Der -Was mich heute glücklich gemacht hat- Thread

    • Genesis^ schrieb:

      swr1 hitparde rückt näher :love:



      klassischer Genesis^ erstmal nur ein Lied von Jethro Tull

      Spoiler anzeigen
      hab obv. whistler, songs from the wood, aqualung, locomotive breath und too old to rock'n'roll gevotet
      Byron - Attributmagier
      Der Korpothread

      Oster schrieb:

      Wenigstens shrodo denkt mit.





      "some games just feel so unthrowable until you suddenly lost"
    • Apocalypso schrieb:

      Gerade mit der Dame telefoniert die für die wissenschaftlichen Hilfskräfte zuständig ist -> mit B.Sc. krieg ich sogar 14,95€ die stunde und nicht wie gedacht 12,50, geht mir vorzüglich reyn $$$$$$$$$$$$$$$


      Weiß nicht ob du promovieren willst, aber da musst du ein bisschen aufpassen und wissen auch viele nicht die HiWi-Stellen anbieten. Als B.Sc bekommst du mehr Geld, aber es geht schon von der Zeit, in der du vom Land nicht festangestellt arbeiten darfst ab. Je nachdem wie lange man mit ner Promotion brauchst, kann das dann knapp werden (wenn die Stelle vom Land bezahlt wird). Falls du dich für die 12,50€ anstellen lässt, würde die Stelle zeitlich nicht angerechnet werden.

      Weiß nicht, ob du dir deswegen schon Gedanken gemacht hast, aber da dieser Aspekt erst seit der Bacheloreinführung wichtig sein kann, ist er noch nicht überall bekannt.
      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Das Gesetz, das zugrunde liegt nennt sich Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

      Habs selbst nicht ganz gelesen aber ich schau nochmal kurz rein, ob ich die relevante Stelle wieder finde. Kommt dann per Edit.
      Ist in etwa aber so, dass das Gesetz, sobald du als B.Sc angestellt bist für dich gilt, aber wenn du das nicht machst eben nicht (dafür dann aber weniger Gehalt bekommst).

      Wikipedia hat ne ganz gute Übersicht zum Gesetz: de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftszeitvertragsgesetz
      Der Relevante Teil:
      Wissenschaftliches und künstlerisches Personal mit akademischer Ausbildung kann bis zu sechs Jahren befristet beschäftigt werden. Darunter fallen auch Ärzte. Nach einer Promotion ist nochmals eine Befristung von sechs Jahren zulässig, in der Medizin von neun Jahren. Oft spricht man lediglich von der "12-Jahres-Regel" (und unterschlägt so den Ausnahmefall der 15-Jahresregelung in der Medizin).

      Die Zulässigkeit der Befristung hängt nicht davon ab, dass es sich um eine Qualifikationsstelle handelt; es muss also keine Möglichkeit mehr zur Promotion oder Habilitation eingeräumt sein.



      Da ein Masterstudent es schaffen sollte in 6 Jahren Master+Promotion durchzubekommen, für die meisten wohl praktisch nicht so relevant. Für mich war es aber schon wichtig, da ich nen 2. Bachelor angefangen habe und wenn ich jetzt als HiWi mit B.Sc Gehalt arbeiten würde, mir die Chance auf ne Promotion verbauen würde.

      Deine Uni muss aber normal Personaler haben, die sich damit besser auskennen müssten. Wenn es jemanden betrifft sollte er/sie sich am Besten mit denen in Verbindung setzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walnuss (die Echte) ()

      There are 10 types of people - those who understand binary, and those who don't.
    • Das Problem haben wir auch zunehmend, seit uns von der Personalstelle keine Werkverträge mehr genehmigt werden. Das ganze ist bei uns zumindest nochmal ein bisschen komplizierter.
      Schuld ist die Regelung für befristetes Arbeiten, die verhindern soll, dass billige Arbeitskräfte von einer Befristung in die nächste geraten.

      Wenn wir jetzt so einen Studi für eine Woche bissl ein Projekt vorbereiten einen Vertrag geben ist es egal wie viel er da bekommt. Er hat damit befristet beim Staat gearbeitet und ist auf die nächsten Jahren geblockt. Ist besonders für unsere Studenten Scheiße, weil die ihr Praktikumssemester auch meistens in Wasserämtern und sowas machen. Damit waren sie dann zweimal befristet (Dauer irrelevant) und erstmal raus. Berufsseinstieg beim Staat können sie dann vergessen.

