Das hab ich so aus LegorQs Post herausgelesen.

Hast du richtig herausgelesen, solange kontrollieren sich nur auf die materielle Prüfung bezieht. Denn genau das ist nicht die AUfgabe des BP. Wie denn auch?
Das hab ich so aus LegorQs Post herausgelesen.
Nein. Verfassungsmäßigkeit würde unter die materielle Prüfung fallen.Die Kompetenz des Bundespräsidenten bezieht sich auf die
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens (formelles
Prüfungsrecht).
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LegorQ schrieb:
Sowas gibt es, heist aber Verfassungsgericht und ist niemandens ideologischer Einstellung unterstellt.
LegorQ schrieb:
Sowas gibt es, heist aber Verfassungsgericht und ist niemandens ideologischer Einstellung unterstellt.
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I am in extraordinary shape, but I do not think I could survive a bullet in the head.
Don.Arthur schrieb:
Du weißt schon was eine Kolumne ist?