Der schlaue Fragen Thread

    • Hab da mal eine "nicht ganz so schlaue"-Frage, bei der ich als eBay-N00b aber trotzdem Hilfe bräuchte.

      Seit Mai hat mein Auto keinen Tüv mehr. Der Mechaniker meines Vertrauens meinte, dass es ca. 1000,- € kosten würde, den nochmal über den Tüv zu bringen. Das habe ich dann allerdings nicht gemacht, weil der Wagen schon 16 Jahre alt ist und ~ 212.000 KM runter hat.

      Stattdessen habe ich den Wagen dann bei eBay als Bastlerfahrzeug reingestellt mit 40€ Startgebot, 110€ Mindestpreis, 170€ Sofortkaufen.
      Artikelbeschreibung
      Hallo!

      Ich verkaufe hier meinen Opel Corsa B Bj. 1996, da ich nicht die 1000,- € investieren wollte, die es laut meinem Mechaniker kosten würde, den Wagen über den TÜV zu bringen.
      Das Auto fuhr immer noch 1A und zog mit der recht starken Motorisierung von 90 PS auch gut ab. Hat immer sehr viel Spaß gemacht, damit durch die Gegend zu heizen. Neue Batterie rein und man kann damit sofort wieder los fahren, darf es nur leider nicht, weil er eben keinen TÜV mehr hat ;)
      Aus diesem Grund biete ich den Wagen hier auch nur als Bastlerfahrzeug an.

      Es ist ausdrücklich erwünscht, dass man sich den Wagen vor dem Kauf gerne einmal persönlich ansieht.

      Wenn es noch fragen geben sollte, kontaktiert mich kurz und ich versuche euch alles zu beantworten.


      Leider ist der Mängelbericht von der Tüv-Stelle verschwunden, sodass ich die Mängel nicht benennen konnte. Deshalb habe ich extra geschrieben, dass man sich den Wagen vorher gerne mal angucken sollte.
      Nach wenigen Stunden war der Wagen dann auch per Sofortkauf verkauft.

      Heute war der Typ dann da und wollte den Wagen abholen, während ich leider nicht zuhause war.
      Er hat den Wagen dann auch nicht mitgenommen, sondern gesagt, dass ich nicht erwähnt hätte, dass er Roststellen hätte und die Vorderachse gebrochen sei. Er will sich nochmal bei mir melden.

      Jetzt die Frage(n): War meine Artikelbeschreibung unzureichend? Hätte ich die Mängel alle explizit aufzählen müssen? Ich habe ja nicht umsonst geschrieben, dass es erwünscht ist, dass man sich den Wagen vorher selber nochmal anguckt. Wenn er davon kein Gebrauch macht und lieber sofort den Wagen kauft, dann würde ich davon ausgehen, dass er den Wagen auch zu dem Preis nehmen muss, wie er ihn ersteigert hat.

      Für den Fall, dass ich im Recht bin und er sich trotzdem weigert, was für Mittel ständen mir da zur Verfügung? Den Kaufvertrag durch einen Anwalt durchsetzen zu lassen scheint mir für 170€ etwas overkill zu sein.

      Ich mache nicht viel mit eBay, deshalb bin ich da sehr unerfahren.
    • Ich finde deine Artikelbeschreibung auf jeden Fall nicht ausreichend. Eine gebrochene Vorderachse sollte man schon erwähnen.
      Wenn er jetzt deswegen vom Kauf zurücktreten will, würde ich einfach noch ein wenig im Preis runtergehen, sodass es für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung gibt. Vielleicht will er auch nur genau das erreichen.
      Wenn er darauf nicht eingeht sollte der Kaufvertrag trotzdem bindend sein und du juristisch am längeren Hebel sitzen. Unzureichende Artikelbeschreibung reicht normalerweise nicht aus um vom Kauf zurückzutreten, es müssten schon erhebliche Mängel vorhanden sein. Es gibt bei Ebay durchaus genügend Möglichkeiten mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und solche möglichen Mängel von vornherein auszuschließen, falls man bei unzureichender Artikelbeschreibung Bedenken hat.
      Falls du nochmal von den richtigen Experten beraten werden möchtest guck am besten mal hier:
      community.ebay.de/category.jsp…7&anticache=1349381740751
      die haben mir schon sehr gut geholfen
    • Danke für die Antwort und den Link. Vermutlich hat der Typ von vornherein darauf spekuliert, den Preis drücken zu können.
      Eventuell werde ich ihm aber einfach vorschlagen, die Transaktion abzubrechen und den Artikel dann neu einstellen.
    • Inferno- schrieb:

