Perdita schrieb:
Darf man generell als Stadtbewohner Bier vorm Arbeiten trinken?
Arbeitsrecht schrieb:
Im Arbeitsrecht gibt kein allgemeines Verbot, was den Alkoholkonsum auf Arbeit betrifft. Solange Arbeitnehmer die volle Arbeitsleistung erbringen und gegen keine Pflichten im Arbeitsvertrag verstoßen, dürfen sie grundsätzlich Alkohol konsumieren.
Der Arbeitgeber kann jedoch aufgrund seines Weisungsrechtes ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz anordnen. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, bedarf es seiner Zustimmung zum Alkoholverbot. Der Betriebsrat kann außerdem bei der Ausgestaltung der Betriebsvereinbarung zum Alkoholverbot mitbestimmen. Jeder Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer hat sich dann an diese Bestimmungen zu halten.
Heute ist auch wieder trinken mit der Buchhaltung.
we do not sow