      Wir mussten sogar mal einen 60-jährigen Gastdozenten abweisen, weil der vor 20 Jahren mal schon irgendwo sonst in Bayern befristet gearbeitet hat.
      The verdict is not the end
      It is only the beginning
      Strong will shall keep spreading
    • Mein Opa hat mir auch an seinem 70ten erzählt ich wäre wie er, er möge mich "am liebsten", hab noch meine cousins und so impliziert, aber er ist dabei geblieben. Kurz drauf isser gestorben. made me ;(


      e:aber hier ist ja glücklich: gestern herrn ardet4 getroffen, nachher noch mit einem der korrektesten mädchen, die ich je kennengelernt hab n paar stunden bei uns gedümpelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Noe ()

      „Die meisten bekommen eine Meinung, wie man einen Schnupfen bekommt: durch Ansteckung.“
      Axel von Ambesser
    • Werd mal wieder Fit Saddo, die Woche geht noch einiges! Habe für Mittwoch zwei Bänder gesnackt (wiwi Party in der Baracke), mit etwas Tesa kommst du mit einem davon rein ;)
      I am in extraordinary shape, but I do not think I could survive a bullet in the head.
    • watnuss schrieb:

      Das Gesetz, das zugrunde liegt nennt sich Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

      Habs selbst nicht ganz gelesen aber ich schau nochmal kurz rein, ob ich die relevante Stelle wieder finde. Kommt dann per Edit.
      Ist in etwa aber so, dass das Gesetz, sobald du als B.Sc angestellt bist für dich gilt, aber wenn du das nicht machst eben nicht (dafür dann aber weniger Gehalt bekommst).

      Wikipedia hat ne ganz gute Übersicht zum Gesetz: de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftszeitvertragsgesetz
      Der Relevante Teil:
      Wissenschaftliches und künstlerisches Personal mit akademischer Ausbildung kann bis zu sechs Jahren befristet beschäftigt werden. Darunter fallen auch Ärzte. Nach einer Promotion ist nochmals eine Befristung von sechs Jahren zulässig, in der Medizin von neun Jahren. Oft spricht man lediglich von der "12-Jahres-Regel" (und unterschlägt so den Ausnahmefall der 15-Jahresregelung in der Medizin).

      Die Zulässigkeit der Befristung hängt nicht davon ab, dass es sich um eine Qualifikationsstelle handelt; es muss also keine Möglichkeit mehr zur Promotion oder Habilitation eingeräumt sein.



      Da ein Masterstudent es schaffen sollte in 6 Jahren Master+Promotion durchzubekommen, für die meisten wohl praktisch nicht so relevant. Für mich war es aber schon wichtig, da ich nen 2. Bachelor angefangen habe und wenn ich jetzt als HiWi mit B.Sc Gehalt arbeiten würde, mir die Chance auf ne Promotion verbauen würde.

      Deine Uni muss aber normal Personaler haben, die sich damit besser auskennen müssten. Wenn es jemanden betrifft sollte er/sie sich am Besten mit denen in Verbindung
      setzen.


      Vielen Dank für den freundlichen Hinweis, allerdings sollte das aus genau drei Gründen bei mir kein Problem sein:

      1. Regulär im 2. Semester Master - sprich wenn ich 2 weitere RSZ brauche und normal in 4 jahren promoviere habe ich lock ein Jahr Puffer
      2. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristete Anstellungen als wissenschaftliche Hilfskraft vor Abschluss des Studiums (sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge) werden nicht auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet. Ich fall dort noch darunter das ich aktuell als Masterstudent immatrikkuliert bin und nur befristet für 8 wochen als Tutor tätig bin.
      3. Ist bei uns im Vertrag genau für das Wissenschaftszeitgesetz eine Drittmittel Klausel eingebaut mit zitierung, damit es eben genau diese Probleme nicht gibt. Die Tutoren werden aus einem separaten Topf bezahlt so dass es eigtl. keine Probleme geben sollte :)
      Hier sollte irgendwas mit Bierpong stehen :grinking:
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