wohnung übernimmt und diese wieder ohne Mängel verlässt trotzdem eine Abgeltungquote zahlen muss? 60 Monate für Küche, Bad, Dusche: Schlafzimmer, Flur 96 Monate und Rest 120 Monate?

      Sprich wenn ich dort 2 Jahre wohne wird geschaut, dass alle 60 Monate wohl eine Renovierung einer Firma notwendig ist für die Küche und das kostet z. B 1500 € und dies wird anteilig von mir bezahlt??? also 1500 / 60 x 24?
      "The only time success comes before work is in the dictionary"
    • das hängt von deinem mietvertrag ab, afaik. such mal nach fristen + schönheitsreperaturen

      internetratgeber-recht.de/Miet…nheitsreparaturen/sa7.htm

      // die kosten für schönheitsreperaturen trägt man idr selbst.

      Spoiler anzeigen
      1. Alte Rechtslage bei Klauseln zu Schönheitsreparaturen (Renovierungsfristen)

      Nach dem Gesetz hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache zu erhalten. Dazu gehört bei einer Mietwohnung natürlich auch die regelmäßige Renovierung der Räume. Da dies mit erheblichen Kosten verbunden ist, wollen sich die Vermieter dieser Pflicht entledigen. Dies können Sie mittels einer Klausel im Mietvertrag, die eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung beinhaltet. Die meisten Wohnraummietverträge enthalten solche Klauseln, wonach der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Allerdings sind in diesen Klauseln oft starre Renovierungsfristen geregelt, die keine Abweichung - z.B. wegen nicht bestehender Renovierungsbedürftigkeit - zulassen.

      Beispiel:

      Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter. In Badezimmer und Küche ist alle 3 Jahre, in den Wohnräumen (Wohn-, Arbeits- oder Kinderzimmer) alle 5 Jahre und in den übrigen Räumen (Abstellkammer) alle 7 Jahre die Renovierungen vorzunehmen.

      Eine solche Klausel war bis zur diesbezüglichen Entscheidung des BGH im Juni 2004 wirksam. Der Mieter musste die Schönheitreparaturen nach Ablauf der Fristen durchführen.

      2. Neue Rechtslage zu Renovierungsfristen

      Im Juni 2004 und auch mehrfach in der Folgezeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass derartige Klauseln, die eine starre Fristenregelung vorsehen, unwirksam sind. Solche Klauseln würden den Mieter ohne Rücksicht auf die tatsächliche Renovierungsbedürftigkeit zur rechtzeitigen Renovierung verpflichten, was einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeute.

      Der Mieter ist deshalb nur noch dann zur Durchführung von laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Klausel berücksichtigt, dass zu dem vorgesehenen Renovierungszeitpunkt auch tatsächlich eine Renovierung erforderlich ist.

      Bei der Frage, ob in der Klausel eine starre Frist vereinbart wurde, ist allerdings Vorsicht geboten. Enthält die Klausel lediglich eine Empfehlung zur Renovierung innerhalb dieser Firsten, kann sie durchaus wirksam sein.

      Beispiel einer wirksamen Fristenregelung:

      Die Schönheitsreparaturen sind bei tatsächlichem Renovierungsbedarf, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an, entsprechend dem folgenden Fristenplan vorzunehmen:

      Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre;
      Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre;
      alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre.

      3. Vereinbarung von Renovierungsfristen und Endrenovierung

      Grundsätzlich kann der Vermieter wählen, ob er mit dem Mieter eine laufende Renovierung - siehe oben - vereinbart oder lieber eine Schlussrenovierung. Eine Schlussrenovierung bedeutet, dass der Mieter während des Mietverhältnisses nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Nur wenn er auszieht hat er die Pflicht zu renovieren.

      Vermieter würden gerne beide Pflichten auf den Mieter umlegen, doch die Rechtsprechung hält eine Kombination aus beiden Pflichten (laufende und Endrenovierung) für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Sind also laufende und abschließende Renovierung vereinbart worden, so sind beide Klauseln unwirksam, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss (BGH VIII ZR 335/02).

      Wurde allerdings zwischen Mieter und Vermieter eine individuelle Vereinbarung (also nicht durch AGB) zur Endrenovierung der Wohnung bei Auszug getroffen, dann ist diese nach einer Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 71/08) wirksam. Nach Ansicht der Richter gilt dies auch dann, wenn andere Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ungültig sind. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes besteht die Verpflichtung zur Renovierung aber nur dann, wenn die Endrenovierung nach Abschluss des Mietvertrages und außerdem individuell vereinbart wurde.


      eine firma muss das nicht machen. das kannst du auch selbst erledigen.
      Wo der Wahnsinn Methode hat, werden aus Bekloppten Spezialisten.
    • Tobi zu liebe noch einmal hier mein Post

      Der_Busfahrer. schrieb:

      chrZ^ schrieb:

      Starte jetzt SuicideMission bei ME2 auf Extrem (habs vorher noch net gespielt)...glaube das wird ein ziemlicher Fail^^


      Naja, ist imo ziemlich einfach ^^
      Wenn du willst, dass alle überleben musst du halt die Upgrades gekauft und die Loyalty-Missions gemacht haben.

      Hm yo, mit bisschen überlegen wer wo am besten aufgehoben is geht halt keiner drauf (nur ich sau oft, weil ich mit der steuerung von wegen Deckung und springen immernoch am hadern bin^^)
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