ramius schrieb:
Meine 3. Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Kassierer / Supermarkt an dieser Stelle? Könnten sie mir beispielsweise den Einkauf verweigern, wenn ich den Rucksack nicht vorzeige?
Und ja, selbstverständlich zeige ich meinen Rucksack/Tasche immer, meist interessiert es den Kassierer aber nicht. Es geht ja nicht um dringenden Tatverdacht, der durchschnittliche Supermarkt wird kaum bis gar nicht überwacht, wie sollte sonst verhindert werden, dass reihenweise Leute mit Rucksäcken den Laden plündern? Was sind denn deine Bedenken beim Vorzeigen des leeren Rucksacks bzw. des Rucksacks mit Inhalt, der nicht in diesem Supermarkt erworben wurde?

Guten Morgen an muh, sleepy, proudbavarian, seren, incognito, zinnsoldat, qory, juff, sic, banez-, arrow^gunz, cloud, zenarius, Tobi und den rest des DS-Stammtischs