Crytash schrieb:
Wie ist denn das genau, bräuchte kurz einen Juristen hier, wäre es nicht viel mehr so, dass der VERkäufer sich strafbar macht, sollten ähnliche Regeln wie bei anderen legalen Drogen Alkohol/Tabak angewendet werden?
momentan stehen besitz und handel unter strafe. für den verbraucher relevant ist davon hauptsächlich der besitz.
werden diese straftatbestände gestrichen hat man als verbraucher seine ruhe.
es wäre dann wohl wie bei alkohol - herstellung und handel muss angemeldet sein und wird besteuert. wenn man ohne genehmigung was herstellt (schwarzbrennerei) oder importiert (schmuggel) macht man sich strafbar. um dich für besitz von illegalem gras zu bestrafen müsste man dir dann aber zweifelsfrei nachweisen dass dein gras nicht rechtmässig erworben wurde, was praktisch unmöglich ist wenn du nicht gerade ne plantage im keller hast.
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