Bitte keine Fakten, die Relativierung lief grad so gut.HumanlyPuma schrieb:
"Sehr geehrter Mandant,
Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht."
deutsche-anwaltshotline.de/rec…igen-grund-ein-hausverbot
LerYy schrieb:
Shrodo es ist schon lange nichts mehr witzig wir sind im Krieg.