Wenn sich gleichzeitig ein Asyli und ein Hartzi (und sonst natürlich niemand) auf eine Wohnung bewerben (Preis steht in dem Fall zwar normalerweise schon fest, aber egal) kann der Vermieter dann also seinen eigentlich veranschlagten Mietpreis nach oben korrigieren und dem Asyli den Zuschlag gewähren.
Ist damit immernoch eine falsche Darstellung der Realität. Aber klingt halt besser wa
Hier darf der Vermieter bis zu 20% mehr vom Staat verlangen als bei der Vermietung der Wohnung an Hartz4-Empfänger.
