greystar_ schrieb:
grad alle meine likes vergeben
#dafuq
100 (?) likes für ti3-wochenende posts nachholen einfach zu wenig![]()
same :/

greystar_ schrieb:
grad alle meine likes vergeben
#dafuq
100 (?) likes für ti3-wochenende posts nachholen einfach zu wenig![]()
liken wer´s kennt
schrieb:
Sry für Doppelpost, aber: Da ich auf 4.9. gekündigt habe, d.h. im zweiten Halbjahr, habe ich ja den vollen mir zustehehnden Urlaubsanspruch. D.h. wäre in meinem Fall 27 Tage minus 7 genommene. Hab heute von dr Personalabteilung erfahren, dass ich ja noch bis nächsten Montag arbeiten soll, da ich nur 12 Tage Urlaub über hätte. (Obv. haben die da gezwölftelt.)
What do? Den Schwanz auf den Tisch klatschen und sagen, dass ich nach Bundesurlaubsgesetz mehr Anspruch habe oder gut sein lassen?
Rat von qualifizierten wäre gut ;...;
Wer zum 1. Juli oder zu einem späteren Termin wechselt, kann bei einer Fünf-Tage-Woche den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Werktagen verlangen - nach Paragraf 4 BUrlG allerdings nur, wenn er mindestens sechs Monate in dem Betrieb gearbeitet hat. War der Arbeitnehmer kürzere Zeit im Unternehmen, erhält er nur anteilig Urlaub.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eaglepower89 ()
E A G L E schrieb:
Spoiler anzeigen liken wer´s kennt
schrieb:
Sry für Doppelpost, aber: Da ich auf 4.9. gekündigt habe, d.h. im zweiten Halbjahr, habe ich ja den vollen mir zustehehnden Urlaubsanspruch. D.h. wäre in meinem Fall 27 Tage minus 7 genommene. Hab heute von dr Personalabteilung erfahren, dass ich ja noch bis nächsten Montag arbeiten soll, da ich nur 12 Tage Urlaub über hätte. (Obv. haben die da gezwölftelt.)
What do? Den Schwanz auf den Tisch klatschen und sagen, dass ich nach Bundesurlaubsgesetz mehr Anspruch habe oder gut sein lassen?
Rat von qualifizierten wäre gut ;...;
Wer zum 1. Juli oder zu einem späteren Termin wechselt, kann bei einer Fünf-Tage-Woche den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Werktagen verlangen - nach Paragraf 4 BUrlG allerdings nur, wenn er mindestens sechs Monate in dem Betrieb gearbeitet hat. War der Arbeitnehmer kürzere Zeit im Unternehmen, erhält er nur anteilig Urlaub.
Nur weil du vertraglich 27 tage im Vertrag stehen hast, kannst du nicht mehr als der gesetzliche Mindesturlaub verlangen. Der Beträgt bei einer 5 Tage Woche 20 Tage bzw. bei einer 6 Tage Woche 24 Tage.
Sprich 20-7=14 Tage Resturlaub.
Hast also 2 Tage mehr verdient![]()
Sry für Doppelpost, aber: Da ich auf 4.9. gekündigt habe, d.h. im zweiten Halbjahr, habe ich ja den vollen mir zustehehnden Urlaubsanspruch. D.h. wäre in meinem Fall 27 Tage minus 7 genommene. Hab heute von dr Personalabteilung erfahren, dass ich ja noch bis nächsten Montag arbeiten soll, da ich nur 12 Tage Urlaub über hätte. (Obv. haben die da gezwölftelt.)
What do? Den Schwanz auf den Tisch klatschen und sagen, dass ich nach Bundesurlaubsgesetz mehr Anspruch habe oder gut sein lassen?
Rat von qualifizierten wäre gut ;...;
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von black_head ()
greystar_ schrieb:
dotasource ist wie eine große familie
zugegebenermaßen
eine ziemlich behinderte familie.
chrZ^ schrieb:
Pics von der Russin Brudus
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