      immobilienscout24.de/expose/66783162
      Wenn ich, wie hier für ~1300 Euro den Kram übernehme, gehen wir von aus ich wohne da 2 Jahre, kann ich das ja im Prinzip auf die Miete aufteilen, ala 1300/24 ~~ 50-60, und jetzt die Frage :D:

      Kann ich das am Ende beim Auszug wieder verkaufen, ala vvl ~500 Euro, zwar nich neu, aber muss/kann übernommen werden, oder werd ich das nicht mehr los und muss es beim Auszug mit nach Hause nehmen?

      Inferno- schrieb:

      immobilienscout24.de/expose/66783162
      Wenn ich, wie hier für ~1300 Euro den Kram übernehme, gehen wir von aus ich wohne da 2 Jahre, kann ich das ja im Prinzip auf die Miete aufteilen, ala 1300/24 ~~ 50-60, und jetzt die Frage :D:

      Kann ich das am Ende beim Auszug wieder verkaufen, ala vvl ~500 Euro, zwar nich neu, aber muss/kann übernommen werden, oder werd ich das nicht mehr los und muss es beim Auszug mit nach Hause nehmen?

      Gute Abschreibungsmethode nehmen als Routinenverkaufswert und dann beim Verkauf hochpokern )
      [spoil=Gyros wird die Weltherrschaft an sich reißen]Kebap-: Jimaras
      Kebap-: im gosugamers forum steht
      Kebap-: gyro as support
      Kebap-: und wegen dir bastard
      Kebap-: les ich halt
      Kebap-: gyros als support
      [/spoil][spoil=Amoment und seine letzte Klausur]Amoment: ich habe gestern letzte 2-stündige arbeit meines lebens geschrieben
      Amoment: und was war es?
      Amoment: na???
      Amoment: na???
      Amoment: GESCHICHTE
      Amoment: ÜBER JUDEN
      Amoment: Ich habe schön viel das wort finanzjudentum eingebracht
      [/spoil]
    • hab ein (recht triviales) mathe-/physik-problem:

      schiefer wurf, gleichung für alpha a = f(smax, v0) (reichweite und ausgangsgeschwindigkeit)

      jetzt bekomm ich da durch einsetzen von t aus der vertikalen weggleichung in die horizontale weggleichung folgende formel:

      a = 1/2 * arcsin (smax * g / vo²)

      wenn ich da jetzt die gegebenen zahlenwerte einsetze, bekomme ich aber nicht den richtigen winkel raus, sonder 90-a (ich kenne die richtige lösung).
      wo liegt da mein fehler?
      ich steh grad total am schlauch...
    • elephantTalk schrieb:

      hab ein (recht triviales) mathe-/physik-problem:

      schiefer wurf, gleichung für alpha a = f(smax, v0) (reichweite und ausgangsgeschwindigkeit)

      jetzt bekomm ich da durch einsetzen von t aus der vertikalen weggleichung in die horizontale weggleichung folgende formel:

      a = 1/2 * arcsin (smax * g / vo²)

      wenn ich da jetzt die gegebenen zahlenwerte einsetze, bekomme ich aber nicht den richtigen winkel raus, sonder 90-a (ich kenne die richtige lösung).
      wo liegt da mein fehler?
      ich steh grad total am schlauch...


      Die Formel stimmt soweit, also liegt der "90-a"-Fehler wohl einfach in der Definition des Winkels. Deine Formel gilt für den Winkel zwischen dem Wurf und der Horizontalen, also ist in der Aufgabe vielleicht der Winkel zwischen dem Wurf und der Vertikalen verlangt?
    • ^
      ohne diesen Post hättest du jetzt mass fame bekommen :thumbup:

      Heinrich von Kleist schrieb:

      [...] [D]u hast an mir getan, [...] was in Kräften [...] eines Menschen stand, um mich zu retten: Die Wahrheit ist, daß mich auf Erden nicht zu helfen war.
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